Vor zwei Wochen löste die Polizei ein Kinder-Zeltlager der rechtsextremistischen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ auf, da laut Polizeibericht das Zeltlagerleben offenbarte, dass „Verhaltensweisen und Lebensformen aus der Zeit des Nationalsozialismus praktiziert wurden“. So waren neben der Hitler-Jugend-ähnlichen Uniformierung der Kinder und der gezielten Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts u.a. auch Hakenkreuze auf Geschirrtüchern der Normalfall.
Doch jetzt kommt der Hammer: Die Rostocker Staatsanwaltschaft hat nun das Nazi-Lager zur „Privatsache“ erklärt. Und als Privatveranstaltung sei die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen nicht strafbar. Ermittlungen eingestellt!
Wie die taz berichtet, erklärte der Staatsanwalt Lückemann, dass es „keine Anzeichen für ein strafbewehrtes Verhalten“ gebe, da das Lager auf einem abgelegenen Hof eine „private Veranstaltung“ gewesen sei. Da bleibt mir die Spucke weg. Also kann in Zukunft jede Holocaust-leugnende Veranstaltung, jede SS-Jubelfeier und jeder Hitler-Fanclub einfach als private Veranstaltung deklariert werden und schwupps: alles kein Problem mehr?
Der Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Hövelmann (SPD), kommentiert diesen Vorgang empört: „Wenn Kinder in einem Ferienlager Hakenkreuze und SS-Runen über sich ergehen lassen müssen, soll das nicht öffentlich sein? Da fehlt mir jegliches Verständnis. Da läuft die Welt doch verkehrt.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.