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Ex-Rechtsterrorist verklagt erfolglos den Verfassungsschutz

 

Rechtsextremer Selbstdarsteller Hoffmann auf seinem Youtube-Kanal
Rechtsextremer Selbstdarsteller Hoffmann auf seinem Youtube-Kanal

Vor dem Berliner Verwaltungsgericht endete am 10. Februar das Verfahren Karl-Heinz Hoffmann gegen die Bundesrepublik Deutschland mit einer Einstellung. Anlass der Klage waren Überwachungsmaßnahmen die sich auf Kommunikation und Finanzen Hoffmanns bezogen. Hoffmann erklärte sich bereit, die Klage zurückzuziehen, nachdem das Bundesinnenministerium bereits im Vorfeld eingeräumt hatte, dass die Überwachung seiner Konten aufgrund eines Formfehlers nicht rechtmäßig gewesen sei.

Von Sebastian Wehrhahn

Wer nichts über Karl-Heinz Hoffmann weiß, der könnte am Vormittag des 10. Februar den Eindruck gewinnen, es handele sich alles um ein riesiges Missverständnis. Die Wehrsportgruppe Hoffmann war nie politisch und hielt sich stets an die Gesetze. Ihr Gründer und „Chef“, wie er sich gerne nennen ließ, war nie ein Nazi, nie in konspirative Aktivitäten verstrickt und trägt lediglich vor Neonazis vor, um auf diese mäßigend einzuwirken. Einzig der Verfassungsschutz, die Polizei, das Innenministerium, die Regierung, die Antifa und natürlich die Presse machen ihm seit Jahr und Tag das Leben schwer, indem sie ihn fälschlicherweise zu dem machten, wofür der Name Karl-Heinz Hoffmann heute steht: Eine Führerfigur des deutschen Neonazismus, die die bedeutendste Wehrsportgruppe in der Geschichte der Bundesrepublik aufbaute, und die noch immer im Zusammenhang mit schwersten terroristischen Akten und rechten Morden Erwähnung findet.

Hoffmann, 1937 geboren, gründete 1973 die Wehrsportgruppe Hoffmann die sieben Jahre später als verfassungsfeindliche Organisation verboten wurde. Eine Beteiligung am Oktoberfestattentat, an dem mit Gundolf Köhler zumindest ein Anhänger der Wehrsportgruppe beteiligt war bestreitet er ebenso wie eine Verantwortung an den Morden an dem jüdischen Verleger Shlomo Lewin und dessen Lebensgefährtin Frida Poeschke, die 1980 vermutlich von Uwe Behrendt, ehemals Vizechef der WSG, erschossen wurden. Behrendt konnte nichts mehr über die Rolle Hoffmanns sagen, er floh aus Deutschland und nahm sich später im Libanon das Leben. Am Tatort wurde jedoch die Brille der damaligen Lebensgefährtin Hoffmanns gefunden und auch im Prozess belasteten ehemalige Mitglieder der WSG Hoffmann schwer. Während Hoffmann in dieser Sache keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte, wurde er wegen Geldfälschung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

An diesem 10. Februar ist Karl-Heinz Hoffmann jedoch in der Rolle des Klägers. Zu Unrecht sei er zwischen April 2012 und Januar 2013 vom Verfassungsschutz beobachtet worden. Dieser hatte eine Telekommunikationsüberwachung sowie die Überwachung der Kontobewegungen von Hoffmann beantragt. Anlass dafür war der Hinweis einer Quelle, demzufolge Hoffmann Teil einer Gruppe gewesen sei, die schwere Anschläge gegen Funktionsträger der sog. „mittleren Ebene“ des Staatsapparates geplant habe. Nachdem die Überwachungsmaßnahmen zwei Mal verlängert wurden und dennoch keine verwertbaren Erkenntnisse hervorbrachten, wurden sie beendet und im November 2013 auch Hoffmann mitgeteilt.

Verhandelt werden jedoch in der Hauptsache die Formalia der Überwachungsmaßnahmen. Bereits im Vorfeld erklärte das Bundesinnenministerium, dass die Überwachung der Konten durch eine nicht zeichnungsberechtigte Person beantragt worden und damit nicht rechtens gewesen sei. Im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Überwachung seiner Kommunikation deutet das Gericht an, dass zwar auch hier möglicherweise Formfehler begangen worden seien, der Verdacht jedoch vor dem Hintergrund der Vita Hoffmanns durchaus nachvollziehbar gewesen sei. Von einem Urteil des Gerichts verspricht sich Hoffmann dementsprechend nicht viel und erklärt sich bereit, die Klage zurückzuziehen.
In die Länge gezogen wird die Verhandlung immer wieder durch Meldungen Hoffmanns, denen der Richter geduldig stattgibt.

Immer wieder trägt er den Wunsch nach Rehabilitation vor, immer wieder verweist er auf die 700 Aufsätze, die er geschrieben habe, immer wieder darauf dass er durch den „Unrechtsstaat“ in den finanziellen Ruin getrieben wurde. Seine Ausführungen gipfeln schließlich in der Feststellung, er fühle sich „wie ein Jude im Dritten Reich“. Dabei scheint er sich eigentlich ganz wohl zu fühlen, genießt die Aufmerksamkeit von Gericht und Publikum, verteilt bereitwillig Visitenkarten, die ihn als „Systemkritiker“ ausweisen und zitiert gegenüber der Presse falsch, aber sichtlich von sich eingenommen Nietzsche.

Es wird nicht der letzte Prozess gewesen sein, den Karl-Heinz Hoffmann anstrengt. Nach eigener Auskunft verklagt er unter anderem das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, den Generalbundesanwalt Range und Vizekanzler Gabriel.

Beobachtet man ihn vor Gericht, so könnte man meinen, er begreift auch diesen Ort als eine weitere Bühne, auf der dasselbe Stück gegeben wird wie auf seiner Homepage, seinem Youtube-Kanal, seinen Podiumsauftritten vor Neonazis und vielleicht auch damals in seiner Wehrsportgruppe. Das Stück heißt „Karl-Heinz Hoffmann gegen die Bundesrepublik Deutschland“.