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Gericht erlaubt NPD Landesparteitag in Northeim

 

NPD-Fahne darf im Mai auch in Northeimer Stadthalle wehen
NPD-Fahne darf im Mai auch in Northeimer Stadthalle wehen

Der niedersächsische Landesverband der NPD kann seinen Landesparteitag in der Northeimer Stadthalle am 22. Mai 2011 mit richterlichem Segen abhalten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht OVG in Lüneburg gab jetzt einem Eilantrag der rechtsextremen Partei statt und kippte damit einen anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichtes Göttingen. Der NPD-Landesverband bereitet für den Parteitag die Neuwahlen des Vorstandes vor und kündigt den Auftakt der Kommunalwahl an.

Protest gegen NPD-Landesparteitag 2010 in Bad Gandersheim
Protest gegen NPD-Landesparteitag 2010 in Bad Gandersheim

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Änderung der Benutzungsordnung für die stadteigene Immobilie, die der Rat der Stadt Northeim am 9. März einstimmig beschlossen hatte. Mit dieser Maßnahme reagierte die Stadt auf ein Schreiben der niedersächsischen NPD, in dem die Partei angekündigt hatte, am 17. April die Stadthalle für ihren Landesparteitag anmieten zu wollen und vorsichtshalber sechs Ausweichtermine im April und Mai vorschlug. Nach Angaben des Northeimer Bürgermeisters Harald Kühle war die Änderung ausdrücklich keine „Lex NPD“, sondern bereits seit dem Juni 2010 geplant. Die neue Fassung schließt die Nutzung für Parteien und Wählergemeinschaften für parteipolitische Veranstaltungen mit überörtlichem Bezug und damit auch für Parteitage aus. Auf dieser Grundlage hatte die Stadt den NPD-Antrag abgelehnt. Die Partei hatte daraufhin einen Eilantrag eingelegt und sich auf den im Grundgesetz verankerten „Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien“ berufen.

In dem OVG Beschluss heißt es, die rechtsextreme Partei fordere „zu Recht die Überlassung der Stadthalle“. Die Richter weisen besonders auf die zeitliche Abfolge hin, nach der der NPD-Antrag bereits am 3. März 2011 vorgelegen hatte. Wegen der zeitlichen Nähe liege der Verdacht nahe, dass der Rat der Stadt die Satzung nur geändert habe, um den Antrag der NPD ablehnen zu können. Diesen Verdacht habe die Stadt auch mit der „Eidesstattlichen Erklärung“ ihres Bürgermeisters nicht ausreichend entkräften können. Stattdessen habe sich der Rat der Stadt erst mit der Änderung konkret befasst, nachdem der NPD-Antrag eingegangen sei.

NPD-Stammland: Neonazis mit Landesfahnen
NPD-Stammland: Neonazis mit Landesfahnen

Auch eine fehlende Übergangsregelung zur Nutzung der stadteigenen Immobilie kritisieren die Richter in dem Ratsbeschluss zu der Satzungsänderung und deren Inkrafttreten in der darauf folgenden Woche. Damit werde die NPD von der Chancengleichheit politischer Parteien ausgeschlossen. Obwohl es den Gemeinden grundsätzlich freistehe, ihre Immobilien Parteien zur Verfügung zu stellen oder sie davon auszuschließen, müssten die Kommunen den Grundsatz der Chancengleichheit beachten. Wegen der fehlenden „Übergangsregelung“ sei für diesen Fall die alte Regelung wirksam, nach der politische Parteien die Stadthalle nutzen können, argumentieren die Richter und wiesen auf die Landesdelegiertenkonferenz der Niedersächsischen Grünen in der Stadthalle im April 2010 hin. Auf diese „Vergabepraxis könne sich die NPD mit Erfolg berufen.

Niedersächsische NPD-Heimattümelei
Niedersächsische NPD-Heimattümelei

Eine Schlappe erlitt die rechtsextreme Partei bei ihrem Wunschtermin für den Parteitag am 17. April – an diesem Datum ist die Stadthalle bereits ausgebucht. Einen Rechtsanspruch auf die Vergabe der Halle zu einem bestimmten Termin sieht auch das OVG nicht. Stattdessen verpflichteten die Richter die Stadt Northeim, ihre Halle der NPD am 22. Mai 2011 zur Verfügung zu stellen. Obwohl gegen den Beschluss keine Rechtsmittel möglich sind, überlegt die Stadt weitere rechtliche Schritte. Seitens der Verwaltung hieß es, man prüfe momentan die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.