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Behinderte wollen ein Recht auf Sparen

 

Zwei Jahre lang haben Constantin Grosch und Raul Krauthausen für ihre Petition geworben. Am Ende konnten sie der Ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), mehr als 280.000  Unterschriften überreichen. Und die Zahl der Unterstützer steigt weiter an.

Nicht mehr als 2.600 Euro

Die Petition tritt dafür ein, dass auch Menschen, die auf Assistenz im Alltag angewiesen sind und dafür Geld vom Staat erhalten, das Recht bekommen zu sparen. In Deutschland werden voll berufstätige Menschen mit Behinderungen daran gehindert, zu sparen. Sie dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben. Danach wird alles abgezogen, wenn sie Geld zur Finanzierung ihrer Assistenz erhalten.

Ein weiteres Problem: Ein behinderter Mensch zahlt zwar Steuern und Abgaben. Darüber hinaus zieht der Staat aber bis zu 40 Prozent des Einkommens zusätzlich ab, wenn er oder sie auf Assistenz angewiesen ist. Die Petition fordert, dass auch Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Gehalt für sich behalten dürfen, wenn sie arbeiten und Assistenzleistungen finanziert bekommen.

Teilhabegesetz

Das alles könnte im neuen Teilhabegesetz geregelt werden, das die Politik zwar vollmundig angekündigt hat, aber dessen Entwurf weiter auf sich warten lässt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung hatte man sich darauf verständigt, die Leistungen an Menschen mit Behinderungen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.

Viele Unterzeichner, noch kein Gesetzentwurf

Ursprünglich sollte ein erster Gesetzentwurf Mitte dieses Jahres vorgelegt werden, aber bislang ist das nicht geschehen. Und ob dann wirklich Assistenzleistungen von der Sozialhilfe, die die Einkommens- und Vermögensbeschränkung regelt, abgekoppelt werden, ist derzeit auch nicht sicher.

Sicher ist nur: Die Petition ist unter den Top 5 im deutschsprachigen Raum bei Change.org. Und auch die Ministerin bestätigte, dass eine so hohe Zahl an Unterstützern etwas Besonderes sei.

Nur was konkret im Teilhabegesetz stehen wird, sagte sie auch bei der Übergabe nicht. Und so heißt es weiter warten. Denn wie erfolgreich die Kampagne wirklich war, wird sich erst zeigen, wenn die Regierung endlich ihren Entwurf vorgelegt.

Dabei geht es de facto um die Entscheidung, ob behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, weiter in der Armutsfalle bleiben, nichts für ihre Rente ansparen dürfen, sich keinen Urlaub gönnen oder größere Anschaffungen tätigen dürfen. Bleibt gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen eine Floskel, sondern schlägt sie sich auch in Gesetzen nieder?