Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Verfassungsschutz soll Aufklärung in Prozess gegen Neonazis behindern

 

Verfassungsschutz soll Prozess gegen Neonazis behindern
Eröffnung des „Ballstädt-Prozesses“. Foto: Kai Budler

Zehn teils schwer Verletzte, beschädigtes Mobiliar und ein verwüsteter Saal waren das Ergebnis eines Neonazi-Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt im Februar 2014. Seit dem vergangenen Winter müssen sich dafür 14 Männer und eine Frau vor Gericht verantworten. Weil der Thüringer Verfassungsschutz die Aufklärung behindere, wollen Vertreter der Nebenklage die Behörde juristisch zwingen, Unterlagen zu dem Überfall vorzulegen

Bereits 20 Verhandlungstage sind vergangenen, seit der „Ballstädt-Prozess“ gegen 15 Neonazis im Dezember 2015 vor dem Landgericht Erfurt eröffnet wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem gemeinschaftliche schwere Körperverletzung vor, die Angeklagten schweigen vor Gericht. (Störungsmelder berichtete) Nach rund sechs Monaten ist klar: der Prozess wird länger dauern als geplant. Hatte das Gericht bislang Verhandlungstage bis in den September angesetzt, wurde der Prozess nun bis zum 21.12. 2016  terminiert. Bei der langwierigen juristischen Aufarbeitung könnten Erkenntnisse des Thüringer Verfassungsschutzes (VS) helfen. Die Behörde hatte offenbar Telefonate einiger Angeklagter abgehört hatte, nach Angaben des MDR gehörte dazu auch mindestens eine telefonische Verabredung zum Überfall in Ballstädt.

Saal des Ballstädter Kulturzentrums nach dem Überfall. Foto: Kai Budler
Saal des Ballstädter Kulturzentrums nach dem Überfall. Foto: Kai Budler

Ausgewertet wurden die Bänder aber erst einen Tag nach dem Gewaltexzess. Die Bitte des Gerichtes, diese Daten zu übermitteln, verhallte bislang weitestgehend ungehört. Auf das richterliche Ersuchen aus dem Februar 2016 reagierte der Verfassungsschutz erst dreieinhalb Monate später und sagte lediglich eine Prüfung der Daten zu. Nun wollen die Rechtsanwälte der Nebenklage die Behörde zwingen, die Daten aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vorzulegen. Dazu erhoben zwei der sechs Nebenklagevertreter für ihre Mandanten Klagen gegen den VS beim Verwaltungsgericht Weimar. Zu ihnen gehört der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der erklärte: „Dass trotz mehrfacher Aufforderung des Gerichts seit Februar dieses Jahres der Verfassungsschutz die Unterlagen nicht in den Strafprozess einführt, zeugt mindestens von Respektlosigkeit gegenüber der Justiz“. Auch Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk aus Jena hat deswegen eine Klage eingereicht und kritisierte, der Thüringer Verfassungsschutz falle nicht zum ersten Mal dadurch auf, dass er seinem gesetzlichen Auftrag nicht nachkomme. „Wieder einmal muss sich diese Behörde den berechtigten Vorwurf gefallen lassen, mitzuhelfen, dass rechte Gewalttäter nicht verurteilt werden können“, so Pietrzyk. Für die Nebenklage drängen sich Parallelen zum Verhalten des VS im NSU-Komplex auf. Dabei hatte der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages der Behörde vorgeworfen, sie habe die Ergreifung der drei Rechtsterroristen aktiv behindert. Zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes über das Versagen des VS könnten nun Neonazis ihrer Strafe entgehen, weil die Behörde die Strafbehörden nicht unterstütze, heißt es seitens der Nebenklagevertreter: „Die Behörde hat bislang nichts zur Wahrheitsfindung in dem Ballstädt-Verfahren beigetragen“.