Von inklusiven Schulen profitieren nicht nur behinderte, sondern alle Kinder – das behaupten die Inklusionsbefürworter gerne. Aber jetzt belegt eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap für die Bertelsmann Stiftung diese These: Eltern geben inklusiven Schulen bessere Noten als den Schulen, die Kinder mit und ohne Behinderungen getrennt unterrichten. Förderung nach individuellen Stärken und Schwächen sowie Kompetenz und Engagement der Lehrer – in allen Punkten schneiden in der Wahrnehmung der Eltern inklusive Schulen besser ab. Und zwar unabhängig davon, ob das eigene Kind behindert ist oder nicht. Weiter„Gute Noten für inklusive Schulen“
Für die meisten Menschen ist es völlig normal, dann zur Toilette zu gehen, wenn sie müssen. Für Rollstuhlfahrer hingegen ist es leider völlig normal, nicht immer zur Toilette gehen zu können, wenn sie eigentlich müssten. Es gibt zu wenig barrierefreie Toiletten.
Als ich nach Großbritannien zog, wurde ich öfter gefragt, was für mich der größte Unterschied zwischen dem Leben in Großbritannien und Deutschland sei. Da musste ich nicht lange nachdenken: Ich konnte endlich dann zur Toilette gehen, wenn ich wollte. Großbritannien hat strenge Antidiskriminierungsbestimmungen, die wiederum direkten Einfluss auf Bauvorschriften haben. Wo eine barrierefreie Toilette zumutbar und machbar ist, muss es eine geben. Punkt. So weit ist Deutschland noch lange nicht. Weiter„Aus Denkmalschutzgründen“
Weil ihr Kind nur eine Teilnehmerurkunde bei den Bundesjugendspielen bekam und deshalb weinte, hat eine Mutter eine Petition zur Abschaffung der Bundesjugendspiele gestartet. Was auf den ersten Blick wie die Überreaktion aussieht, ist auch für andere ein Aufregerthema.
Für behinderte Schüler problematisch
In meiner Twitter-Facebook-Blase forderten vor allem behinderte Freunde, die Petition zu unterstützen, die selbst in Regelschulen gegangen waren. Dort wurden sie entweder als Einzige von den Bundesjugendspielen ausgeschlossen oder hatten aufgrund ihrer körperlichen Eigenschaften gar keine Chance, mit den anderen Schüler zu konkurrieren. Weiter„Petition gegen Bundesjugendspiele „
Nach den Olympischen Spielen und den Paralympics in London gab es eine Frage, die mir dauernd gestellt wurde: Warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Veranstaltungen? Warum gibt es zwei Eröffnungs- und zwei Abschlussfeiern. Jedes Mal musste ich den mich erwartungsvoll anschauenden Gesichtern sagen: „Ich weiß es nicht. Ich kann es auch nicht nachvollziehen.“ Nun hat Paralympicssieger Heinrich Popow in einem Interview mit dem Tagesspiegel die Diskussion um gemeinsame Wettbewerbe von behinderten und nichtbehinderten Sportlern abermals angeheizt. Er hält nichts von der Idee, dauerhaft gemeinsame Wettbewerbe mit Nichtbehinderten zu veranstalten.
„Gut gemeint“ heißt noch lange nicht „gut gemacht“. So könnte man vielleicht zusammenfassend bewerten, was gerade in Köln-Dellbrück passiert: Geschäftsleute installieren Klingeln an ihren Geschäften, die Rampen ersetzen sollen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Die Geschäftsleute sollen dann, wenn ein Rollstuhlfahrer klingelt, ihm über die Stufen helfen oder ihn auf der Straße bedienen.
Kann man Behinderungen daran erkennen, wie jemand schmeckt? So wie man erkennen kann, dass jemand gerade einen Cheeseburger oder einen Big Mac gegessen hat? Auf dieser absurden Idee basiert ein Spot, der gerade in Wien gedreht wurde.
Als Rollstuhlfahrerin und als Journalistin gehe ich zu sehr vielen Veranstaltungen und Terminen. Dabei lerne ich die bekanntesten Orte der Welt manchmal von einer ganz anderen Seite kennen. Gestern musste ich wieder über solch eine Situation schmunzeln, denn ich kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass ich die einzige Journalistin bin, deren Weg zur deutschen Eurovision-Song-Contest-Starterin Ann Sophie in Wien durch eine Parkhaustoilette führte. Also fast zumindest.
Es ist ein Phänomen, das ich schon eine ganze Weile beobachte, und das mir jetzt beim Eurovision Song Contest wieder begegnet ist: Es scheint gerade en vogue zu sein, den eigenen Rollstuhl verschwinden zu lassen.
Wenn auf der Welt Katastrophen passieren, ist vor allem eine Gruppe besonders betroffen: alte und behinderte Menschen. Sie können oft nicht oder nur sehr langsam fliehen, brauchen besondere Maßnahmen, um ihr Überleben zu sichern. Artikel 11 der Behindertenrechtskonvention verlangt deshalb den besonderen Schutz von Menschen mit Behinderungen in Krisen- und Katastrophensituationen. Der fehlende Zugang zu medizinischer Versorgung oder das Zusammenbrechen des Hilfesystems gefährdet schnell das Leben von behinderten Menschen.