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Amtshilfe für den Anschlagsplan

Der mutmaßliche Rechtsterrorist Franco A. verschaffte sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling. Im Prozess stellt sich die Frage: Hatte er es viel zu leicht?

Von Martín Steinhagen

Der Angeklagte Franco A. auf dem Weg zum Gerichtsgebäude © dpa/Arne Dedert

Mit Schauspielern kennt sich Ansgar B. eigentlich aus. Er hat schon als Regieassistent gearbeitet und ist inzwischen in leitender Funktion bei der Künstlervermittlung der Arbeitsagentur tätig. Als er sich vor sechs Jahren aber meldete, um beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auszuhelfen, traf er auf jemanden, der die Rolle seines Lebens spielte: einen Oberleutnant der Bundeswehr, der sich als syrischer Flüchtling ausgab. Der Mann, Franco A., soll geplant haben, einen rechtsterroristischen Anschlag zu begehen.

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Terrorpläne auf dem Handy

Der unter Terrorverdacht stehende Soldat Franco A. hat Rechtsextremismus-Vorwürfe vor Gericht bestritten. Doch nun könnten ihn Sprachnotizen von seinem Smartphone in Bedrängnis bringen – wenn das Gericht sie verwerten darf.

Von Martín Steinhagen

Der Angeklagte Franco A. bei Prozessbeginn © dpa/Reuters/Kai Pfaffenbach

Nordkorea, Russland, Iran: Das seien einige der wenigen Länder, die noch „Eier haben“, noch Widerstand gegen „den Westen“ leisteten, der ihnen das „dreckige demokratische System“ aufzwingen wolle. Es ist eine gelinde gesagt eigenwillige Analyse der geopolitischen Lage, die am Donnerstag vor dem Frankfurter Oberlandesgericht vorgetragen wird – zumal sie von einem Offizier der Bundeswehr stammt.

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„Juristischer Blindflug“ im Mordprozess?

Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke rückt ein ehemaliger Verteidiger des Hauptangeklagten in den Fokus: Hat er ein falsches Geständnis erfunden?

Von Martín Steinhagen

Der Angeklagte Stephan E. (Mitte) mit seinen Verteidigern Mustafa Kaplan (links) und Jörg Hardies. © dpa/Boris Roessler

„Ich bin Frank Hannig. Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger.“ Mit diesen Worten stellt sich der Dresdner Anwalt und Freie-Wähler-Stadtrat gerne in Videos auf seinem YouTube-Kanal vor. Mal geht es darin um Blitzer-Bußgelder, mal um „Impfzwang“ oder um „die Wahrheit über den Migrationspakt“. Auch den Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder Stephan E. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat Hannig dort regelmäßig aus der Selfie-Perspektive kommentiert.

Er hatte einen berechtigten Anlass: Hannig war Verteidiger von E., der sich wegen des Mordes am hessischen CDU-Politiker Walter Lübcke im Juni 2019 und eines früheren Mordversuchs an einem jungen irakischen Geflüchteten verantworten muss. Der Angeklagte hat sich mittlerweile von Hannig getrennt. Inzwischen schweigt der Anwalt auf YouTube zu dem Verfahren. Im Gerichtssaal ist er aber umso mehr in den Fokus geraten.

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Mörderjagd nach dem Ausschlussprinzip

Erst spät ermittelte die Polizei nach dem Mord an Walter Lübcke im rechten Milieu. Vor Gericht wird klar: Der Zufall brachte sie auf die Spur des Angeklagten Stephan E.

Von Martín Steinhagen

Ermittlungen zum Mordfall Walter Lübcke
Der Angeklagte Stephan E. wird in den Gerichtssaal geführt. © dpa/Thomas Kienzle

Als die Ermittlungen zum Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke eine Woche lang ohne Erfolg gelaufen sind, machte sich unter den Polizisten eine „gewisse Ernüchterung“ breit. So erinnert sich der Leiter der Sonderkommission Liemecke, Kriminaldirektor Daniel Muth, am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Der Grund: Es fehlte die entscheidende Spur nach der Tat vom 1. Juni 2019, die Ermittler waren frustriert, weil „wir nicht mehr so viel hatten“. Ein erster Verdächtiger hatte eine überzeugende Erklärung, ein Motiv innerhalb der Familie schloss man inzwischen aus.

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„Vielleicht denken Sie noch einmal nach“

Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke wird vor Gericht mit Widersprüchen in seiner Aussage konfrontiert. Die Indizien bringen Stephan E. zunehmend in Schwierigkeiten.

Von Martín Steinhagen

Der Angeklagte Stephan E. wird am Donnerstag zu seinem Platz im Gerichtssaal geführt. © dpa/Ronald Wittek

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hat die Mittagspause an diesem Donnerstag nicht nur für eine Stärkung genutzt. Gemeinsam mit seinen Kollegen hat er noch einmal in den Akten geblättert und auch den genauen Termin einer Kommunalwahl in Hessen im Jahr 2016 überprüft. Das alles hat mit den Aussagen des Angeklagten Stephan E. zu tun – und einigen Widersprüchen, auf die Sagebiel ihn im Saal 165 C des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main noch mal hinweist. Das sei schon „etwas komisch“, sagt er zu E. „Vielleicht denken Sie noch einmal nach.“

Der Prozess um den Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 und den versuchten Mord an einem jungen irakischen Geflüchteten im Januar 2016 dreht sich seit der neuerlichen Einlassung von E. zentral um dessen Aussage – und vor allem um die Details darin.

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Zwei Geständnisse und zahllose Fragen

Im Prozess wegen des Mordes an Walter Lübcke prägen Videos von Vernehmungen des Hauptangeklagten die ersten Tage. Sie stecken voller Widersprüche.

Von Martín Steinhagen

Der Hauptangeklagte Stephan E. (Mitte) mit seinen Verteidigern © dpa/Thomas Lohnes

In Saal 165C des Frankfurter Oberlandesgerichts erklingt in diesen Tagen eine Warnung aus der Vergangenheit. Auf einer Leinwand wird das Video einer Vernehmung vorgeführt, zu sehen ist der Angeklagte Stephan E. Bei der Befragung vom 8. Januar richtet ein Ermittlungsrichter mahnende Worte an den Mann, der den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben soll: „Irgendwas passt da nicht, vorne und hinten.“

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Haft für rechtsextremen Waffennarren

Weil er von einem Schießtraining in Tschechien Munition eingeführt hatte, muss ein Neonazi ins Gefängnis. Er ist Anhänger der militanten Gruppe Combat 18.

Von Martín Steinhagen

Combat 18 – Haft für rechtsextremen Waffennarren
Der Neonazi hatte illegal Munition nach Deutschland gebracht (Symbolfoto). © Christophe Gateau/dpa

Ein Schießtraining militanter Neonazis in Tschechien hat erneut Folgen für einen der Beteiligten: Der 28-jährige Tobias V. aus dem nordhessischen Homberg (Efze) muss sechs Monate in Haft. Bereits am Freitag wurde der Mann, der „nach polizeilichen Erkenntnissen in der Vergangenheit politisch rechtsmotiviert auffällig war“, verhaftet, wie das Polizeipräsidium Nordhessen mitteilte.

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Neues Neonaziflugblatt stiftet Angst

In Köln haben Hunderte Menschen an den Bombenanschlag des NSU erinnert, kurz zuvor sind Flugblätter der rechtsextremen Gruppe Atomwaffendivision Deutschland aufgetaucht. Nicht zum ersten Mal.

Von Martín Steinhagen

Rechtsextremismus: Aktivisten erinnern an den Anschlag von vor 15 Jahren. © Roland Kaufhold
Aktivisten erinnern an den Anschlag von vor 15 Jahren. © Roland Kaufhold

Um 15.56 Uhr wird es still auf der Kölner Keupstraße. Vor 15 Jahren detonierte um diese Zeit dort eine mit Nägeln gespickte Bombe, gelegt von den Mitgliedern der rechtsextremen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), und verletzte 22 Opfer, vier davon schwer. Am Sonntag sind einige Hundert Menschen zusammengekommen, um gemeinsam daran zu erinnern. Die Keupstraße ist für den Verkehr gesperrt, an langen Tafeln aus Bierbänken sitzen die Menschen mitten auf der Straße zusammen, es werden Reden gehalten, Musiker spielen.

Auf der Keupstraße geht es an diesem Tag aber nicht nur um die Vergangenheit, um die Narben, die der rassistische Anschlag und auch der Umgang der Behörden damit hier hinterlassen haben. Es geht auch um die Zukunft des Erinnerns, um ein Mahnmal, das sich hier viele wünschen, für das die Stadt aber noch immer keinen Platz gefunden hat. Und es wird über Neonaziflugblätter geredet, die einige Tage zuvor aufgetaucht sind. Ausgerechnet hier in Köln-Mülheim, nicht weit von der Keupstraße entfernt.

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AfD in Erfurt: „Abschieben, abschieben!“

Am Tag der Arbeit tarnt die AfD Polemik gegen Einwanderer als Sozialpolitik. Doch eine Machtdemonstration ist die Maikundgebung mit Björn Höcke nicht.

Von Martín Steinhagen

AfD-Mann Björn Höcke spricht auf der Demonstration zum 1. Mai in Erfurt. © Bodo Schackow/dpa

„Höcke, Höcke“, rufen seine Anhänger in Erfurt dem Thüringer AfD-Vorsitzenden zur Begrüßung entgegen. Der 1. Mai hätte ein Heimspiel werden können für Björn Höcke und seine Getreuen. In der Landeshauptstadt entstand 2015 die „Erfurter Resolution“ der völkisch-nationalistischen AfD-Strömung namens Flügel. Die Partei ging hier zeitweise wöchentlich auf die Straße. Aber an diesem Mittwoch kommen weniger Menschen als erwartet: Mit 2.000 Teilnehmern hatte die Polizei am Vortag noch gerechnet, etwa 800 zählt sie später. Eine Machtdemonstration ist die Maikundgebung mit dem Motto „Blauer Frühling“ jedenfalls nicht.

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