26. September 2008
“Man wird doch wohl noch seine Meinung äußern dürfen!”
Die Frage nach dem Recht auf freie Meinungsäußerung rechter Gruppen beherrscht nicht nur die Foren dieser Website. Ich finde, dass damit ein entscheidendes Thema in der Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen Rechtsextremismus berührt ist.
Wie wir mittlerweile ja hinlänglich erfahren haben, ist das Argument, in einer Demokratie könne jeder überall seine Meinung sagen, eine beliebte Methode der NPD im Rahmen ihrer “Wortergreifungsstategie”. Immer wenn sie in öffentlichen Veranstaltungen zu zivilgesellschaftlichen Themen auftreten und versuchen, diese zur Verbreitung ihrer kruden Ideen zu instrumentalisieren – und wenn sie dann gebeten werden, dies zu unterlassen – geben sie sich plötzlich als Opfer des Machtmissbrauchs des oder der Moderator_in.
Auch die Vertreter von „Pro Köln“ haben im Zuge ihres missglückten Nazitreffens Mitte September des Öfteren so getan, als seien sie Opfer undemokratischer Gewalttäter geworden, die mit Rückendeckung des CDU-Bürgermeisters an der Ausübung des oben genannten Rechts gehindert worden seien. Dass der Hintergrund dafür die massive Hetze gegen Bürger_innen einer anderen Religionszugehörigkeit ist, scheint dann keine Rolle mehr zu spielen. Dass im Übrigen hinter Pro Köln Nazis in bürgerlicher Tarnung stecken und der Antiislamismus nur die vorgeschobene Strategie zur Herstellung eines rechtsextremen Schulterschlusses ist, hat u.a. der Sozialwissenschaftler Alexander Häußler in einem WDR-Interview eindeutig beantwortet: “Diese Partei ist Teil der organisierten extremen Rechten in der Bundesrepublik. Die Hauptfunktionäre von Pro Köln kommen aus diesem Umfeld: Deren Parteikarrieren reichen von der Jugendorganisation der NPD, den Jungen Nationaldemokraten, über Mitgliedschaften bei den Republikanern bis zu deren Abspaltung, der Deutsche Liga für Volk und Heimat. Sie pflegen Kontakte zu Multiaktivisten der rechtsextremen Szene. Das zeigt auch ein Blick auf die Rednerliste bei diesem sogenannten Anti-Islamisierungs-Kongress.” bzw. Marc Serrao in der Süddeutschen Zeitung vom 19.9.08 dargestellt.
Das Konstrukt der freien Meinungsäußerung durch Rechtsextreme ist dabei folgendes: Wohl wissend, dass ihre Ansichten im öffentlichen Diskurs weder Anerkennung, noch Aufmerksamkeit finden, treten sie auf öffentlichen Veranstaltungen in der Verkleidung der bürgerlich-konservativen Diskussionsteilnehmer_innen auf, die sich mal zu Wort melden wollen. Man weißt es empört von sich, als „Nazi“ zu gelten und nimmt die Haltung eines politisch unbeeinflussten Mitbürgers mit (scheinbar) gesundem Menschenverstand auf – halt weder rechts noch links- , eine_r, der/die sagt, was (vermeintlich) alle denken.
Anstatt zum Thema geht es aber recht schnell um die Darstellung ihrer rechtsextremen Inhalte, die bekanntermaßen auf der Ausgrenzung anderer Menschen aufbauen. Anstatt sich dann der Diskussion zu stellen, hüpfen sie bei Erwiderungen von einem Standpunkt zum nächsten, so dass man, will man denn ernsthaft mit ihnen diskutieren, sich den Mund fusselig redet und dadurch den Rechten immer nur die nächste Vorlage bietet, ein weiteres Schlagwort unter das Publikum zu bringen – und unfreiwillig zum Podium der Politikwerbung wird.
Aus diesem Grund praktizieren Veranstalter_innen immer häufiger, den Rechten das Wort zu entziehen. Nun greift eine weitere Masche der „Wortergreifung“: man wechselt in die Rolle des Opfers, dem das Recht auf freie Meinungsäußerung verwehrt würde. Das hat wiederum zum Ziel, das Wohlwollen des Publikums auf sich zu ziehen – und zugleich Stimmung zu machen gegen die Gesprächsleitung und politische Gegner_innen.
In der „Handreichung für die Öffentliche Auseinandersetzung“ der NPD von 2006 heißt es etwa, es solle „im Bürgergespräch (…) auf die eklatante Einschränkung der Meinungsfreiheit (…) hingewiesen werden, um den BRD-Gesinnungsstaat zu delegitimieren.“
Das Recht auf Meinungsäußerung auf einer öffentlichen, zivilgesellschaftlich orientierten Veranstaltung setzt allerdings voraus, dass man selbst Teil dieser Zivilgesellschaft ist. Und genau das sind die RechtsextremistInnen nicht: ihr Selbstverständnis basiert nicht nur auf der Ausgrenzung anderer, sondern auch auf der Ablehnung demokratischer Aushandlungsprozesse als solcher; oder in den Worten der NPD: „Die Machthaber suggerieren, Demokratie und Liberalismus (und damit Parlamentarismus) seien identisch. Das ist mitnichten so. Demokratie heißt Volksherrschaft.“ – worunter sie verstehen: „eine deutsche Volksherrschaft statt einer multikulturellen Bevölkerungsherrschaft.“ (NPD 2006). Wer nun von dieser „Volksherrschaft“ ausgeschlossen ist, wird an anderen Stellen deutlich: Menschen mit Migrationshintergrund (wobei ich mich frage, wer den nicht hat) und alle, die anderer Meinung sind. Letztere werden als „undeutsch“ definiert. Hinzu kommen bei Bedarf Homosexuelle, Behinderte und andere Minderheiten.
Wie zudem die Erfahrung an Orten, die von Rechtsextremen dominiert werden, zeigt, ist es üblich, Gewalt und Einschüchterungen gegen Andersdenkende einzusetzen. So viel zum Thema „freie Meinungsäußerung“ bei den Rechten.
Mit dem Pochen auf die Meinungsfreiheit geht es also nicht darum, sich mit anderen gleichberechtigt an der Meinungsbildung zu beteiligen, sondern um einen Kampf um Aufmerksamkeit und die Möglichkeit, öffentliche Räume mit eigenen Themen zu besetzen.
Ich finde, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung dort seine Grenze überschreitet, wo es sich selbst ad absurdum führt; also dann, wenn es als Kampfmittel missbraucht wird, um in der Konsequenz anderen die Meinungsfreiheit abzusprechen und letztlich der Zerstörung einer offenen, pluralen Gesellschaft dient. Mit anderen Worten: Rechtsextreme haben kein Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn es um die Ausbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie geht. Eine Gesellschaft - und gerade eine offene – muss sich so zur Wehr setzen.
Für alle, die anstatt einer politischen Debatte um die freie Meinungsäußerung durch Rechtsextreme diese lieber mit juristischen Spitzfindigkeiten austragen wollen: hier noch einmal Artikel 5 des Grundgesetzes im Wortlaut:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Also: auch im Grundgesetz ist von den Grenzen der freien Meinungsäußerung die Rede, wenn dadurch die persönliche Ehre, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ähnlich Wichtiges und Schützenswertes in Gefahr geraten. Dazu zählt für mich auch: das Lebensrecht, die freie Entfaltung und die Würde aller Menschen, die auf unserem Planeten leben.
Die Grenzen der freien Meinungsäußerung wurden in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt und gesetzlich präzisiert, etwa wenn es um Volksverhetzung geht. Kein Wunder, dass die Rechtsextremen gerade letzteres gerne zum Anlass nehmen, um ihr Recht auf Meinungsfreiheit einzufordern.






Sehr passend!
ich hoffe im Absatz “Ich finde, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung dort seine Grenze überschreitet, …” statt “… in der Konsequenz anderen die Meinungsfreiheit anzusprechen …” abzusprechen gemeint ist ;-)
Danke für den Hinweis, wir haben es sofort korrigiert. // Mod. JT
Kommentar von Torsten G. — 26. September 2008 @ 13:48
Guter Artikel!
Ich finde gerade die ProParteien und deren braunes Umfeld sind besonders gefährlich, weil sie versuchen die konservativen Biedermänner zu mimen.
Kommentar von DhimmiDerHund — 26. September 2008 @ 15:01
Hallo Surferin, wir haben deinen Beitrag gelöscht, weil er gegen die Blogregeln verstoßen hat. // Mod. JT
Kommentar von Surferin — 26. September 2008 @ 16:24
Wow. Absolut gut der Artikel.
Endlich mal jemmand der das ganze auf den Punkt bringt.
Kommentar von Stumpftopf — 26. September 2008 @ 16:45
Hallo Duftkerze, wir haben deinen Beitrag gelöscht, weil er gegen die Blogregeln verstoßen hat. // Mod. JT
Kommentar von duftkerze — 27. September 2008 @ 00:45
Leider wird, gerade im web, allseits a) selten sachlich (im Sinne von zur / über die Sache und nicht über das Vehikel “Meinung, Überzeugung etc.) diskutiert und b) oft selbstherrlich genug die Grenze der freien Meinungsäußerung gezogen, zumeist in Richtung der eigenen Auffassung nach vorn verlegt und verengt.
Eine offene Gesellschaft muss sich sicher auch durch “(Aus-)Schließung” zur Wehr setzen können, aber nur in letzter Instanz, alles andere ist ein Armutszeugnis und wenig geeignet randständige Denkende zu binden / zurückzuholen.
Wenn ich mir so anschau, wie unscharf bzw. nichtexistent z.B. hier im Störungsmelder zwischen rechts/konservativ/nazi/rechtsextrem, national/nationalistisch etc.pp. unterschieden wird, da frag ich mich schon, ob da, ausgehend von manch “linker” Denke nicht eine Menge “Auschlüsse” schon weit vor dem rechten Rand zustandekommen.
Kommentar von Peter — 27. September 2008 @ 08:45
der artikel beschäftigt sich genau mit dem thema, mit dem man im umgang mit rechtsradikalen immer wieder zu tun hat.
ich stimme deiner argumentation völlig überein, sehr guter artikel
Kommentar von Katha — 27. September 2008 @ 16:35
ich freue mich, dass nun auch auf diesem weblog den rechtsextremen strategien entgegengetreten wird.
leider ist es der “wortergreifungsstrategie” immanent, dass man sie auf den ersten blick nicht als solche erkennt: als eine art, rechte inhalte als normalität zu installieren. das macht natürlich auch die moderation zu einer gratwanderung, die einblick in das thema erfordert.
Kommentar von crashintoahouse — 27. September 2008 @ 17:23
[...] Sache nicht. Es gab auch andere Stimmen, die diesen Zeitungskommentatoren widersprachen. Der “Störungsmelder” der ” Zeit” zum Beispiel. Dort vertritt man die Einschätzung, dass die Rechten [...]
Pingback von Pro Köln und die Meinungsfreiheit « Kaktus Münster — 27. September 2008 @ 17:32
… wie funktioniert das Leben mit der freien Meinungsäuserung eigentlich in den USA oder UK? Scientologen, Ku Klux Klan, Cuba Assosiation, Darstellungen von Bush als Nazi, Obama als Teufel, aberwitziges über Britney Spears, White Power Webseiten, Black Power Webseiten, Frank Zappa mit der Jewish Princess einem Song den er in Deutschland nicht spielen durfte, Southpark mit den Judenwitzen und der Satiere (ja, ich glaub so nennt man das) über Krüppel und Homosexuelle, was in Deutschland erlaubt ist. In der UK dürfen Islamisten zum Mord an Christen aufrufen und bei Demos mit entsprechenden Pappschildern rumlaufen. Irre was? Ja, das in der Meinungsfreihit der Teufel sitz, das haben bereits die Nazis gewusst und entsprechend agiert. Machen wir den Fehler also nicht erneut.
Kommentar von Dieter — 27. September 2008 @ 17:55
ich habe mich auch einwenig mit dem thema befasst, da ich selber in köln demonstrieren war. ich teile die meinung von wolgang nacken im grund auch, würde das aber lieber etwas anders begründen. warum? das zu erklären ist etwas kompliziert, deshalb habe ich das im kaktusblog gemacht.
http://kaktusblog.wordpress.com/2008/09/27/pro-koln-und-die-meinungsfreiheit/
Kommentar von Fabian vom Kaktus — 27. September 2008 @ 18:22
Ich bin anderer Auffassung.
Es ist vollkommen falsch, davon auszugehen, daß man mit einer starken Reglementierung von (extremen) Meinungsäußerung die Demokratie als solche stärken könnte. Der Ansatz müßte vielmehr sein, den Bürger in der alltäglichen Auseinandersetzung mit solchen Positionen zu stärken. Aufklärung kann nur letztlich sinnvollerweise nur durch Konfrontation erfolgen.
Es nützt z.B. nichts, von einer Veranstaltung Extremeisten aller Couleur grundsätzlich auszuschließen; denn was vielleicht dort noch möglich ist, wird spätestens am nächsten Tag, wenn jemand am Arbeitsplatz, beim direkten privaten Kontakt, in einem Verein mit solchen Positionen konfrontiert wird, hinfällig. Wer nur auf Ausgrenzung setzt, wird nicht weit kommen. Widerspruch und Entzauberung wirken hundertmal mehr. Verbote schaffen dagegen nur Neugier und Interesse für extreme Parteien und Positionen.
Zudem ist ganz genau zu definieren, was Rechtsextreme sind. Häufig werden aber gerade von linker Seiten bereits Meinungen als rechtsextrem bezeichnet, die lediglich bürgerlich-rechts bzw. konservativ sind. Auf der anderen Seite wird oft z.B. der Verniedlichung der kommunistischen Diktatur durch die Linke kaum widersprochen, obwohl diese Haltung eindeutig antidemokratisches Gedankengut zum Ausdruck bringt und die Linke zurecht in den Bundesverfassungsberichten immer wieder Erwähnung findet.
Kommentar von Ekkehard — 27. September 2008 @ 23:02
[...] 28, 2008 in Politics Ich kann mich nur dem Kommentar anschließen, Herr Nacken hat es in diesem Beitrag auf den Punkt gebracht. Es muss Schranken für die Meinungsfreiheit geben, sonst ist sie bald Opfer [...]
Pingback von Wo die Meinungsfreiheit aufhört… « Vellocet Club — 28. September 2008 @ 19:08
@ Ekkehard:
“Zudem ist ganz genau zu definieren, was Rechtsextreme sind. Häufig werden aber gerade von linker Seiten bereits Meinungen als rechtsextrem bezeichnet, die lediglich bürgerlich-rechts bzw. konservativ sind.”
In der Tat. Häufig werden nämlich gerade von ‘rechter’ Seite rechtsextreme Meinungen als bürgerlich-rechts bzw. konservativ bezeichnet, obwohl sie (wenngleich zumeist rhetorisch halbwegs geschickt verbrämt) völkisch-nationalistisch, antisemitisch, rassistisch oder geschichtsrevisionistsich sind.
Auch werden gerne linkes Denken und dessen Vertreter pauschal als linksextremistisch charakterisiert und versucht, die Verbrechen der Nazizeit gegen die Verbrechen der kommunistischen Diktaturen aufzurechnen.
Wer rechtsextremen Inhalten widersprechen will, wird die dazu notwendigen Fähigkeiten nicht auf Veranstaltungen erlernen, die von Rechtsextremisten mittels Wortergreifungstrategie “gekapert” wurden. Widerspruch und Entzauberung wirken nämlich nur dann, wenn nicht die von Herrn Nacken im Artikel gut dargelegte Ausweich- und Opferrollenstratiegie gefahren wird, die jede ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung unmöglich macht. Rechte wollen bei öffentlichen Vernatsaltungen nicht diskutieren, sondern monologisieren und dozieren. Und wenn das nicht geht, möglichst lautstark über Unterdrückung klagen.
Kommentar von Apeiron — 29. September 2008 @ 10:06
@Ekkehard
@Apeiron
Aus meiner persönlichen Sicht reichen unser GG, unser StGB sowie die Entscheidungen des BVG aus. Sie stellen einen sehr guten Rechtsrahmen dar. Ich konnte nicht erkennen, dass Herr Nacken anderer Auffassung ist.
Ein zu starkes Einschränken der Meinungsfreiheit führte unser Land weg von einem demokratischen Staat hin zu einem diktatorischen.
Freiheit heißt nicht, dass ich tun und lassen kann, was ich will. Freiheit heißt, den größtmöglichen Spielraum für jedes jedes Individuum in unserer Gesellschaft. Somit ist auch eine klare Grenze für jedes Individuum in unserer Gesellschaft aufgezeigt.
Natürlich müssen wir uns mit allen extremen Meinungen auseinandersetzen. Die Diskussion, der Streit in der Gesellschaft über alle Positionen führt zu einem Meinungsbild in eben unserer Gesellschaft. Deshalb sind Diskussionen notwendig. Verschließt sich einer dieser Diskussion, so halte ich es für legitim in aus der Diskussion auszuschließen. Er trägt in diesem Fall nicht zu Meinungsbildung bei.
Kommentar von Torsten G. — 29. September 2008 @ 11:15
Wer eine auf Art.5 GG basierte Argumentation als “juristische Spitzfindigkeit” bezeichnet, unterscheidet sich kaum von antirechtstaatlichen Polemiken der extremen Rechten. Der amerikanische Philosoph F. Feuerstein würde dazu sagen : der hat nicht alle Steine auf der Schleuder!
Kommentar von Jörg Göttsche — 29. September 2008 @ 13:41
@ Jörg Göttsche: Oh, glauben Sie mir, genügend Rechtsextremisten streiten sehr spitzfindig um die Auslegung des § 130 StGB (Volksverhetzung) in Bezug auf die Grenzen des Art. 5 GG.
Wenn Sie aber die “Spitzfindigkeiten” als Ausdruck der vermeintlichen Missachtung des Art. 5 durch Herrn Nacken interpretieren wollen, finde ich das belustigend haarsträubend bis unverschämt.
Grüßen Sie Herrn Geröllheimer von mir.
Kommentar von Apeiron — 29. September 2008 @ 13:59
Das Recht auf freie Meiungsäußerung bezieht sich in erste Linie auf den Bürger in seinem Verhältnis zum Staat und schafft einen Schutzraum gegenüber staatlicher Zensur.
Es legitimiert und deckt sicher nicht die Störung von Veranstaltungen konkurrierender Parteien oder Gruppen.
Wenn der Veranstalter das Hausrecht hat, kann er jedermann aus dem Saal verweisen. Selbstverständlich kann er damit erst recht auch jedermann das Wort entziehen.
Kann hier ein Beispiel gegeben werden, was unter einer zivilgesellschaftlichen öffentlichen Veranstaltung verstanden wird?
Kommentar von scrutograph — 2. Oktober 2008 @ 15:48
Bezeichnend für die Auffassung Wolfgang Nackens finde ich diese Passage seines Textes:
“Also: auch im Grundgesetz ist von den Grenzen der freien Meinungsäußerung die Rede, wenn dadurch die persönliche Ehre, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ähnlich Wichtiges und Schützenswertes in Gefahr geraten. Dazu zählt für mich auch: das Lebensrecht, die freie Entfaltung und die Würde aller Menschen, die auf unserem Planeten leben.”
Dies als Schranken des Art.5 GG (also als Einschränkungen)zu sehen ist falsch. Die “Würde aller Menschen” ist nicht nicht beleidigungsfähig, da keine Konkretisierung vorgenommen wird. Eine Beleidigung gem § 185 StGB bedarf eines begrenzten, mithin konkretisierten Personenkreis bzw. Einzelpersonen. Somit ist es bspw. nicht verboten zu sagen “Soldaten sind Mörder” - genauso ist aber auch die “Renicke-Entscheidung” des BVerfG zu sehen. Der Fall der Volksverhetzung gem. § 130 StGB hat ebenfalls konkrete Tatbestandsvoraussetzungen, welche nicht lediglich Ehrenkränkungen als genügend betrachtet.
Das GG sieht folglich einen sehr weiten Spielraum der freien Meinungsäußerung - und das mit Recht.
Kommentar von Vargas Llosa — 3. Oktober 2008 @ 14:01
[...] via Störungsmelder » “Man wird doch wohl noch seine Meinung äußern dürfen!”. [...]
Pingback von Störungsmelder » “Man wird doch wohl noch seine Meinung äußern dürfen!” « dokumentationsarchiv — 4. Oktober 2008 @ 13:01
>> Auch die Vertreter von „Pro Köln“ haben im Zuge ihres missglückten Nazitreffens Mitte September des Öfteren so getan, als seien sie Opfer undemokratischer Gewalttäter geworden, die mit Rückendeckung des CDU-Bürgermeisters an der Ausübung des oben genannten Rechts gehindert worden seien. Dass der Hintergrund dafür die massive Hetze gegen Bürger_innen einer anderen Religionszugehörigkeit ist, scheint dann keine Rolle mehr zu spielen. Dass im Übrigen hinter Pro Köln Nazis in bürgerlicher Tarnung stecken und der Antiislamismus nur die vorgeschobene Strategie zur Herstellung eines rechtsextremen Schulterschlusses ist, hat u.a. der Sozialwissenschaftler Alexander Häußler in einem WDR-Interview eindeutig beantwortet: “Diese Partei ist Teil der organisierten extremen Rechten in der Bundesrepublik. Die Hauptfunktionäre von Pro Köln kommen aus diesem Umfeld: Deren Parteikarrieren reichen von der Jugendorganisation der NPD, den Jungen Nationaldemokraten, über Mitgliedschaften bei den Republikanern bis zu deren Abspaltung, der Deutsche Liga für Volk und Heimat.<> Ich finde, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung dort seine Grenze überschreitet, wo es sich selbst ad absurdum führt; also dann, wenn es als Kampfmittel missbraucht wird, um in der Konsequenz anderen die Meinungsfreiheit abzusprechen und letztlich der Zerstörung einer offenen, pluralen Gesellschaft dient. Mit anderen Worten: Rechtsextreme haben kein Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn es um die Ausbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie geht. Eine Gesellschaft - und gerade eine offene – muss sich so zur Wehr setzen.
Für alle, die anstatt einer politischen Debatte um die freie Meinungsäußerung durch Rechtsextreme diese lieber mit juristischen Spitzfindigkeiten austragen wollen: hier noch einmal Artikel 5 des Grundgesetzes im Wortlaut:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.<<
Also: auch im Grundgesetz ist von den Grenzen der freien Meinungsäußerung die Rede, wenn dadurch die persönliche Ehre, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ähnlich Wichtiges und Schützenswertes in Gefahr geraten. Dazu zählt für mich auch: das Lebensrecht, die freie Entfaltung und die Würde aller Menschen, die auf unserem Planeten leben.”
Was Sie finden, ist aber für den Inhalt unserer Verfassung vollkommen unerheblich. Im Grundgesetz ist die Grenze der Meinungsfreiheit nicht erreicht, wenn “ähnlich Wichtiges und Schützenswertes” in Gefahr gerät, sondern nur wenn allgemeine Gesetze, die persönliche Ehre oder der Jugendschutz in Gefahr geraten. Das ist ein sog. qualifizierter Gesetzesvorbehalt, seine Aufzählung ist abschließend, Sie können nicht einfach andere Fälle beliebig hinzuerfinden. Zudem setzt er darüberhinaus für den Grundrechtseingriff (das gilt übrigens immer) eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage voraus! Was nicht geht, ist, das ein Haufen gesetzloser “AntifaschistInnen” durch Steinewerfen (Sachbeschädigung und versuchte gefährliche Körperverletzung) und Sitzblockaden (Nötigung) politische Gruppen an der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit hindert. Dass es diese kriminellen Schläger gibt, ist ja nichts neues. Neu ist aber, dass die politische Öffentlichkeit in den Medien und vor Ort ihr strafbares und demokratiefeindliches Verhalten bejubelt und unterstützen. Und das ist in vielen Fällen psychische Beihilfe und damit strafbar. Mir scheint, im Namen des “Kampf gegen Rechts” geht unserem Land der demokratische Ethos langsam verloren und der Rechtsstaat verlottert. Und das dürfen wir nie vergessen: Wir sind nicht irgendeine Wildwestdemokratie, wir sind ein RECHTSSTAAT. Dieser Rechtsstaat ist auch keine juristische Spitzfindigkeit, er existiert mit gutem Grund
Kommentar von SozialerMensch — 4. Oktober 2008 @ 14:34
>>Auch die Vertreter von „Pro Köln“ haben im Zuge ihres missglückten Nazitreffens Mitte September des Öfteren so getan, als seien sie Opfer undemokratischer Gewalttäter geworden, die mit Rückendeckung des CDU-Bürgermeisters an der Ausübung des oben genannten Rechts gehindert worden seien. Dass der Hintergrund dafür die massive Hetze gegen Bürger_innen einer anderen Religionszugehörigkeit ist, scheint dann keine Rolle mehr zu spielen. Dass im Übrigen hinter Pro Köln Nazis in bürgerlicher Tarnung stecken und der Antiislamismus nur die vorgeschobene Strategie zur Herstellung eines rechtsextremen Schulterschlusses ist, hat u.a. der Sozialwissenschaftler Alexander Häußler in einem WDR-Interview eindeutig beantwortet: “Diese Partei ist Teil der organisierten extremen Rechten in der Bundesrepublik. Die Hauptfunktionäre von Pro Köln kommen aus diesem Umfeld: Deren Parteikarrieren reichen von der Jugendorganisation der NPD, den Jungen Nationaldemokraten, über Mitgliedschaften bei den Republikanern bis zu deren Abspaltung, der Deutsche Liga für Volk und Heimat.<<
Dass der Hintergrund der Verletzung der Versammlungsfreiheit der Pro-Köln-Anhänger “massive Hetze gegen Bürger_innen einer anderen Religionszugehörigkeit ist” spielt in der Tat keine Rolle. Es gibt keinen Verfassungsgrundsatz, der es verbietet “fremdenfeindlich” (was auch immer man darunter nun fasst) zu sein und die Einwanderungspolitik auch polemisch zu problematisieren. Im Gegenteil, den Islam entschieden abzulehnen ist durch das Grundrecht der sog. negativen Religionsfreiheit nach Art. 4 I GG verfassungsrechtlich geschützt.
Dass Argument, dass Pro-Köln hinter bürgerlicher Tarnung finstere rechtsextremistische Geheimpläneverbirgt ist auch nicht überzeugend, denn solche Geheimpläne kann man schließlich jedem unterstellen. Auch SPD- und Grünenpolitiker kommen übrigens vielfach auch linksextremistischem Umfeld: Herr Ströbele und Herr Schily waren RAF-Anwälte aus Überzeugung, Herr Fischer hat die Bekämpfung unseres demokratischen Rechtsstaats mit Angriffen auf Polizeibeamte selbst aktiv betrieben und unser ehemaliger Bundeskanzler Herr Schröder hat früher seinen Juso-Vorsitz als Kandidat des damaligen extremistischen StaMoKap-Flügels erhalten. Mit gleichem Recht könnte man also der SPD und den Grünen vorwerfen, hinter bürgerlicher Fassade subversiv unsere FDGO zu sabotieren. Laut Grundgesetz gibt es aber nur einen, der über die Verfassungsfeindlichkeit entscheidet und das ist nicht Herr Alexander Häußler, sondern das ist nach Art. 21 GG nur das Bundesverfassungsgericht (Parteienprivileg). Deshalb dürfen auch eingriffe in die Demonstrationsfreiheit von Parteien nicht mit Extremismusvorwürfen begründet werden, solange das Bundesverfassungsgericht nicht eine solche Verfassungsfeindlichkeit festgestellt hat.
Kommentar von SozialerMensch — 4. Oktober 2008 @ 14:36
Ich finde, der Artikel von Nacken macht vor allem deutlich, dass es die von ihm beschworene breite “Zivilgesellschaft” gar nicht geben kann. Denn das freiheitliche Lager und das linke Lager haben ganz gegensätzliche Auffassungen vom Grundgesetz. Für einen Freiheitlichen enthält es die Aufforderung, die Freiheit zu gegensätzlichen Meinungsäußerungen - in einem möglichst weit gesteckten Rahmen - zu verteidigen. Für Linke wie Nacken oder Häußler enthält es die Aufforderung, sich nach Gutdünken weitere neue Einschränkungen einfallen zu lassen, bis am Ende alle Leute verpflichtet sind, so zu denken wie sie.
Kommentar von Inneres Licht — 5. Oktober 2008 @ 06:03
Das erklärt auch, warum für Linke ein (weltanschauungs-übergreifender) Rechtsstaat überflüssig ist. Da sie ohnehin die Moral gepachtet haben, können sie die Moral - so wie in Köln - auch eigenhändig exekutieren.
Kommentar von Inneres Licht — 5. Oktober 2008 @ 06:06
Versichert euch nur weiterhin gegenseitig, dass ihr die Guten seid und die *anderen* die Schlechten. Wenigstens macht ihr dann keinen weiteren Unsinn, bei dem vielleicht noch jemand verletzt wird.
Liebe Grüße
PS: Das Entziehen des Wortes zeigt wie immer nur die Unfähigkeit, in einer Diskussion zu bestehen, ohne sich der feist grinsenden Staatsmacht im Rücken bewußt zu sein.
Kommentar von KO-Kriterium — 5. Oktober 2008 @ 14:41
@KO-Kriterium
Man kann auch jemanden das Wort entziehen, der nichts Produktives zu einer Diskussion beiträgt und lediglich versucht diese zu stören oder in einer Art von “Zeugen-Jehova-Mentalität” versucht, diese für sich zu vereinnahmen um sein Zeug loszuwerden.
In Internetforen werden solche Leute auch sehr gerne als Forentrolls bezeichnet und gebannt. Ist sowas auch gegen “Meinungsfreiheit”? Oder könnte man da auch sagen, dass man im Sinne der Diskussion sich dieser Störenfriede entledigt?
Mit freundlichen Grüßen
Olli
Kommentar von NochEinNickname — 6. Oktober 2008 @ 08:33
Dann entzieht doch das Wort denen, die nichts zur Diskussion beizutragen haben.
Aber eben erst dann, wenn sie dieses Verhalten gezeigt haben.
Was hier abgeht ist das Gegenteil. Nämlich Andere von vornherein für Minderwertig zu erlären und so von vornherein vom Diskurs auszuschließen.
Und das ist nun mal faschistisch - liebe Antifa.
Kommentar von Ichwillauchwassagen — 6. Oktober 2008 @ 21:29
Herr Nacken führt hier wortreich vor, was auch meine Staatsbürgerkundelehrerin einst zu vermitteln versuchte: Natürlich darf jeder seine Meinung haben und sagen - solange es die richtige ist.
Kommentar von Alf — 7. Oktober 2008 @ 10:28
@Alf: Falsch, nicht solange es die richtige ist, sondern solange sie auf den Menschenrechten und dem Grundgesetz fußt.
Kommentar von Ingo — 7. Oktober 2008 @ 10:45
@Ingo
Und wer sollte diese feinsinnige Unterscheidung treffen? Der Rechtsstaat, dessen Gerichte gegen die Veranstaltung von ProKöln nichts einzuwenden hatten, oder (wie geschehen) die Prügeltruppen, für die eine “falsche” Meinung Anlaß zur Gewalt ist?
Kommentar von Alf — 7. Oktober 2008 @ 11:08
“Dann entzieht doch das Wort denen, die nichts zur Diskussion beizutragen haben.
Aber eben erst dann, wenn sie dieses Verhalten gezeigt haben.”
Wird doch gemacht bei diversen Veranstaltungen.*g* Und dann wird sich trotzdem darüber aufgeregt wie gemein die Welt zu ihnen ist.*g*
“Natürlich darf jeder seine Meinung haben und sagen - solange es die richtige ist.”
Nö, solange gegen andere nicht gehetzt wird aufgrund derer Äußerlichkeiten, Sexualität oder ähnlicher Dinge für die sie nichts können, darf man durchaus seine Meinung äußern. Machste ja auch gerade. ;-)
Wo ist eigentlich das Problem zu akzeptieren, dass man gesellschaftlich etwas dagegen hat, dass man grundlos die Menschenwürde anderer angreifen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Olli
Kommentar von NochEinNickname — 7. Oktober 2008 @ 14:15
Vielen Dank für die juristische Belehrung, worin die Grenzen der zitierten Gesetze bestehen. Mir geht es allerdings nicht um eine rein juristische Auseinandersetzung um die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern um eine politische, die wiederum einen moralischen Hintergrund hat. Gesetze und deren gerichtliche Umsetzung sind (zum Glück) ja nicht der Ausgangspunkt gesellschaftlicher Debatten um die Frage, wie wir zusammenleben wollen, sondern fixierte Zwischenergebnisse - Regeln, die aufgrund weitere Debatten wieder verändert werden können.
“Das Lebensrecht, die freie Entfaltung und die Würde aller Menschen, die auf unserem Planeten leben” ist allerdings nicht irgendeine Kleinigkeit, die ich mal so eben dazugedichtet habe, sondern die ethische Grundlage von Humanität im allgemeinen. Was ist so schwierig daran, sich unter vernünftigen Menschen auf diesem Minimalkonsens zu verständigen - vorausgesetzt, man erkennt die Gleichwertigkeit aller an… . Das hat im Übrigen nichts damit zu tun, ob man “Linker” ist oder nicht. Es geht hier nicht um Linke, sondern um Nazis.
Kommentar von Wolfgang Nacken — 7. Oktober 2008 @ 15:08
@Wolfgang Nacken
Dann gilt aber immer noch, gleiches Recht für alle! Auch für Nazis. Wie wollen Sie eine andere Betrachtung rechtfertigen? Moral hat zum Glück wenig mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun. Gerade weil es um Menschenrechte geht, haben alle unabhängig ihrer Anschauung, Religion, Rasse, Geschlecht … gleich behandelt zu werden.
Siehe “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 insbesondere Artikel 1 und 2. Ich finde es schade, dass solche Werke immer wieder diskutiert werden! Die BRD hat sich klar zu dieser Resolution bekannt. Weiter sind die Rechte aus Artikel 7, 18, 19, 20 21 sowie die Pflichten aus Artikel 29 für diese Diskussion sehr interessant. Also was machen wir mit einer rechten Gesinnung bzw. Meinung? Zu einfach, Herr Nacken, dürfen wird es uns eben nicht machen!
Kommentar von Torsten G. — 7. Oktober 2008 @ 16:28
(…) @NochEinNickname.
In Deutschland wird jeder, der wagt die linken Glaubenswahrheiten zu hinterfragen, in die rechte Ecke gestellt und von der Diskussion ausgeschlossen. Der Fall Eva Herman wurde oft genug ausgerollt, die Einzelheiten (sogar die Nachrichtenagentur DPA hielt es für rechtens zu lügen) müssen wir hier nicht wiederholen. Es trifft nicht nur die, sondern ALLE Missbeliegigen.
Und im Gegensatz zu Deiner Darstellung erfolgt der Ausschluss vom Diskurs eben nicht als Reaktion unmögliches Verhalten, sondern von Anfang an. Wer nur verdächtigt wird die falsche Gesinnung zu haben, darf gar nicht erst rein.
(…)
Aber trotzdem vielen Dank.
Nirgendwo zeigt sich die Verkommenheit und die von Grund auf verfassungsfeindliche Haltung der Antifa deutlicher als bei den Themen Meinungsfreiheit und Gewalt.
Ich habe mir diese Seite komplett runtergeladen und werde zugegebener Zeit (muss ja nicht unbedingt hier sein) gern zitieren.
Lieber Benutzer, wir haben Teile Ihres Beitrages editiert, weil sie nicht unseren Blogregeln entsprachen. Bitte wahren Sie Sachlichkeit. // Moderator_NE
Kommentar von Ichwillauchwassagen — 7. Oktober 2008 @ 20:33
Lieber Wolfgang Nacken,
ich bin auch sehr für einen Minimalkonsens, aber auf welchem Weg sollte man zu so einem Konsens kommen? Da gehen das freiheitliche und das linke Lager doch sofort wieder auseinander! Für mich als Freiheitlichen wäre der Königsweg ein herrschaftsfreier Diskurs, in dem sich der “zwanglose Zwang des besseren Arguments” durchsetzt - aber ein solcher Diskurs würde ja voraussetzen, dass Gegenmeinungen zugelassen werden, und das wollen Sie ja nicht!
Der zweitbeste Weg wäre, dass man auf einen früheren Konsens zurückgreift und dessen Einhaltung einfordert. Aber dieser frühere Konsens könnte doch nur der Wortlaut des Grundgesetzes sein (dem ja auch die damalige SPD zugestimmt hat, obwohl sie es heute wohl nicht mehr tun würde). Und das wollen Sie auch nicht.
Dann bleibt noch die Möglichkeit, dass man sich auf gemeinsame Worthülsen einigt (für “Gleichwertigkeit”, gegen “Ausländerfeindlichkeit”), hinter denen sich die Probleme und die unterschiedlichen Lösungsvorschläge verstecken lassen. Aber dadurch täuscht man einen Konsens nur vor und verhindert die Klärung der Standpunkte.
Das alles ist doch keine neue Diskussion. Leopold Schwarzschild hat in diesem Sinn schon die “Volksfront” der dreißiger Jahre verworfen und Jacob Kaiser die “Nationale Front” nach 1945.
Kommentar von Inneres Licht — 8. Oktober 2008 @ 07:31
Lieber Torsten G.
in den grundlegenden Punkten sind wir wahrscheinlich einer Meinung:
1. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der wichtigsten Menschenrechte und verdient als solches unbedingen Schutz.
2. Da es “unabhängig ihrer Anschauung, Religion, Rasse, Geschlecht” für alle Menschen gilt, müssen Versuche, dieses Recht einzuschränken, verhindert werden, und zwar
3. Notfalls auch, indem das Recht auf meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Darauf weisen Sie ja durch die Nennung entsprechender Grundgesetzartikel hin.
4. Stimme ich auch mit ihnen überein, dass wir es uns nicht zu einfach machen dürfen; allerdings weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Kommentar von Wolfgang Nacken — 8. Oktober 2008 @ 15:12
Diese Punkte 1 bis 4 lassen sich meines Erachtens auch kompakt in einem Satz ausdrücken:
“Bevor die als “Konservative” getarnten Nazis die Meinungsfreiheit abschaffen, schaffen wir sie lieber gleich selber ab.”
Kommentar von Alf — 8. Oktober 2008 @ 15:24
@Alf
Ganz so dramatisch wie sie sehe ich das nicht ;-).
@ Wolfgang Nacken
1., 2., 4. Konsenz
3. Nein, die Meinungsfreiheit darf nicht doch damit nicht angegriffen werden. Stellen Sie sich vor, einer vertritt die Meinung “Die Meinungsfreiheit gehört abgeschafft!”. Wollen Sie diese Meinung verbieten - in der Konsequenz also abschaffen? Dann ist sie ja abgeschafft. Also eine Art Tautologie. Das ist nicht mein Ziel. Ich persönlich bin der Meinung, dass Meinungsfreiheit ein sehr sehr hohes Gut ist. Das bedeutet nicht, dass ich jede Meinung akzeptiere bzw. toleriere. Die Grundlegende Meinung kann und will ich nicht verbieten.
Es gibt Meinungen, die Verbrechen gutheißen. Darf ich eine solche Meinung sanktionieren? Hier entsteht bei mir ein innerer Kampf zwischen meinem Einsatz für Meinungsfreiheit und meinem eigenen Wertesystem. Ich halte die Meinungsfreiheit jedoch für wichtiger, als mein Wertesystem - welches sich mit der Zeit anpasst, wandelt.
Ich verspreche mir mehr von der Freiheit der Meinung, als von Verboten diesbezüglich. Ich lebe jedoch gern mit den aktuellen Einschränkungen durch das GG und das StG.
Im Falle der Extremen handelt es sich nicht allein um eine Meinung. Sondern hier werden arglistig Menschen getäuscht und hintergangen. Sich dabei hinter dem Mantel der Meinungsfreiheit zu verstecken, ist eine schwache Kür. So habe ich Sie Ihren Artikel verstanden. Die Extremen neigen eben dazu in einer Diskussion totalitär aufzutreten. Hiermit untergraben Sie die Meinungsfreiheit anderer. Das ist es, was geahndet werden darf und soll - immer maßvoll. Eine Maßnahme ist das Ausschließen aus einer Diskussion. Das verletzt definitiv nicht die Freiheit ihrer Meinung sondern schützt mich bzw. die Diskussionsteilnehmer vor Einschränkung der eigenen, persönlichen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten. Tolerante Diskussionsteilnehmer mit extremen Meinungen schätze ich hingegen. Sie ermöglichen es mir meine eigenen Standpunkte zu prüfen also einer Revision zu unterziehen. Oft führte das in der Vergangenheit zu einer Festigung meiner Ansichten. Dafür bin ich solchen Diskussionsteilnehmern dankbar.
Beste Grüße
Kommentar von Torsten G. — 9. Oktober 2008 @ 13:58
“Vielen Dank für die juristische Belehrung, worin die Grenzen der zitierten Gesetze bestehen. Mir geht es allerdings nicht um eine rein juristische Auseinandersetzung um die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern um eine politische, die wiederum einen moralischen Hintergrund hat. Gesetze und deren gerichtliche Umsetzung sind (zum Glück) ja nicht der Ausgangspunkt gesellschaftlicher Debatten um die Frage, wie wir zusammenleben wollen, sondern fixierte Zwischenergebnisse - Regeln, die aufgrund weitere Debatten wieder verändert werden können.
“Das Lebensrecht, die freie Entfaltung und die Würde aller Menschen, die auf unserem Planeten leben” ist allerdings nicht irgendeine Kleinigkeit, die ich mal so eben dazugedichtet habe, sondern die ethische Grundlage von Humanität im allgemeinen. Was ist so schwierig daran, sich unter vernünftigen Menschen auf diesem Minimalkonsens zu verständigen - vorausgesetzt, man erkennt die Gleichwertigkeit aller an… . Das hat im Übrigen nichts damit zu tun, ob man “Linker” ist oder nicht. Es geht hier nicht um Linke, sondern um Nazis.”
Meines Erachtens ist es nicht eine Frage der Moral, was man für eine Meinung vertritt und zu welchen Ergebnissen man beim intellektuellen abstrahieren kommt. Sondern Moral ist vielmehr der Maßstab ein Handeln zu bewerten, zu unterscheiden, ob man seinen Mitmenschen hilft oder schadet. Natürlich kann man irgendwie einen minimalen weltanschaulichen Humanismuskonsens feststellen. Nur ist die Konsequenz, dass man sein Weltbild nicht mehr von Grund auf zusammen philosophiert und von Boden auf denken darf, sondern sich die Auseinandersetzung schnell zu einer Grundkonsensscholastik verschiebt. Vor allem – und das ist etwas, dass man gegenwärtig sehr gut beobachten kann – werden die Worten, mit denen sich dieser Minimalkonsens beschreibt, durch alle möglichen politischen Gruppen zu zurecht gezerrt und so weit gedehnt, dass sie diese als Ausgrenzungsrechtfertigung in ihrer eigenen Sache missbrauchen können. Ich sehe im philosophieren und freien Nachdenken einen hohen Eigenwert und finde solche Entwicklungen stets bedauerlich.
Wir müssen uns einer Sache bewusst werden: Natürlich klingt es erst einmal fein, einen Ausgrenzungskonsens um so blumige Begriffe wie Menschlichkeit, Humanismus, Gleichheit, Frieden und Liebe zu konstruieren. Doch damit berauben wir uns den Gedankengängen von solch großartigen Denkern wie Thomas Hobbes, Niccolo Machiavelli und sogar Platon. Ich meine, dass ein ehrlicher Gedanke auch zynisch sein darf.
Kommentar von SozialerMensch — 19. Oktober 2008 @ 20:11
[...] nachfolgendeText, der vor vier Monaten beim Störungsmelder veröffentlicht wurde und den ich auszugsweise zitiere, befasst sich mit der rechtsextremistischen [...]
Pingback von POLITISCH KORREKT » Was PI und die NPD noch gemeinsam haben — 27. Januar 2009 @ 22:26
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