Reform des Islam?
Mitblogger Rafael stellt die entscheidende Frage:
“Die Zeit wird zeigen, ob es die Reform des Islam geben wird. Und es ist wichtig, dass wir Nicht-Muslime die Stimmen der Reformer beachten, denn wer würde es sonst tun?
Auf eine Frage habe ich immer noch keine Antwort gefunden. Und deshalb lese ich nach wie vor mit großem Interesse diesen Blog, in der Hoffnung, irgendwann einmal eine Antwort oder eine Idee zu bekommen. Die Frage ist:
Wenn der Islam, so wie er ist, gelinde gesagt reformbedürftig ist, uns im Allgemeinen also eher nicht so gefällt, wie er sich real existierend darstellt, wie können wir, die Nicht-Muslime des Westens, dazu beitragen, dass die Reform des Islam vorankommt?
Geht uns das eigentlich etwas an? Ich denke, ja. Schließlich ist der Islam ein immer wichtiger werdender Aspekt unserer Gesellschaft. Er mischt sich in unseren gesellschaftlichen Diskurs ein und gestaltet unsere Gesellschaft in zunehmendem Maße mit. Er gewinnt an Bedeutung durch Globalisierung, durch Immigration, durch Demografie und durch Mission. Daher sollte die Gesellschaft auch das Recht haben, sich in die Angelegenheiten des Islam, der ja Teil dieser Gesellschaft sein will, einzumischen.
Also, was sollen, was können wir tun, damit der Islam besser wird?”
Wir haben da nur begrenzte Wirksamkeit, scheint mir. Aber folgenlos bleibt auch nicht, wenn und wie wir uns einmischen. Vielleicht hat es noch nie (oder jedenfalls seit Jahrhunderten nicht mehr) soviel Kontakt, Einmischung und Vermischung gegeben wie heute (durch die Kriege des Westens von Bosnien über den Kosovo bis zu Afghanistan und Irak und durch die globale Migration). Eine Entmischung wird es jedenfalls nicht geben, auch wenn mancher davon träumen mag.
@Samina #79
Der Apostasievers im Koran:
2:217 “(…) Und diejenigen von euch, die sich von ihrer Religion abbringen lassen und als Ungläubige sterben, deren Werke sind im Diesseits und im Jensseits hinfällig. Sie werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen.”
(Parets Übersetzung)
Die vom Propheten vorgesehenen Strafen für Apostasie sind in den Hadithen festgelegt und haben Mutawatir-Status weil mehr als vierfach verbürgt. Sie sind somit ein fester Bestandteil der Scharia. Hier ein Zitat aus einem Online-Fatwa:
“Speaking of the authority of the punishment and its being genuine and based on the authentic sources of Islam, Sheikh `Attiyah Saqr, former Head of Al-Azhar Fatwa Committee, states:
“It is not right to deny the punishment of apostasy claiming that it has not been reported in the Qur’an, because it has been recorded in the mutawatir (Hadith which has been reported by at least four of the Companions in different times and places in a way that make a person sure that such Hadith is not fabricated) and the non-mutawatir Sunnah of the Prophet (peace and blessing be upon him). Hudud (Islamic punishment specified for certain crimes) may, of course, be based on the non-mutawatir Sunnah.”
Detailing the issue and showing some of the evidence for the punishment of apostasy, the prominent Muslim scholar Sheikh Yusuf Al-Qaradawi, states:
“All Muslim jurists agree that the apostate is to be punished. However, they differ regarding the punishment itself. The majority of them go for killing; meaning that an apostate is to be sentenced to death.
Many authentic Hadiths have been reported in this regard. Ibn `Abbas reported that the Prophet (peace and blessings be upon him) said, “Whoever changes his religion, you kill him.” (Reported by all the group except Muslim, and at-Tabarani also reported it with a sound chain of narrators. Also recorded in Majma` Az-Zawa’id by Al-Haythamiy.)
There is also the Hadith of Ibn Mas`ud that the Prophet (peace and blessings be upon him) said, “The blood of a Muslim individual who bears witness that there is no god but Allah and that I am the Messenger of Allah, is not to be shed except in three cases: in retaliation (in murder crimes), married adulterers (and adulteresses), and the one who abandons his religion and forsakes the Muslim community.” (Reported by the Group)http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?cid=1119503547222&pagename=IslamOnline-Eng
Was 2:223 anbelangt, Ihre Version des Offenbarungszusammenhangs ist nicht die einzige. In den Hadithen wird betont, dass die Ehefrau ihrem Mann jederzeit sexuell zur Verfügung stehen muss, um ihn davon abzuhalten, fremd zu gehen. Denn, wie Sie wissen, ist Ehebruch im Islam eine schlimmere Sünde als Mord. Unter folgendem Link zur University of California finden Sie viele Hadithe, die sich mit den Pflichten der muslimischen Ehefrau befassen ihrem Ehemann gegenüber: http://www.usc.edu/dept/MSA/humanrelations/womeninislam/idealmuslimah/chapter4.html.
Hier ein kleiner Auszug, der die Pflicht zur Allzeitbereitschaft der Ehefrau damit erklärt, dass Geschlechtsverkehr mit seiner Frau den Mann, der sich zu einer anderen Frau hingezogen fühlt, “beruhigt”.
“The issue of protecting a man’s chastity and keeping him away from temptation is more important than anything else that a woman can do, because Islam wants men and women alike to live in an environment which is entirely pure and free from any motive of fitnah or haram pleasures. The flames of sexual desire and thoughts of pursuing them through haram means can only be extinguished by means of discharging that natural energy in natural and lawful ways. This is what the Prophet (PBUH) meant in the hadith narrated by Muslim from Jabir:
“If anyone of you is attracted to a woman, let him go to his wife and have intercourse with her, for that will calm him down.”
http://www.usc.edu/dept/MSA/humanrelations/womeninislam/idealmuslimah/chapter4.html
Was die Amputationen anbelangt, da liegen Sie leider falsch. Jörg Lau hat in diesem Blog von den Hand- und Fußamputationen im Iran (rechte Hand, linker Fuß, damit der Betroffene nie wieder laufen kann, nicht einmal an Krücken)
http://blog.zeit.de/joerglau/2008/01/11/scharia-in-aktion-amputationen-fur-diebe-im-iran_970
Das Recht auf Blutrache wird im Koran gewährt, z.B.
2:178 ” Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ei weibliches Wesen für ein weibliches Wesen..”
17:33:
“Und tötet niemand, den (zu töten) Gott verboten hat, außer, wenn ihr dazu berechtigt seid!Wenn einer zu Unrecht getötet wird, geben wir seinem nächsten Verwandten Vollmacht zur Rache. Er soll (aber) dann im Töten nicht maßlos sein…”
Immerhin..
Gruß
Miriam
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@Samina # 79
meine Antwort, Teil 2
“Muhammad hat bereits vor 1400 Jahren die Frauenrechte gebracht, die sich andere erst vor einigen Jahrzehnten erkämpft haben.”
Das wird oft behauptet. Es wird zum Beispiel auf die Brautgabe verwiesen:
“Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).” (Quelle: Islamischer Studentenbund Essen)
Die Sache hat jedoch einen Haken, wie aus der folgenden Erläuterung des Sorgerechts hervorgeht:
“Diesbezüglich trifft der Koran nur Regelungen für Säuglinge. Diese sollen höchstens zwei Jahre lang von der Mutter gestillt werden. Für die anderen Kinder gilt nach der traditionellen Rechtswissenschaft: Die Mutter hat die Sorge bei Mädchen bis zur Pubertät oder bis zur Heirat, bei Jungen bis zum Alter von sieben Jahren oder bis zur Pubertät. Die gesetzliche Vertretung liegt jedoch beim Vater. Üblicherweise geht die Frau nach der Scheidung ohne die Kinder in ihr Elternhaus zurück. Damit wird ihr eine Wiederverheiratung leichter gemacht.”
Zählt Sura 4:34 auch zu den “Frauenrechten, die wir im Westen erst vor einigen Jahrzehnten erkämpft haben?
Sie schreiben:
“Im Lichte des Kommentars der Ahmadiyya Muslim Gemeinde ergibt sich, dass durch die Nennung der Vorschritte vor dem Schlagen eigentlich verhindert werden soll, dass Frauen von ihren Männern geschlagen werden, denn erwiesenermaßen schlagen Männer eher im Affekt zu..”
Es handelt sich erstens um das Recht, erst geschlagen zu werden wenn Mahnungen und Meiden im Ehebett nicht das gewünschte Ergebnis bringen, und zweitens um das Recht nicht geschlagen zu werden, wenn frau gehorcht.
Moderne Frauenrechte sehen anders aus. Hier ein paar wichtige Daten in der deutschen Geschichte:
1928: Abschaffung des Züchtigungsrechts, das Ehemännern bis dato erlaubte, ihre Frauen zu schlagen.
1949: Grundgesetz Art.3,2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt..
1953: Der Gehorsamsparagraf entfällt. Frauen müssen nicht mehr “in allen betreffenden Angelegenheiten” dem Mann gehorchen.
1958: Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft. Das Recht des Ehemannes, ein Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau fristlos zu kündigen wird aufgehoben
1977: Neues Ehe- und Familienrecht. Es überlässt den Frauen, sich für oder gegen eine Erwerbstätigkeit zu entscheiden. Hausarbeit ist nicht mehr vorrangig Aufgabe der Frauen. Im neuen Scheidungsrecht fällt das Schuldprinzip weg.
1997: Vergewaltigung in der Ehe wird nach §177 Strafgesetzbuch strafbar
2000 Platzverweis bei häuslicher Gewalt.
(aus.” … und wo stehen wir heute?”, Stadt Pforzheim (2002))
Gruß
Miriam
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