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Das amerikanische Behindertengleichstellungsgesetz wird 25

 

Es gibt ein Land, in das nicht zuletzt Rollstuhlfahrer besonders gerne fahren: Die USA. Dafür gibt es einen Grund. Die USA sind bis heute eines der barrierefreiesten Länder der Welt. Spätestens seit 1990 haben die USA massive Anstrengungen unternommen, ihr Land barrierefreier zu machen und Diskriminierungen aufgrund von Behinderung einen Riegel vorzuschieben. Grundlage für diese Maßnahmen ist das amerikanische Behindertengleichstellungsgesetz, der Americans with Disabilities Act (ADA). Das Gesetz wird diesen Monat 25 Jahre alt.

Gesetz mit Auswirkungen

Das ADA verbietet nicht nur Diskriminierung aufgrund von Behinderung, sondern verlangt auch „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen, um die Beschäftigung behinderter Mitarbeiter zu ermöglichen. Außerdem schreibt das Gesetz Maßnahmen vor, um die Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen zu verbessern. Genau das macht sich in den USA ganz praktisch im Alltag bemerkbar. Selbst an den abgelegensten Plätzen gibt es eine barrierefreie Toilette. Die meisten Restaurants haben eine. Man muss so gut wie nie vorher abklären, ob eine Sehenswürdigkeit barrierefrei ist. Sie ist es einfach. Es gibt ausreichend barrierefreie Hotelzimmer, Mietwagen kann man überall mit Handgas mieten, wenn man nicht mit den Füßen fahren kann, um mal nur ein paar Beispiele zu nennen.

Der US-Außenminister John Kerry hat nun zum Jubiläum des ADA in einem Meinungsbeitrag im „Guardian“ andere Länder aufgefordert, dem amerikanischen Beispiel zu folgen und eine starke Gesetzgebung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu etablieren. In zu vielen Ländern gebe es keinen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Kinder würden wegen des mit Behinderung verbundenen Stigma zum Sterben liegen gelassen. Erwachsene, die blind oder taub seien, würden vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Kinder mit Behinderungen würde der Zugang zu Schulen verweigert. Straßen und Bürgersteige seien für Rollstuhlfahrer unbenutzbar.

Dies alles sei in den USA anders. Dazu habe maßgeblich das ADA beigetragen. „Es garantiert unseren Bürgern mit Behinderungen gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten. Es macht unsere Gebäude barrierefreier. Und es verlangt die Verfügbarkeit von Kommunikationshilfen, die Amerikanern mit Behinderungen ermöglichen, voll an der Gesellschaft teilzuhaben“, schreibt Kerry.
Das Gesetz habe Menschen und Regierungen auf der ganzen Welt dazu inspiriert, Behinderung aus dem Blickwinkel von Gleichstellung und Möglichkeiten zu sehen, so Kerry. Er fordert die internationale Gemeinschaft dazu auf, „alles in unserer Macht Mögliche zu tun, um Gesetze zur Inklusion durchzusetzen und niemanden zurückzulassen – überall.“

Blockadehaltung der Bundesregierung

Da kann man nur hoffen, dass diesen Kommentar auch die Damen und Herren der Bundesregierung gelesen haben. Denn während Kerry an die internationale Gemeinschaft appelliert, besseren Anti-Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen weltweit zu etablieren, blockiert die Bundesregierung auf EU-Ebene die 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt deshalb den veröffentlichten Gemeinsamen Appell an die Bundesregierung, ihre Blockade dazu aufzugeben und sich für einen einheitlichen, starken Diskriminierungsschutz in der Europäischen Union einzusetzen. Der Appell wird von deutschen und europäischen Antidiskriminierungsstellen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen gemeinsam getragen.

Deutschland sieht offenbar kritisch, dass in dem Richtlinienentwurf die Verweigerung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen explizit als eine Form von Diskriminierung anerkannt ist. Dies ist jedoch bereits jetzt eine verbindliche menschenrechtliche Vorgabe, so das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Pressemitteilung. Erst kürzlich wurde Deutschland vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu aufgefordert, das Konzept der angemessenen Vorkehrungen in allen Rechts- und Politikbereichen gesetzlich zu verankern. Dazu hatte sich Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention bereits verpflichtet. Angemessene Vorkehrungen können beispielsweise Rampen sein oder einfach die Bereitschaft, auf die Behinderung eines Kunden angemessen einzugehen. Das Institut für Menschenrechte hat das in leichter Sprache gut erklärt.

Diskriminierungsschutz uneinheitlich

Außerdem gilt im Europarecht – anders als im deutschen AGG – laut Institut für Menschenrechte ein uneinheitlicher Diskriminierungsschutz für verschiedene Diskriminierungsgründe: Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung und Geschlechterdiskriminierung gilt auch für den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, während dies für Diskriminierungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung und der Religion und Weltanschauung nicht der Fall ist; für diese Merkmale besteht Diskriminierungsschutz bislang nur im Arbeitsleben.

„Die Art und Weise, wie wir Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen behandeln, zeigt unsere Werte und definiert, wer wir sind“, schreibt Kerry im „Guardian“. Bleibt zu hoffen, dass sich das die Bundesregierung zu Herzen nimmt und ihre Blockadehaltung zum Diskriminierungsschutz auf EU-Ebene aufgibt.