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40 Jahre Warten auf ein Gesetz

 

Noch Anfang der Woche hatte Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) umfassende gesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Aussicht gestellt. Sie wolle noch in diesem Jahr Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz vorlegen, sagte Nahles bei der Eröffnung der Werkstätten-Messe in Nürnberg. Mit dem Teilhabegesetz könnte zum Beispiel ein Teilhabegeld geschaffen werden, mit dem behinderte Menschen und ihre Angehörigen finanziell entlastet werden. Außerdem soll das Gesetz die Assistenz behinderter Menschen endlich von der Sozialhilfe lösen.

Nicht mehr als 2.600 Euro

Wer als behinderter Mensch auf Leistungen aus der Sozialhilfe angewiesen ist, darf im Regelfall über kein höheres Vermögen als 2.600 Euro verfügen und muss in vielen Fällen einen großen Teil seines Einkommens abgeben. Daher ist die Forderung der Behindertenverbände, Assistenzleistungen im Sozialgesetzbuch IX einkommens- und vermögensunabhängig zu verankern. Dieses und einiges mehr sollte das Teilhabegesetz bringen. Aber klar war immer: dies alles ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Gesetz bis 2016

Ihr Plan sei es, dass das Gesetz 2016 verabschiedet werde, sagte Andrea Nahles zu Beginn dieser Woche. Es handele sich dabei aber um ein „großes und politisch schwierig umzusetzendes Vorhaben“.

Wie schwierig es politisch wirklich ist, zeigte sich dann schon in der Mitte der Woche. Da zogen behinderte Demonstranten vor das Bundeskanzleramt, denn dort verhandelte das Kabinett über einen Nachtragshaushalt.

Demonstranten
Bild: NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Am Rande der Sitzung des Bundeskabinetts über die Eckpunkte des Haushalts für 2016 und der finanzpolitischen Planungen bis 2019 forderten sie eine verlässliche Finanzierung der längst überfälligen Reform der Eingliederungshilfe.

Fünf Milliarden Euro

Fünf Milliarden Euro, die für die Kommunen vorgesehen waren, sollen nun im Rahmen der Eingliederungshilfereform aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausgelöst und in andere Bereiche verschoben werden. Obwohl im Koalitionsvertrag die Entlastung der Kommunen daran gebunden ist, dass ein Bundesteilhabegeld geschaffen wird, sind viele Beteiligte skeptisch, dass es doch noch dazu kommen wird.

Die Opposition zeigte sich über diese Entkoppelung empört: Die Sprecherin für Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer, sagte, die Bundesregierung rudere zurück. „Wer ein Teilhabegesetz schaffen möchte, das nicht nur aus schönen Worten besteht, benötigt dafür Geld. Der Bund hatte daher zugesagt, Anteile der Kosten zu übernehmen. Bisher standen die Gelder dafür in der mittelfristigen Finanzplanung immerhin ab 2018 zweckgebunden zur Verfügung. Mit der Verschiebung hin zur Allgemeinen Finanzverwaltung möchte sich die Bundesregierung nun anscheinend offen halten, wofür sie die fünf Milliarden Euro ausgeben möchte“, sagte Rüffer.

Auch die Behindertenverbände zeigten sich enttäuscht. Sie erwarten von der Regierung, dass der Weg zur Einkommen- und Vermögensunabhängigkeit in der Eingliederungshilfe endlich beschritten wird.

Verlässliche Finanzierung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband appellierte an die Bundesregierung, an dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben eines Bundesteilhabegesetzes festzuhalten und bei dem Plan zu bleiben, zügig nachhaltige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. Dafür müsse zwingend auch eine verlässliche Finanzierung durch zusätzliche Mittel sichergestellt werden, mahnt der Verband.

„Es geht um eine grundlegende Neuausrichtung der Behindertenhilfe: Raus aus der Fürsorge, hin zu echter Teilhabe auf Augenhöhe. (…) Wir stehen jetzt kurz vor einer echten Weichenstellung in der Behindertenhilfe. Diese Chance darf das Bundeskabinett nicht verstreichen lassen“, mahnt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Es geht bei diesen Entscheidungen nicht nur ums Geld. Es geht vor allem darum, die Lebensqualität und die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern. Das geht nun mal nicht zum Nulltarif. Wer möchte, dass behinderte Menschen am Arbeitsleben teilnehmen, muss ihnen auch ein angemessenes Einkommen zugestehen, auch wenn sie Geld für ihre Assistenz benötigen. Dass sie nicht mehr als 2.600 Euro besitzen dürfen, ist völlig indiskutabel.

Forderungen sind 40 Jahre alt

Das Thema ist übrigens keinesfalls neu. Bereits 1973 brachte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag ein, die Bundesregierung solle „ein Leistungsgesetz für Behinderte vorlegen mit der Zielsetzung, das Leistungsrecht für Behinderte aus dem Bundessozialhilfegesetz herauszunehmen und die vorgesehenen Leistungen unabhängig von der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betroffenen und ihrer Familien zu gewähren.“ Das ist jetzt 40 Jahre her. Gewartet haben die behinderten Menschen darauf nun wirklich lange genug.