Lesezeichen
 

Money makes the world go round, oder: Rüttgers und der gekaufte Zugang zur Macht

Andrea„Unternehmermillionen kaufen politische Macht“ – so lautet der Titel einer 1953 vom SPD-Parteivorstand herausgegebenen Denkschrift. Schon immer hat das Thema des gekauften Zuganges die Parteienfinanzierung umgetrieben. In den 60er Jahren finanzierte sich die CDU/CSU noch zu etwa 30% aus Unternehmensspenden, ähnlich auch die FDP. Dieser Anteil ist aufgrund der umfassenden staatlichen Finanzierung, die mit dem Parteien(finanzierungs)gesetz seit 1967 gewährleistet wird, deutlich zurückgegangen – allerdings eben nicht vollständig. Somit ist auch das Gebaren der NRW-CDU nicht per se zu verurteilen, schließlich stützen sich alle im Bundestag vertretenen Parteien auf Zuwendungen von Unternehmen. Umgekehrt spenden einige Unternehmen auch an mehrere Parteien, beispielsweise kann in einer Bundestagsdrucksache nachgelesen werden, dass die Daimler AG im Jahr 2009 sowohl CDU als auch SPD 150.000 Euro zukommen ließ. Das Netz von Spendern und Empfängern ist also komplex und bildet damit einen Teil der politischen Praxis in Deutschland ab.

Halten wir also fest: Verwerflich ist nicht die Spende. Verwerflich ist die Gegenleistung, die von der CDU in NRW angeboten wurde, nämlich der Gesprächstermin in kleiner Runde. Diese Praxis hebelt demokratische Gleichheitsgrundsätze aus – auch in diesem Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass Spenden von juristischen Personen einen Beigeschmack haben. Gepaart mit der Möglichkeit, in einem Gespräch direkten oder indirekten Einfluss auf Regierungshandeln nehmen zu können, ist dieses System hochgradig bedenklich. Denn dass es ein Bedürfnis von Wirtschaftsvertretern gibt, mit Politikern in vertrauter Runde Gedanken auszutauschen, zeigt nicht zuletzt der boomende Zweig der Politikberatung, der sich „Public Affairs“ nennt und auf diese Art der Vermittlung, Übersetzung und Zusammenführung von wirtschaftlichen und politischen Akteuren spezialisiert ist. Die Branche selbst ist sich darüber im Klaren, welche Assoziationen Begriffe wie „Lobbying“ hervorrufen, und diskutiert immer wieder lebhaft Selbstverpflichtungen, um „aus dem Schatten“ zu treten. Wenn der Wirtschaft nun aber seitens der Politik direkte Einflussmöglichkeiten angeboten werden, die alles übertreffen, was Agenturen arrangieren könnten, führt dies die dringend nötigen Transparenzdiskussionen ad absurdum.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands: Unternehmermillionen kaufen politische Macht. Denkschrift, Frankfurt, 10. Mai 1953.

Lars Großkurth: Aus dem Schatten: Lobbyingregulierung als Wettbewerbstool. Zeitschrift für Politikberatung 1(1), 2008.

 

Die NRW-Landtagswahl im deutschen Föderalismus

Nils Bandelow

Am 9. Mai wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Die Wahl ist die Grundlage für die spätere Bildung der Regionalregierung in dem bevölkerungsstärksten Bundesland Deutschlands. Aber gibt es in Deutschland überhaupt so etwas wie „Regionalwahlen“? Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist wichtig. Vielleicht ist sie wichtig für die Bildungspolitik in NRW. Studiengebühren, das Schulsystem – und (nicht ganz unabhängig von Bildung) – auch die unbelehrbaren Raucher in den Kneipen zwischen Bielefeld und Bonn könnten vom Ergebnis betroffen sein.

Trotz aller Föderalismusreformen bleibt die Landtagswahl in NRW aber in erster Linie eine Wahl zur Bundespolitik. Sie ist es schon unabhängig vom Ergebnis: Nie war es so deutlich wie jetzt (obwohl auch frühere Regierungen derselben Logik gefolgt sind): Reformen auf Bundesebene, die vielen schaden und wenigen nützen, macht man nach  Landtagswahlen – und nicht davor. Aber wie wird sich die Wahl inhaltlich auswirken? Nun, es könnte sein, dass sich nichts verändert. Wenn die „christlich-liberale“ Regierung auch in NRW bestätigt würde, dann wären Jürgen Rüttgers und Andreas Pinkwart gestärkt. Die Bundeskanzlerin und ihr Außenminister hätten dann für die Zukunft jeweils einen wichtigen internen Rivalen behalten.

Die Alternative ist jede andere Koalitionsregierung in NRW. Sollte eine der Oppositionsparteien – egal  welche – an der Landesregierung beteiligt werden, dann sind die Gewinner: Bündnis 90/Die Grünen. Das gilt selbst für den (unwahrscheinlichen) Fall einer rot-roten Landesregierung, selbst dann, wenn die Grünen den Einzug in den Landtag verpassen würden. Wieso das? Bisher verfügen schwarz-gelbe Landesregierungen insgesamt über eine theoretische knappe Mehrheit im Bundesrat. Die Mehrheit ist theoretisch, weil die Kammer der Landesregierungen selten ausschließlich nach parteipolitischen Vorgaben entscheidet. Aber bisher reicht es eben, wenn Merkel und Westerwelle ihre Leute hinter sich bringen. Dann – und nur dann – können sie jedes Gesetz und jede Verordnung verabschieden, solange das Grundgesetz unberührt bleibt.

Dies kann sich nach der „Landtagswahl“ in NRW ändern. Die Anführungsstriche sollen verdeutlichen: Hier handelt es sich um eine Wahl, deren Bedeutung für den Bund wichtig ist. Nicht nur, weil sie ein Signal sendet, und eine Rückmeldung gibt, für die bisherige Arbeit der Regierung.

Die wichtigste Bedeutung der Landtagswahl in NRW liegt darin, dass sie die schwarz-gelben Landesregierungen um ihre Mehrheit im Bundesrat bringen kann. Um eines klar zu stellen: Das heißt nicht, dass „die Opposition“ dann eine Mehrheit im Bundesrat hätte, auch nach der NRW-Wahl werden unionsgeführte Regierungen eine Mehrheit im Bundesrat stellen. Diese Mehrheit braucht die Opposition aber auch nicht. Koalitionen auf Landesebene pflegen zu vereinbaren, dass sie sich bei Unstimmigkeiten im Bundesrat der Stimme enthalten. Da Enthaltungen (auch nach dem gescheiterten Vorstoß von Wolfgang Schäuble, dies zu ändern) bei der Gesetzgebung des Bundes weiterhin wie Nein-Stimmen zählen, fehlt jedem Regierungsentwurf für ein zustimmungspflichtiges Gesetz die Mehrheit im Bundesrat. Konkret heißt das: Nicht nur knapp die Hälfte aller Gesetzesvorhaben der Bundesregierung drohen zu scheitern, sondern es sind vor allem die zentralen Reformen, die eine Zustimmung durch die Länderkammer benötigen.

Was würde das politisch bedeuten? Die Bundesregierung bräuchte die Zustimmung von Landesregierungen, an denen mindestens eine Oppositionspartei beteiligt ist. Und dabei würde die Zustimmung der Länder Hamburg und Saarland reichen – in beiden Ländern sind die Grünen an den Landesregierungen beteiligt. Inhaltlich heißt das: Die schwarz-gelbe Bundesregierung würde in wichtigen Fragen zu „Jamaika“ mutieren. Die Alternative wäre es, mit der SPD zu verhandeln – hier wäre der Preis gegenwärtig wohl noch höher.

Die Grünen werden also plötzlich in der Lage sein, einen Preis zu verlangen, um schwarz-gelb entscheidungsfähig zu halten. Wie wird dieser Preis aussehen? Er könnte generelle Forderungen enthalten, etwa das Festhalten am Zeitplan für den Atomausstieg. Die Grünen könnten auch „billige“ Forderungen stellen, etwa in der Gleichstellungspolitik. Dies wäre „billig“, weil wesentliche grüne Positionen längst von führenden Vertreterinnen der Bundesregierung geteilt werden.

Wahrscheinlicher sind aber Tauschvereinbarungen, die jedes einzelne Politikfeld betreffen. Denn auch wenn im Bundesrat Parteienvertreter sitzen und man dann die Grünen braucht: Einen neuen förmlichen Koalitionsvertrag wird es nicht geben. Jedes einzelne Gesetz muss so gestrickt sein, dass die Grünen in Hamburg und im Saarland zustimmen können. Das heißt etwa in der Gesundheitspolitik: Es wird Forderungen nach einer Stärkung von Qualitätssicherung und (nichtmedizinischer) Prävention geben – und diese werden auch erfüllt werden. In der Verkehrspolitik werden sich die Grünen für ein Nachhaltigkeitskonzept einsetzen, das nicht allein technische Lösungen sondern auch Verhaltenssteuerungen beinhaltet.

Insgesamt wird sich nicht nur der Inhalt der Bundespolitik ändern. Die neuen Machtverhältnisse werden alle Beteiligten auf die Probe stellen: Sind die Grünen bereit für Jamaika? Wird sich ein Bündnis mit den Grünen in der CDU durchsetzen lassen? Wie wird die Kanzlerin mit den zu erwartenden Widerständen aus FDP und CSU umgehen? Die Landtagswahl in NRW ist somit spannend. Sie wird nicht nur die Machtverhältnisse auf Bundesebene nachhaltig mitbestimmen, sondern auch die Weichen für die zukünftige Entwicklung unseres Parteiensystems stellen.

 

Krise oder Niedergang der Sozialdemokratie? Ein Blick über den nationalen Tellerrand

Nils Bandelow

Die jüngsten Umfragen scheinen der SPD nach den Wahldesastern von 2009 wieder ein wenig Hoffnung zu machen. Zwar liegen die Werte bei den meisten Meinungsforschungsinstituten nur knapp über dem historischen Tiefstwert der letzten Bundestagswahl (23 Prozent), aber Regierungsbeteiligungen scheinen immerhin wieder möglich (und ein Wahlsieg im Mai in NRW für die SPD greifbar). Dies liegt vor allem am Umfragetief der FDP und dem Hoch von Bündnis 90/Die Grünen. Jenseits dieser kurzfristigen Umfragetrends stellt sich die Frage, ob der seit 1998 anhaltende kontinuierliche Niedergang der ehemaligen Großpartei SPD noch aufzuhalten ist. Waren die Wähler- und Mitgliederverluste der deutschen Sozialdemokratie die Folge langfristig anhaltender Entwicklungen, oder drücken sie kurzfristige situative Bedingungen, Stimmungen oder auch strategische Fehler der Partei aus?
Um diese Frage zu beantworten, lohnt sich ein Blick in das westeuropäische Ausland. Dort finden sich Schwesterparteien der SPD, die mit ähnlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trends konfrontiert sind – und mit unterschiedlichen inhaltlichen Strategien, Wahlkampfkonzepten und Spitzenkandidaten reagiert haben. Gerade im Hinblick auf die innerparteilichen Flügelkämpfe in der SPD ist es spannend, ob sich in den Nachbarländern Hinweise für eine sozialdemokratische Erfolgsstrategie finden lassen.
Der Niedergang der Sozialdemokratie ist ein EU-weiter Trend. In den 1990er Jahren gelangten in vielen westeuropäischen Demokratien sozialdemokratisch geführte Regierungen an die Macht. Fast überall folgte ein bis heute anhaltender Wähler- und Mitgliederschwund. Gemessen an manchen Erklärungen liegen Erfolg und Misserfolg zeitlich zu eng beieinander. Daher können langfristige Entwicklungen wie die vielbeschworene Erosion des gewerkschaftlichen Arbeitermilieus den rasanten Stimmenverlust ebenso wenig allein erklären wie wirtschaftliche Globalisierung oder demographische Veränderungen.
Überraschend ist, wie stark die sozialdemokratischen Erfolge und Misserfolge der westlichen EU-Länder zeitlich korrelieren – obwohl sich die Ausgangslagen und Strategien deutlich unterscheiden. Die Entwicklung betrifft kontinentaleuropäische Länder wie Deutschland und Frankreich auf den ersten Blick gleichermaßen – obwohl die französischen Sozialisten in dem Ruf stehen, als „Traditionalisten“ eine weitaus größere Nähe zu ihrer Stammklientel bewahrt zu haben als die SPD. Auf der anderen Seite waren Vorzeigestaaten der „Modernisierer“ wie die Niederlande (trotz der jüngsten Rückkehr der Sozialdemokratie als Juniorpartner auf die Regierungsbank) von einem dramatischen Stimmenverlust betroffen. Ähnliches steht der Labour Party in wenigen Monaten wahrscheinlich bevor. Selbst sozialdemokratisch geführte Regierungen in Ländern mit (ehemals) ausgeprägtem Wohlfahrtsstaat, starken Gewerkschaften und wirtschaftlichen Erfolgen wie Dänemark und Schweden haben erdrutschartige Niederlagen verkraften müssen.
Ein qualitativer Vergleich führt uns bei der Suche nach Erklärungen zu folgenden Thesen:
• Für den Wahlerfolg sozialdemokratischer Parteien ist der Zusammenhang zwischen dem nationalen Wahlrecht und der inhaltlichen Strategie wichtig: Zumindest kurzfristig begünstigt ein Mehrheitswahlrecht (wie in Großbritannien) Parteien, deren Strategie auf potentielle Wähler des wichtigsten Konkurrenten ausgerichtet ist. In Ländern mit proportionalem Wahlrecht und daraus resultierenden Koalitionszwängen begünstigt diese Strategie (die Kern des „Dritten Wegs“ der sozialdemokratischen Modernisierer ist) dagegen Wahlerfolge kleiner Parteien.
• Moderne (nicht nur) sozialdemokratische Parteien setzen stark auf die Medienwirkung ihrer jeweiligen Spitzenkandidaten. Die Abhängigkeit von der Ausstrahlung eines Tony Blair, Gerhard Schröder, Lionel Jospin, Wim Kok oder Poul Nyrup Rasmussen erschwert die Profilbildung möglicher Nachfolger. Es ist kein Zufall, dass den Medienhelden oft blasse Technokraten wie Frank-Walter Steinmeier oder Gordon Brown gefolgt sind. Ebenso wenig zufällig ist es, dass diesen Vertretern der zweiten Garde durchgängig eine Fortsetzung der Wahlerfolge verwehrt bleibt. Die Wiederkehr sozialdemokratischer Regierungen setzt daher mittelfristig eine personelle Erneuerung voraus.
• In allen Ländern hat die Sozialdemokratie ihre bisherige Problemdefinition verändert. Im Keynesianismus der 1970er Jahre sollten der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und die Besserstellung unterer Vermögens-, Einkommens- und Bildungsschichten Vorrang haben vor Inflationsbekämpfung und Leistungsanreizen. Heute werden nicht mehr Arbeitslosigkeit und Inflation als Alternativen diskutiert. Politik vollzieht sich vielmehr als Suche nach Lösungen im magischen Dreieck von kurzfristiger Wachstumspolitik, langfristiger Infrastrukturpolitik (zu der vor allem Investitionen in die Bildungs- und Forschungsinfrastruktur zu zählen sind) und Begrenzung der Staatsverschuldung. Hauptproblem der Sozialdemokratie ist, dass ihr überall inhaltliche Alleinstellungsmerkmale fehlen. Langfristig wird auch die Sozialdemokratie definieren müssen, für welche eigenen Kernüberzeugungen sie stehen will. Dies ist kein einfacher Prozess, da überall Konkurrenten lauern: Bei „Gerechtigkeit“ (Linke), „Umwelt“ (Grüne), „Wettbewerb“ (Liberale) und selbst „Pragmatismus“ (Christdemokraten/Konservative/Gaullisten etc.) kann man jeweils nur als Kopie auftreten.
• Anders als fast alle anderen sozialdemokratischen Parteien verzeichnen ausgerechnet die vergleichsweise traditionalistischen französischen Sozialisten keinen Stimmenverlust. Im Gegenteil: Bei Wahlen zur Nationalversammlung konnte die PS seit 1993 ihren Stimmenanteil sogar kontinuierlich geringfügig steigern. Es bleibt Spekulation, wie die Lage der Partei aussehen würde, wenn 2002 der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahlen nicht zum überraschenden Ausscheiden von Jospin geführt hätte. Bei der Interpretation der französischer Wahlen bleibt auch wegen des speziellen Regierungs-, Wahl- und Parteiensystems Raum für unterschiedliche Interpretationen. Es drängt sich aber die These auf, dass die PS davon profitiert hat, weniger eindringlich vorgebliche Sachzwänge für einen Umbau des Sozialstaats argumentiert zu haben. Alle Parteien können daraus lernen, dass nicht nur ein eigener inhaltlicher Markenkern langfristig unverzichtbar ist. Notwendig ist auch eine Wahlkampfkommunikation, die aktiv um die Deutungshoheit in Übereinstimmung mit dem eigenen Programmkern bemüht ist. Der kurzfristige Kampf um Stimmen von Wählern mit anderen Überzeugungen führt langfristig zur Verwässerung der eigenen Identität.
• Wahlsieger waren in fast allen Ländern rechtsliberale Parteien, linke Konkurrenten der Sozialdemokratie und Rechtspopulisten. Die Besonderheit Deutschlands liegt daher bisher nicht in den sozialdemokratischen Wahlergebnissen, sondern im Ausbleiben größerer Erfolge rechtsradikaler Parteien. Eine mögliche Erklärung liegt in den Wahlkampfthemen: Moderne sozialdemokratische Parteien haben in vielen EU-Ländern nicht nur Konflikte in der Sozial-, Wirtschafts- und Militärpolitik zu bewältigen. Auch die Europapolitik und die Einwanderungspolitik sind zentrale Konfliktfelder. Diese Themen sind im deutschen Parteienwettbewerb (noch) vergleichsweise tabuisiert. Sollte sich das ändern, könnte auch hierzulande das Risiko rechtspopulistischer Wahlerfolge wachsen.
Fazit: Mit personeller Erneuerung und attraktiven neuen Spitzenkandidaten werden mittelfristig sozialdemokratische Wahlerfolge wieder wahrscheinlicher. Für eine langfristige Etablierung sozialdemokratischer Parteien ist aber mehr notwendig als mediengerechte Wahlkämpfer oder die Kopie inhaltlicher Strategien anderer Parteien. Die Herausforderung besteht in der Entwicklung eines eigenen inhaltlichen Kerns und der widerspruchsfreien Orientierung von Mitgliederschaft, Parteistruktur und Wahlkampf auf diesen Kern. Bisher ist allerdings nicht absehbar, worin dieser neue Markenkern bestehen könnte.

 

Menschenwürde lässt sich nicht pauschalieren: Was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV für die Sozialpolitik bedeutet

StruenckWieder einmal kommt Wegweisendes aus Karlsruhe. Mit ihrem Urteil zur Berechnung der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) haben die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts neben vielen Details eine zentrale Richtlinie vorgegeben: Pauschale Sozialleistungen, die das Existenzminimum sichern sollen, können nur „den durchschnittlichen Bedarf“ decken. Es gebe jedoch in Einzelfällen auch einen besonderen Bedarf, der „unabweisbar“ und „laufend“ sei, heißt es in der Urteilsbegründung.
Diese Richtlinie hilft zum Beispiel chronisch Kranken, die in Zukunft zusätzliche Leistungen bekommen werden, genau wie auch schulpflichtige Kinder. Diese Richtlinie relativiert aber auch ein zentrales Ziel der früheren Gesetzgebung, als Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen gelegt wurden. Denn unter anderem sollte die Auszahlung der Sozialleistungen massiv vereinfacht werden. Zuvor berechnete sich die alte Arbeitslosenhilfe nach dem früheren Einkommen. Also mussten jeweils individuelle Ansprüche ermittelt werden. Das kostete Geld und Personal.
Als das Arbeitslosengeld II eingeführt wurde, gab es nur noch pauschale Regelsätze plus zusätzliche Leistungen wie Wohngeld und einige Sonderbedarfe. Die früheren Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenhilfe waren im Grunde die Verlierer der Reform.
Doch dem Bundesverfassungsgericht ging es weniger um bestimmte soziale Gruppen, sondern um den Einzelnen und seine Menschenwürde. Sie zu bewahren, hängt vom konkreten Bedarf im Einzelfall ab. Pauschale Sozialleistungen passen nicht zu einer Grundsicherung, die ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren soll.
So weit, so klar. Wegweisend sind in Karlsruhe allerdings nicht nur einige Urteile, sondern auch deren Widersprüche. Sie sorgen meist dafür, dass so gut wie alle mit dem Urteil leben können, zum Beispiel auch die Bundesregierung. Denn an anderen Stellen haben die Richterinnen und Richter festgestellt, dass die derzeitigen Regelsätze nicht zu gering seien, um das physische Existenzminimum zu sichern. Ist das wirklich ein Widerspruch?
Wichtig ist die Betonung des „physischen“ Existenzminimums. Im Sozialrecht ist allerdings vielfach davon die Rede, dass das „sozio-kulturelle Existenzminimum“ gesichert werden solle. Die Richterinnen und Richter verwenden den Begriff des „menschenwürdigen Existenzminimums“. Dazu gehört nach ihrer Meinung nicht nur die physische Existenz, sondern auch ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“. Wenn aber die Regelsätze an sich ausreichen, um die physische Existenz zu sichern, und nur in Einzelfällen besondere Bedarfe hinzukommen, was ist dann mit denjenigen, bei denen keine besonderen Bedarfe feststellbar sind? Müssen die mit der Sicherung des physischen Existenzminimums zufrieden sein, entgegen der eigentlichen Leitlinie des Gerichts? Oder ist die Konsequenz dann nicht, dass alle Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II automatisch Anrecht auf zusätzliche Leistungen gemäß ihrem Bedarf haben? Bleibt dadurch auch das Lohnabstandsgebot zu den untersten Lohngruppen auf dem Arbeitsmarkt gewahrt?
Die Antwort auf diese offenen Fragen ist ebenfalls offen. Denn der Gesetzgeber habe „einen Gestaltungsspielraum“ bei der Bemessung des Existenzminimums. Das betrifft im Übrigen auch die Methode, die allerdings nachvollziehbar und offen sein müssen. Nur „Schätzungen ins Blaue hinein“ sind nicht vertretbar. Die bisherigen Methoden des Gesetzgebers waren aber häufig genau solche Schätzungen. Das heftig umstrittene Statistik-Modell, in dem die untersten 20 Prozent der Beschäftigten zum Maßstab genommen werden, ist hingegen durchaus akzeptabel.
Wie so oft hat der Gesetzgeber also auch einen Gestaltungsspielraum, wenn es darum geht, die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen. Auch wenn dies durch politische Machtverhältnisse entschieden wird, hat das Gericht einen unumstößlichen Pflock eingeschlagen: Eine soziale Grundsicherung sollte zwar Gleichheit zum Ziel haben. Aber ihre Instrumente können und dürfen deshalb nicht gleich sein. Das gebietet die Menschenwürde.

 

"Honeymoon" is over

Für die Medien ist es ein gefundenes Fressen: Gesundheitspolitik in der Krise, Umfragetief für die FDP, Einbußen für die wichtigsten Regierungspolitiker. Im Politbarometer der vergangenen Woche erhält die schwarz-gelbe Regierung erstmals negative Beurteilungen, im Deutschland-Trend der ARD gaben Befragte in den vergangenen Tagen an, die jetzige Regierung sei schlechter als die Vorgängerregierung. Die Koalition, so scheint es, befindet sich in einer echten Krise. Tatsächlich?

Fakt ist, dass es in der Regierung noch nicht rund läuft. Einiges ist durch den Regierungswechsel bedingt. Selbst Wunschkoalitionen müssen sich erst einmal finden. Man denke zurück an den Regierungsantritt von Rot-Grün 1998: Von Dezember 1998 an ging es mit der Unterstützung für die neue Regierung bergab. Ein erster Schock war die verlorene Landtagswahl in Hessen am 7. Februar 1999, die auch die Mehrheit im Bundesrat kostete. Es folgte ein Stimmungstief im März 1999, der absolute Tiefpunkt im September 1999, und erst die CDU-Spendenaffaire (Winter 1999/2000) führte zu erheblichen Verbesserungen der Bewertungen für Rot-Grün.

Insofern ist das, was derzeit in Berlin passiert, nicht neu. Und es ist durchaus typisch für die erste Phase einer Legislaturperiode. Neu gewählte Regierungen erhalten in der Regel kurz nach einer Wahl die besten Bewertungen, was Bestätigungseffekt im „Honeymoon“ genannt wird. Doch Flitterwochen dauern nie lange. Im Anschluss muß dann nicht mehr nur – wie im Wahlkampf und während der Koalitionsverhandlungen – geredet, sondern regiert werden. Und die ersten wichtigen und für Teile der Bevölkerung harten Politikentscheidungen müssen früh, wenn auch nicht sofort getroffen werden. Am Ende einer Legislaturperiode ist dies weitaus schwieriger, denn da muss der Souverän wieder gewonnen und keinesfalls vergrätzt werden.

Doch wie steht es im Lichte dieser Erfahrungen um die Lage der Koalition im Februar 2010? Gemessen an den ersten Monaten der letzten Regierungen, geht es Schwarz-Gelb „den Umständen entsprechend“. Das bedeutet, dass man nicht von einer Krise der Regierung sprechen kann, auch wenn die Holperer doch recht zahlreich sind. Aus der Perspektive einer ganzen Legislaturperiode hat die Regierung noch genug Zeit, in Tritt zu kommen. Ein wenig problematisch ist allerdings der Wahltermin in Nordrhein-Westfalen. Geht es „normal“ weiter, also für Schwarz-Gelb bis auf weiteres nach unten, dann wird es für Union und FDP schwierig werden, die Landtagswahl im größten deutschen Bundesland am 9. Mai 2010 zu gewinnen.

Landtagswahlen weisen allerdings ein paar Spezifika auf, die schwer kalkulierbar sind. Es wird vor allem darum gehen, welche Lager und Parteien ihre Klientel bei einer vermeintlich weniger wichtigen Wahl besser moblisieren können. Ist der Bundestrend für Schwarz-Gelb weiter negativ, dann sind Mobilisierungsdefizite für Union und FDP sehr wahrscheinlich, zumal die Regierungskonstellation im Bund und in NRW die gleiche ist. Allerdings werden Landtagswahlen auch von landesspezifischen Faktoren beeinflusst. Hier wird es um die Zufriedenheit der Bürger NRWs mit den Politikergebnissen, mit ihrem Ministerpräsidenten und um politische Alternativen gehen. Letzteres könnte zum Problem für die Opposition werden. Rot-Grün liegt derzeit klar hinter Schwarz-Gelb zurück und hat damit keine eigene Machtperspektive. Insofern wird es spannend werden: Wer „könnte“ mit wem, zu welchem Zweck und vor allem mit welchen Erfolgsaussichten? Wird es zu bunt und unübersichtlich, bliebe der Rückgriff auf ein bekanntes, bestenfalls auch bewährtes Koalitionsmodell.

 

Die ersten 100 Tage

AndreaAngela Merkel kann einem Leid tun: Nach den ersten 100 Tagen an der Regierung erhält das Kabinett unter ihrer Führung nicht nur von der Opposition denkbar schlechte Kritiken. Auch die Umfrageergebnisse sprechen eine klare Sprache: Emnid hat im Auftrag des Nachrichtensenders N24 in einer repräsentativen Befragung ermittelt, dass nur 27% der Bürger mit der Arbeit der Regierung zufrieden sind.

Aber ist dies wirklich so außergewöhnlich? Erinnern wir uns an den Start der rot-grünen Regierung 1998: Diese kam in einer vergleichbaren Emnid-Befragung zur der Bilanz der ersten 100 Tage auf eine Zustimmungsrate von 38% – ebenfalls kein berauschendes Ergebnis für das mit so viel Enthusiasmus gestartete neue politische Projekt. Und auch bei der im Rahmen des DeutschlandTrend von Infratest-dimap durchgeführten Frage nach der Bewertung der Regierungsarbeit mit Schulnoten zeigt sich kein allzu großer Unterschied: Rot-Grün wurde im Februar 1999 im Schnitt mit 3,4 benotet, Schwarz-Gelb kommt aktuell auf 3,9.

Fazit: Vergleichen lohnt sich und voreilige Schlüsse sollten vermieden werden. Immerhin ist Gerhard Schröder 2002 wiedergewählt worden und die SPD hat sich bis 2009 an der Regierung gehalten. So schlecht steht es also zumindest um Frau Merkel nicht.

 

Althaus und Magna, Rösler und die PKV, Hoff und Opel – zwei Thesen zu Lobbyismus und Politikberatung

AndreaMit dem Wechsel von Dieter Althaus zum Autozulieferer Magna beobachten wir wieder einmal den engen Zusammenhang zwischen Politik und Wirtschaft, nachdem erst kürzlich der Wechsel eines Vertreters der privaten Krankenkassen in das Gesundheitsministerium für Aufruhr gesorgt hatte. In solchen Zusammenhängen wird gerne von der „gekauften Republik“, von „Lobbykratie“ etc. geredet. Dies soll hier aus der Sicht der empirischen Sozialforschung in aller Kürze unter Berücksichtigung der neuen Forschungsergebnisse beleuchtet werden. Denn dass das Thema auch aus akademischer Sicht relevant ist, zeigen nicht zuletzt die Debatten, die derzeit in der Politischen Vierteljahresschrift (PVS) und der Zeitschrift für Politikberatung (ZPB) geführt werden.*

These 1: Veränderungen in der Staatlichkeit verlangen nach mehr Politikberatung und nach anderen Formen der Politikberatung. Lobbyismus ist eine davon.

Mit steigenden Problemen, mehr Themen und mehr Schnittstellenmanagement steigt auch der Bedarf an Expertenwissen in der Politik. Dieses Wissen stellt nicht nur die Wissenschaft bereit; auch Unternehmen, auch die Wirtschaft produzieren es und dieses Wissen muss seinen Weg in die Politik finden. Aber: Die Grenze zwischen Wissensvermittlung und Beeinflussung, also Lobbying, ist fließend. Es bedarf strenger Transparenz-Regelungen, wie sie schon verschiedentlich eingefordert wurden, um drohendem Missbrauch Einhalt zu gebieten. Immerhin geben laut einer Studie von LobbyControl 89,5% der Bundestagsabgeordneten an, einer Nebentätigkeit nachzugehen, für 33,6% bedeutet dies gar Einkünfte von über 1000 Euro monatlich bzw. 10.000 Euro jährlich. Zweifellos liegt in solchen außerpolitischen Engagements großes Potenzial für einen Austausch, von dem sowohl Politik als auch Wirtschaft profitieren. Jedoch hat die Studie von LobbyControl auch gezeigt, dass die Angaben der MdBs offensichtlich nur unzureichend überprüft werden – von echter Transparenz kann also keine Rede sein.

These 2: Das politische System muss Karrierewege aus der Politik heraus zulassen, denn auch die Wirtschaft braucht die Expertise der Politik.

Dass der Wissenstransfer von der Politik in die Wirtschaft stattfindet, ist zunächst ein gutes Zeichen. Sicher hat Magna gute Gründe dafür, sich die Dienste eines ehemals ranghohen Politikers wie Dieter Althaus zu sichern. Jedoch: Eine Karenzzeit, die „fliegende Wechsel“ verhindert und beispielsweise von LobbyControl auch schon gefordert wurde, ist unbedingt notwendig. Hier muss meiner Ansicht nach schärfer reguliert werden, um zu engen Verstrickungen zwischen altem Mandat und neuem Job vorzubeugen. Ein unrühmlicher Extremfall ist in diesem Zusammenhang die Berufung des ehemaligen hessischen Europaministers Volker Hoff zum „Vize-Präsidenten für Regierungsangelegenheiten“ des Autobauers Opel. Selbstbewusst traut er sich zu, trotz der neuen Funktion als Opel-Lobbyist parallel auch sein Landtagsmandat weiterführen zu können. In Abstimmungen, die Opel betreffen (das Unternehmen hat in den vergangenen Monaten bekanntlich einige Finanzspritzen der hessischen Landesregierung erhalten), werde er sich eben enthalten. Solche Aussagen machen selbst den liberalen Koalitionspartner nervös.

* Siehe die in Kürze erscheinenden Diskussionsbeiträge von Christian Humborg in ZPB 1/2010 sowie von Svenja Falk, Andrea Römmele, Henrik Schober und Martin Thunert in PVS 1/2010.

 

Denkt Roland Koch wie die Linkspartei? Die Debatte um die Reform von Hartz IV hält Überraschungen bereit

StruenckRoland Koch verlangt eine Arbeitspflicht für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und alle toben. Roland Koch auch, weil er (natürlich und natürlich einkalkuliert) „missverstanden“ worden sei. Das Ganze könnte man getrost in der Schublade populistischer Evergreens verstauen. Dabei liegt in Roland Kochs Forderung eine ordentliche Prise Ironie, wenn man ihre möglichen Konsequenzen ernst nimmt. Denn der Vorschlag führt geradewegs in einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, wie ihn die Linkspartei seit langem in ihrem Parteiprogramm hat. Die Linke müsste daher eigentlich ganz auf der Seite von Koch stehen, zumindest klammheimlich.

Eine Arbeitspflicht gibt es im Grunde längst, denn die Arbeitsagenturen haben Anweisungen und verschärfte Zumutbarkeitskriterien an die Hand bekommen. Schließlich war es das erklärte Ziel dieser Reform, alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Doch was tun, wenn es in einer Region so gut wie keine Stellen gibt, in die Langzeitarbeitslose vermittelt werden können? Heinrich Alt, Mitglied im Bundesvorstand der Bundesagentur für Arbeit, sieht nach wie vor ein großes Defizit an Arbeitsplätzen in Deutschland. Dabei nutzen die Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen bereits ein großes Arsenal an Maßnahmen, um ihre Klientel wenigstens zeitweise in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen.

Worauf liefe also Roland Kochs Forderung hinaus, wenn man sie unter den jetzigen Bedingungen betrachtet? Wenn es eine allgemeine, verbindliche Arbeitspflicht gibt, muss auch Arbeit angeboten werden. Für die größte Gruppe der Langzeitarbeitslosen – die Alleinerziehenden – bräuchte es da erst einmal eine verlässliche Kinderbetreuung. Die anderen Kunden karren die Argen dann entweder quer durch die Republik an Orte, an denen die Erwerbsarbeit noch blüht. Oder sie müssen ihnen Ersatzarbeitsplätze anbieten, denn Arbeitspflicht für die Hilfeempfänger bedeutet quasi Arbeitsplatzpflicht für die Arbeitsagenturen. Angesichts von knapp 5 Mio. erwerbsfähigen Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II liefe das daraus hinaus, einen großen öffentlichen Beschäftigungssektor zu schaffen bzw. schaffen zu müssen. Roland Koch hätte neue Freunde in der Linkspartei gewonnen, doch das Kernziel der ganzen Reform würde verfehlt: die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

 

Urteil des Supreme Courts zur Wahlkampffinanzierung – „one man, one vote“ oder „freedom of speech“?

AndreaDer Supreme Court hat gestern der Wahlkampffinanzierung in den USA eine neue Richtung gegeben. Das McCain-Feingold-Gesetz aus dem Jahre 2002, das mit einer Spendenbegrenzung für eine Art „Waffengleichheit“ zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen sorgen sollte, wurde enthebelt – von nun an können Unternehmen und Lobbyorganisationen ihre Kandidaten im Wahlkampf finanziell ohne Obergrenze unterstützen. Der Supreme Court stellt dabei das erste Amendment der amerikanischen Verfassung in das Zentrum seiner Argumentation: „freedom of speech“. Eine Spende ist Ausdruck einer Meinungsäußerung und deswegen vergleichbar mit freier Rede und darf nicht begrenzt werden – so lautet verkürzt der Argumentationsstrang.

Dieses Beispiel zeigt wieder einmal die Schwierigkeiten in der Regelung der Parteienfinanzierung und der (Unternehmens-)Spendenproblematik. Unternehmensspenden sind auch in der Bundesrepublik immer wieder ein Thema, einige führende Politiker sind über Spendenaffären gestolpert – man erinnere sich nur an die Maultaschen-Connection eines Lothar Späth, an die Flick-Affäre, an die nicht genannten Großspender des Altkanzlers Helmut Kohl, an das tragische Spiel mit der CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister u.v.m. „Unternehmermillionen kaufen politische Macht“, so lautet schon der Titel einer 1953 vom SPD-Parteivorstand herausgegebenen Denkschrift. Die Regelungen der Parteienfinanzierung in Deutschland – vor allem die einsetzende staatliche Finanzierung seit 1967 – machen Parteien unabhängiger von Groß- und Unternehmensspenden. Gekoppelt hiermit ist eine nicht übertriebene sondern sinnvolle Veröffentlichungspflicht für Spenden.

Aufgrund wachsender Ausgaben in Wahlkämpfen bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge und die staatliche Parteienfinanzierung (diese ist ja in Deutschland abhängig von den Mitgliedsbeiträgen und von den eingeworbenen Stimmen, um der „Verankerung der Parteien in der Bevölkerung“ Rechnung zu tragen) werden Spenden, vor allem Großspenden, wieder deutlich an Gewicht gewinnen.

Welchen Kriterien muss die Parteien- und Wahlkampffinanzierung Rechnung tragen? Es gibt hier kein Patentrezept, oftmals muss zwischen divergierenden Zielvorstellungen abgewogen werden. In der Parteienfinanzierungsforschung wurde auch die Metapher des magischen Vierecks aus dem wirtschaftspolitischen Sprachgebrauch bemüht:

Unabhängigkeit der Parteien und Politiker Transparenz der Parteifinanzen
Chancengleichheit der Parteien und Kandidaten Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger

Meiner Meinung nach ist die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger ohne Zweifel die wichtigste Anforderung an eine demokratische Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Im Sinne dieses Grundsatzes dürfen sich die in der Bevölkerung bestehenden sozioökonomischen Unterschiede nicht im politischen Willensbildungsprozess widerspiegeln. Es gilt, den ungleichen Möglichkeiten der Partizipation durch Geldspenden Einhalt zu gebieten. Als Maßstab für die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger muss der strenge und formale Gleichheitssatz gelten. Jeder Bürger hat eine oder doch gleich viele Stimmen oder jede Stimme muss möglichst gleiches Gewicht haben. Dass Spenden und die Stimmabgabe bei Wahlen zumindest vergleichbar sind, hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt: „Der Bürger, der einer politischen Partei Geld spendet, bekennt sich damit in der Regel zu den Zielen dieser Partei, ähnlich wie wenn er ihr seine Wahlstimme geben würde“.

 

Transparenz als Kontrolle reicht nicht! Anmerkungen zur FDP in Sachen Lobbying und Spenden

Andrea RömmeleGleich zweimal in der vergangenen Woche hat die FDP unter Beweis gestellt, dass ihr (noch?) das Fingerspitzengefühl fürs Regieren zu fehlen scheint. Mit der Berufung eines ranghohen Mitarbeiters der Privaten Krankenversicherung ins Gesundheitsministerium schließt ein FDP-Minister einen Pakt mit den traditionell mächtigen Interessenvertretern im Gesundheitsbereich. Und mit der Annahme einer millionenhohen Spende eines Hotelunternehmers kurz vor der Entscheidung, den Mehrwertsteuersatz für eben jene Branche zu senken, kommt der Verdacht der Einflussspende auf. Beiden Fällen gemeinsam ist der Verdacht des unsauberen Zugangs zu Entscheidungssträgern. In beiden Fällen soll „nur“ die Veröffentlichung der Tatbestände die Fälle regeln. Ist das genug?
Betrachten wir die beiden Fälle genauer, beginnend mit der Neuberufung im Gesundheitsministerium: Ohne Zweifel kann die Politik ohne externe Expertise nicht auskommen. Sowohl Verbände als auch Lobbyisten besitzen in ihren thematischen Schwerpunkten erheblichen, zum Teil auch wissenschaftlichen Sachverstand, der in die Politik eingespeist werden muss. Dieser Trend wird sich aufgrund der zunehmenden Europäisierung der deutschen Politik noch verstärken: die Themen werden komplexer, mehr Schnittstellen müssen jongliert werden. Hierzu gibt es unzählige Beratungsformate (wissenschaftliche Gutachten, Expertenkommissionen, Gespräche etc.), wichtig ist jedoch die klar sichtbare Trennung zwischen Rat und Entscheidung. Die Berufung eines Beraters auf eine Entscheidungsposition führt zu einer zunehmenden Verflechtung und solche Konstruktionen wurden beispielsweise hinsichtlich des Austauschprogramms zwischen Wirtschaftsministerium und Unternehmen verschiedentlich kritisiert (in diesem Fall werden Unternehmensvertreter für eine gewisse Zeit im BMWi eingesetzt). Eine kleine Anfrage zu einem kritischen Bericht des Magazins „Monitor“ über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien wurde noch im Jahr 2006 von der damaligen Oppositionspartei FDP gestellt…
Wenden wir uns nun der Spende aus der Hotelbranche zu: Politische Akteure sollen ihre repräsentativen Pflichten in Freiheit ausüben können. Unter diesem Gesichtspunkt sind Einnahmen aus Kleinspenden und Mitgliedsbeiträgen unproblematisch. Unternehmensspenden hingegen stellen demokratietheoretisch ein Problem dar, da die Spendengeber selbst keine Stimme im politischen Willensbildungsprozess besitzen, sich jedoch durch Spenden Zugang zur Macht verschaffen können. In nahezu allen Diskussionen um die Reform der Parteienfinanzierung wurde dies diskutiert, jedoch folgten keine konkreten Beschlüsse. Zwar werden Unternehmensspenden nicht mehr steuerlich begünstigt (und sind somit nicht mehr ganz so attraktiv für den Spender), jedoch verkennt der Gesetzgeber (und auch das Bundesverfassungsgericht) die der Spendenpolitik inhärenten Gefahren: Nicht erst die steuerliche Begünstigung, sondern schon allein die Möglichkeit, dass juristische Personen an Parteien spenden können, verletzt das Prinzip der gleichen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Willensbildungsprozess. Daran vermag auch die Pflicht, Spenden ab einer bestimmten Höhe dem Bundestag zu melden, nicht viel zu ändern.
Wie eingangs formuliert soll in beiden Fällen Transparenz als Kontrolle genügen. Dies reicht meiner Ansicht nach nicht aus – es ist mal wieder an der Zeit, diese Debatte lautstark zu führen!

Zum Thema Lobbying siehe die jüngste Ausgabe der Zeitschrift für Politikberatung Heft 3/2009 (auch unter www.zpb-digital.de) sowie Thomas Leif/Rudolf Speth (Hrsg.): Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland

Zum Thema Parteienfinanzierung:
Michael Koß (2008): Staatliche Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Andrea Römmele (1995): Unternehmenspenden in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Die USA, Kanada, die Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien im internationalen Vergleich. Baden-Baden: Nomos.