Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover darf in dem „Tonsberg“-Laden in Hannover keine „Thor Steinar“-Bekleidung mehr verkauft werden. Andernfalls drohen ein Bußgeld oder Ordnungshaft.
Seit der Laden „Tonsberg“ in Hannover-List im September 2013 eröffnet wurde, regte sich Widerstand gegen das Geschäft. Er ist einer von zwölf offiziellen „Thor Steinar“-Läden bundesweit und wurde wiederholt das Ziel von Demonstrationen mit dem Ziel, das Geschäft zu schließen. Weil dabei auch Farbbeutel gegen die Schaufenster flogen, installierte die Mieterin der Geschäftsräume im Erdgeschoss eine Plexiglasscheibe vor dem Schaufenster.
Auch sie muss wieder abgeschraubt werden, urteilten die Richter in Hannover und gaben der Klage der Eigentümergemeinschaft des Hauses statt. Der Ladenmieterin untersagten sie, weiterhin Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ zu verkaufen. Sollte sie dem Urteil nicht folgen, droht ihr ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Die Eigentümerin muss alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung des Ladens zu beenden.
Die Richter berufen sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der die Marke „Thor Steinar“ wegen ihres Zusammenhanges mit einer extrem rechten Gesinnung als nicht unbedenklich einstuft. Die Demonstrationen und Farbbeutelwürfe als Folge des „Thor Steinar“-Verkaufs bezeichneten die Richter als „eine Störung des Eigentumsrechts der übrigen Miteigentümer“. Außerdem hätte die Vermietung des Ladens vom Hausverwalter genehmigt werden müssen – dies aber sei nicht passiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az 484 C 7548/14)