Verstöße gegen das Sprengstoff- und Versammlungs-Gesetz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und 49 Platzverweise. Die Aktion der rechtsextremen Identitären Bewegung (IBD) am Freitag vor dem Bundesjustizministerium hat ein juristisches Nachspiel. Weiter„Nach Identitären-Aktion: Polizei ermittelt gegen AfD-Mitglied“
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