In der DVU formiert sich Widerstand gegen den Beitritt der Partei zur NPD. Die Gegner der Verschmelzung trafen sich nach eigenen Angaben am 6. November 2010 zu einem Arbeitstreffen mit Funktionären der DVU-Landesverbände Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in Berlin. Die Teilnehmer erklärten demnach einstimmig, dass “sie die von einigen wenigen DVU-Bundesvorstandsmitgliedern beabsichtigte Auflösung und die daraus erfolgende Übernahme der DVU seitens der NPD zu diesem Zeitpunkt strikt ablehnen”.
Scharfe Kritik wurde zudem “geübt bezüglich der Art und Weise des Zustandekommens der Verschmelzungsvereinbarungen zwischen den beiden Parteien”. Denn während die Führungsspitze der NPD ein Vorstands- und auch Mitgliedermandat inne gehabt habe, habe die DVU-Führungsspitze dieses nicht aufweisen können, wird behauptet. Hier sei “diese Angelegenheit in feudalistischer Manier von wenigen Vorständlern gehandhabt” worden.
Weiter heißt es, die Teilnehmer hätten sich “einstimmig für die Erstellung der folgenden Resolution” ausgesprochen:
1. Auf dem zu erfolgenden DVU-Parteitag unter dem Tagesordnungspunkt 1 Wahl des Bundesvorstandes aufzuführen. Sollte dieser Tagesordnungspunkt seitens des Restbundesvorstandes abgelehnt werden, noch auf dem Parteitag einen Misstrauensantrag gegen den alten Bundesvorstand zu stellen.
2. Der alte Bundesvorstand kann nicht im Block entlastet werden, sondern es werden Einzelentlastungen beantragt.
3. Es ist zu beantragen, dass der alte Bundesvorstand Auskunft über das Zustandekommen der Verhandlungen mit der NPD zu geben hat und sich den Fragen der Mitglieder stellen muß.
4. Der amtierende Schatzmeister der DVU hat den Mitgliedern gegenüber seinen Rechenschaftsbericht sowie den Haushaltsetat des Jahres 2010 vorzulegen.
5. Den Mitgliedern die protokollierte Zustimmung der Bundesvorstandsmitglieder zum Kreditgeschäft in Höhe von 30.000.- Euro (Dreißigtausend) mit Herrn Christian Worch. Ebenfalls wird eine Erklärung verlangt, warum diese Verbindlichkeiten nicht fristgemäß befriedigt wurden und der Partei dadurch erhebliche Mehrkosten entstanden sind. (Anwalts und Gerichtskosten)
6. Erklärung des Bundesvorstandes über den Stand der Dinge bezüglich des der DVU zufallenden Erbanteils (schriftliche Nachweise des Notars und der Anwälte, bzw. des Finanzamtes sind den Mitgliedern kenntlich zu machen).
7. Die Aufhebung des Bundesvorstandsbeschlusses, bezüglich der Doppelmitgliedschaften, gefasst auf der Bundesvorstandssitzung in Bremerhaven, müssen per Protokoll nachgewiesen werden. Ebenso die Vorlage der Protokolle betreffend die Aufhebung der Bundesvorstandsbeschlüsse, die eine Zusammenarbeit und eine Verschmelzung ausschließen.
8. Beantragung einer notariellen Überwachung der Stimmenauszählung einer eventuell zu erfolgenden Urabstimmung. Schon der Versand der Abstimmung der einzelnen Mitglieder muss an den Notar erfolgen. Gleichzeitig ist den Mitgliedern nach Erhalt der Unterlagen eine Rücksendefrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen.
Unterzeichnet wurde das Ganze von Thorsten Meyer, LV Berlin, Max Branghofer, LV NRW / Beisitzer im Bundesvorstand, Ingeborg Lobocki, LV Schleswig-Holstein sowie Hans-Gerd Wiechmann, LV Niedersachsen. Wie einflussreich diese Funktionäre in der weitestgehend passiven DVU tatsächlich sind, lässt sich indes nur schwer abschätzen. Bereits seit Monaten toben in der DVU interne Streitigkeiten, die sogar vor Gericht ausgetragen wurden. Die “Verschmelzung” mit der NPD scheint auf jeden Fall, wie bereits vermutet, bei der DVU längst kein Selbstgänger zu sein.
Siehe auch: Ein Volk, eine Partei – drei Namen?