Der für den 2. Juni angekündigte Neonazi-Aufmarsch „Tag der deutschen Zukunft“darf zwar nicht in der Hamburger Innenstadt stattfinden, dafür aber darf er durch den Ortsteil Wandsbek führen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt genehmigte jetzt eine vier Kilometer lange Strecke durch den Stadtteil im Nordosten der Hansestadt.
Bereits vor einem Jahr hatte das Vorstandsmitglied der Hamburger NPD, Thorsten Schuster, den Aufmarsch angemeldet, die Leitung wurde erst kürzlich auf den Hamburger NPD-Vize Thomas Wulff übertragen. Offenbar fürchtete der Vorbereitungskreis, Schuster könnte wegen eines vom LKA gegen ihn eingeleiteten Verfahrens wegen Volksverhetzung als Versammlungsleiter abgelehnt werden. Der 1963 geborene Wulff war bereits beim ersten „Tag der deutschen Zukunft“ 2009 in Pinneberg als Versammlungsleiter aufgetreten. Die Veranstaltung war der Startschuss für den jährlich am ersten Juniwochenende stattfindenden Neonazi-Aufmarsch mit einer kontinuierlich steigenden Teilnehmerzahl. Am 2. Juni rechnet die Polizei in Hamburg mit etwa 1000 Neonazis, darunter auch zahlreiche Personen aus dem Spektrum der „Autonomen Nationalisten“. In der Gefahrenprognose heißt es, besonders ihre Teilnahme und ein zu erwartender „schwarzer Block“ in dem Aufmarsch führen dazu, dass sich „die Gefahr gewalttätiger Ausschreitungen erheblich erhöht“. Das LKA kommt in der Lagebeurteilung zum Schluss, es seien auch „bei der Veranstaltung am 2. Juni 2012 die bekannten aggressiven und teils gewalttätigen Aktionen zu erwarten“. Eine Distanzierung von diesem Verhalten sei in dem Antrag nicht ersichtlich. Als Beispiel zitieren die Richter aus der Begründung des Antrages: dort werde das aggressive Verhalten und „insbesondere das Zurückwerfen von Steinen als „Notwehr“ bezeichnet“. Für einen Aufmarsch in der Innenstadt sieht das Gericht eine „unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ und verweist auch auf neun angemeldeten Kundgebungen und zwei Gegendemonstrationen. Statt einer Sperrung weiter Teile der Innenstadt beschloss die Kammer die Verlegung des Aufmarschs nach Wandsbek. Auch die Behörden hatten zuvor schon den Hamburger Stadtteil vorgeschlagen, wollten dort aber lediglich eine Kundgebung genehmigen. Dies jedoch sei eine Beeinträchtigung des Demonstrationsrechts, heißt es in dem 21-seitigen Beschluss, in dem das Gericht nun eine vier Kilometer lange Aufmarschroute anordnet und die Dauer auf rund fünf Stunden begrenzt.