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Mörderjagd nach dem Ausschlussprinzip

Erst spät ermittelte die Polizei nach dem Mord an Walter Lübcke im rechten Milieu. Vor Gericht wird klar: Der Zufall brachte sie auf die Spur des Angeklagten Stephan E.

Von Martín Steinhagen

Ermittlungen zum Mordfall Walter Lübcke
Der Angeklagte Stephan E. wird in den Gerichtssaal geführt. © dpa/Thomas Kienzle

Als die Ermittlungen zum Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke eine Woche lang ohne Erfolg gelaufen sind, machte sich unter den Polizisten eine „gewisse Ernüchterung“ breit. So erinnert sich der Leiter der Sonderkommission Liemecke, Kriminaldirektor Daniel Muth, am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Der Grund: Es fehlte die entscheidende Spur nach der Tat vom 1. Juni 2019, die Ermittler waren frustriert, weil „wir nicht mehr so viel hatten“. Ein erster Verdächtiger hatte eine überzeugende Erklärung, ein Motiv innerhalb der Familie schloss man inzwischen aus.

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