Wir müssen reden. Über Nazis.

Der Albtraum des Tibor Sturm

Von 20. November 2008 um 15:03 Uhr

Durch einen Artikel wurde ich kürzlich aufmerksam auf das Schicksal von Tibor Sturm. Tibor ist vielen von Euch wahrscheinlich als Mitglied des Musik-Projektes “Brothers Keepers” bekannt, die sich schon seit Jahren gegen Rassismus engagieren.

Ende 2005 wird Tibor von sechs Nazis brutal und feige angegriffen und dabei schwer verletzt. Er wehrt sich, kämpft um sein Leben und verletzt dabei einen der Angreifer unabsichtlich schwer am Kopf.

Gegen die rassistischen Angreifer wurde bis heute keine Anklage erhoben, während Tibor seit Mitte Juni für 7 Monate wegen angeblich “überzogener Notwehr” in der JVA Ingostadt sitzt. Tibor sagt dazu treffend: “Gerechtigkeit und Recht, das ist nicht dasselbe.”

Die Situation muss wirklich albtraumhaft gewesen sein: In der Nähe von Erlangen wird Tibor von den sechs Nazis nahe einem Waldstück angegriffen und gejagt. Als er stehen bleibt bekommt er umgehend unter rassistischen Beschimpfungen die ersten Schläge und Fußtritte ab, geht zu Boden, wird weiter von den sechs Nazis getreten und dabei schwer verletzt. In höchster Panik greift er um sich und erwischt eine Holzlatte, mit der er am Boden liegend um sich schlägt. Dabei wird ein Nazi so schwer am Kopf verletzt, dass er ins Koma fällt.

Für die eintreffende Polizei waren die Verhältnisse offensichtlich: Tibor ist als Opfer von sechs Nazi-Tätern angegriffen worden und hat – selbst schwer verletzt – in Notwehr gehandelt. Die Justiz sah dies offensichtlich anders und verurteilte Tibor wegen “überzogener Notwehr” zu sieben Monaten Haft (!), die Nazi-Täter wurden dagegen komplett laufen gelassen (nähere Infos: hier gucken). Das Opfer wurde also zu 100 % zum Täter gemacht!

Tibor hat sich in den letzten Tagen vor seinem Haftantritt von dem Filmemacher Otu Tetteh begleiten lassen. Entstanden ist dabei eine zwölfminütige Dokumentation, in der sich Tibor Sturm bewusst subjektiv an das Geschehen erinnert. Eindrucksvoll zeigt der Film die Ohnmächtigkeit, die der fränkische Hip-Hopper in dieser Zeit empfindet.

“Natürlich fühlte ich mich ungerecht behandelt, im Stich gelassen vom Gesetz”, sagt Tibor Sturm, dennoch möchte er sich nicht als Opfer fühlen. Aus diesem Grund wird er nicht aufhören, gegen Diskriminierung vorzugehen: “Nach meiner Freilassung werde ich verstärkt mit Jugendlichen arbeiten, besonders im Raum Erlangen, wo es meines Erachtens ein offensichtliches Problem mit Rechtextremismus gibt. Ich werde außerdem weiter Musik machen, denn das ist mein Ventil. Ich möchte, dass der Film Menschen zum Nachdenken bringt und dazu anregt, ähnliche unfassbare Geschichten im Dunst der rechten Szene öffentlich zu machen.”

Der Film kann angesehen werden unter www.alptraum.be.

Zudem freut sich Tibor über Post. Wer möchte, kann ihm gerne unterstützende Worte schreiben: Tibor Sturm, JVA Ingolstadt, Sebastianstr. 21, 85049 Ingolstadt

Kategorien: bundesweit
Leser-Kommentare
  1. 1.

    Habe den Text 2x gelesen. Und schüttle immer noch den Kopf! un! fass! bar!

    Jaja, Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe, auf hoher See und vor Gericht blala… wissen wir. Dass das aber bei einer solch klaren Lage auch passiert, macht mich schlicht fassungslos!

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    • 20. November 2008 um 17:22 Uhr
    • AndreasK
  2. 2.

    Für mich erscheint diese Lage weit weniger klar, gibt es vielleicht auch unabhängige und objektive Quellen – z.B. die vollständige Urteilsbegründung? Denn irgendwie erscheint mir an dieser Stelle die eine Aussage gegen eine andere zu stehen – im übrigen, Recht und Gerechtigkeit kann und sollte schon deshalb nicht deckungsleich sein, weil insbesondere das zweite rein subjektiv (meiner Meinung nach beliebig) ist. Schon allein deswegen würde mich interessieren weshalb das Gericht so urteilte.

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    • 20. November 2008 um 19:10 Uhr
    • Sebastian Ziegler
  3. 3.

    Dieser Beitrag wurde editiert, da in ihm gegen die Blogregeln verstoßen wurde. Bitte beachtet diese Regeln. Vielen Dank. // Moderator_VR

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    • 20. November 2008 um 20:54 Uhr
    • Nele
  4. 4.

    “Hier muß es (das Opfer) beweisen,
    daß es durch die Situation überfordert war und die Gegenwehr nicht etwa absichtlich überzogen hat.” §33 StBG. Ich subsummiere: Tibor Sturm griff also zufällig zu einer Holzlatte, die zufällug griffbereit in der Nähe lag und schlug, unabsichtlich, dem Angreifer auf den Kopf, und zwar so heftig, dass dieser, überraschenderweise und schockierend für Tibor, lebensgefährlich verletzt wurde und ins Koma fiel. Klarer Fall von Unrechtsjustiz. Die Richter müssen von der NPD gesteuert worden sein! Ich rufe den Richtern zu: Bitte demnächst nach gesundem Volksempfinden urteilen!

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    • 22. November 2008 um 12:29 Uhr
    • Regor
  5. 5.

    Regor, falls sie es noch nicht mitbekommen haben: Es war dunkel und in einem Wald. Sechs Nazis prügeln auf Tibor ein. Er liegt schon am Boden und wird geschlagen und getreten. In so einer Situation in einem ironischen Unterton, also dem Opfer Absicht unterstellend, von “zufällig” und “unabsichtlich” zu schreiben, lässt sehr tief blicken. Ich möchte nicht wissen, wie sie in so einer Situation reagiert hätten.

    Das Einzige, wofür Tibor gerade stehen musste, ist sein Verhalten vor Gericht und eben sein inkompetenter Anwalt, der ihn nicht ausdrücklich davor gewarnt hat. Hätte Tibor sich vor Gericht anders verhalten, er wäre wohl nicht verurteilt worden.

    Alles andere hier ist perfideste Hetze, rechtsextreme Wortergreifungsstrategie und Verhöhnung Opfer rechter Gewalt!

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    • 22. November 2008 um 12:36 Uhr
    • Ingo
  6. 6.

    Richtig, der Anwalt war unfähig und Tibor naiv. Mir kommen jedoch einige Fragen: Warum geht bzw. ging Herr Sturm nicht in Revision? Jedem, sei gesagt, dass eine juristisch profunde Klärung erst in einer höheren Instanz stattfindet. Ich weiß nicht, was an meinen sicher zugespitzten und pointierten Äußerungen “hetzerisch” sein soll. Es geht mir allein darum, aufzuzeigen, dass die “richtige” oder “falsche” Gesinnung allein kein Grund für Milde oder eine wohlwollende bzw. genehme juristische Klärung sein kann. Immerhin wurde ein Mensch lebensgefährlich verletzt (für sie ein “Nazi”, für mich ein Mensch, der trotz seines schuldhaften Verhaltens ein lebenlang Krüppel bleiben wird). Das Opfer wurde übrigens nicht [...] “zu 100% zum Täter gemacht”. Sondern die Notwehrsituation fand juristische Anerkennung, führte jedoch offenkundig aufgrund der Schwere der Verletzung des Opfers der Notwehrhandlung zu einer Haftstrafe. Das als Ast verkannte Tatinstrument “Zaunpfahl” spricht dabei eine deutliche Sprache in Sachen auszuübender Gewalteinwirkung. Noch eine Frage: Warum wurden die 7 Monate eigentlich nicht, wie bei Ersttätern ohne kriminelle Vorgeschichte üblich, zur Bewährung ausgesetzt? Übrigens: Nicht die Polizei (als Exekutive) vor Ort nimmt die juristische Wertung vor (wie in Ländern wie Nordkorea üblich), sondern ordentliche Gerichte (als Judikative). Mann nennt dies Gewaltenteilung. Und das ist gut so. Warum haben die Polizisten vor Gericht nicht entsprechend aussagen können bzw. ausgesagt? Vielleicht weil sie den genauen Tathergang aufgrund ihres verspäteten Eintreffens gar nicht genau schildern konnten? Bedingt die Tatsache, dass jemand eine Bomberjacke trägt seine zweifelsfreie Schuldhaftigkeit?
    Zum Abschluss möchte ich noch mal auf §33 StGB verweisen, der eine Einschränkung gerechtfertigter Notwehr bei Erfahrung des Notwehrausübenden in Kampfsportkünsten vorsieht – dies aus gutem Grund. Warum hat Herr Jetter Herrn Sturms einschläge Erfahrung unter den Tisch fallen lassen? Sie ist doch von geradezu herausragender Bedeutung, will man das Urteil verstehen.

    Lieber Regor, dein Beitrag wurde leicht editiert. Bitte unterlasse persönliche Unterstellungen. Danke. // Moderator_MO

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    • 22. November 2008 um 13:18 Uhr
    • Regor
  7. 7.

    Ok, dann unterlasse ich zukünftig Unterstellungen, aber ich möchte dann einfach mal fragen, warum ihr Herrn Jetter die unwahre Tatsachenbehauptung “Opfer wurde 100%ig zum Täter gemacht” durchgehen laßt? Sie ist offenkundig unwahr, denn die Notwehrhandlung des Herrn Sturm wurde vom Gericht als solche anerkannt. Jetter schreibt es doch selbst: “überzogene Notwehr” – hier wurde das Opfer mitnichten zum Täter gemacht, sondern seine legitime Notwehrhandlung aufgrund der Kampfsporterfahrung und der Intensität der Gewaltausübung als strafbar gewertet.

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    • 22. November 2008 um 18:14 Uhr
    • Regor
  8. 8.

    Liebe/r UweLachmann, Ihr Beitrag wurde editiert, da er off topic war und gegen die Blogregeln verstieß. // Moderator_VR

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    • 23. November 2008 um 11:37 Uhr
    • UweLachmann
  9. Kommentar zum Thema

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