Am 2.7.2014 wurde der Kameradschaftsverbund „Freies Netz Süd“ durch das bayerische Innenministerium verboten und aufgelöst. Es handele sich um eine Ersatzorganisation der bereits 2003 verbotenen „Fränkische Aktionsfront“. 41 Personen legten gegen das Verbot Klagen ein. Diese scheiterten wenig überraschend am 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Urteilsbegründung ist aufschlussreich: Sie legt Teile der Struktur des militanten Neonazinetzwerks erstmals öffentlich dar. Weiter„Gericht bestätigt FNS-Verbot und legt Teile der militanten Neonazistruktur offen“
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