Wir müssen reden. Über Nazis.

Wie man sich erfolgreich gegen Neonazistrukturen wehrt

Von 19. Januar 2010 um 09:57 Uhr

Was tun, wenn die NPD versucht, öffentliche Räume zu mieten? Wie reagieren, wenn ein rechtsextremes Geschäft im Kiez eröffnet? Die Stadt Berlin zeigt, wie alle Bezirke sich gemeinsam gegen Neonazis wehren können. Neue Mietverträge sollen Parteitage in öffentlichen Gebäuden und Nazi-Läden in privaten Ladenlokalen verhindern. Ein Konzept das bundesweit Schule machen könnte.

„Gemeinsam und einheitlich“ wollen die zwölf Bezirke in Zukunft mit der „raumgreifenden Strategie“ der rechten Szene umgehen. Im Roten Rathaus stellten vier Bezirksbürgermeister am Montag stellvertretend die gemeinsame Erklärung zum Umgang mit Neonazis vor. Ziel sei es, Ideen, rechtliche Möglichkeiten und Erfahrungen in der kommunalen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus weiterzugeben und zu nutzen.

Kern der deutschlandweit einmaligen Absprache ist es, dass alle Bezirke einen neuen Mietvertrag bei der Vergabe von öffentlichen Räumen nutzen. Darin werden rassistische, antisemitische und antidemokratische Äußerungen explizit untersagt. Zudem muss der Mieter sich bereiterklären, einen Bezirksvertreter zur Veranstaltung zuzulassen, der die Einhaltung des Vertrages kontrolliert. Als „kleine Berliner Erfolgsgeschichte“ bezeichnete die Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR), Bianca Klose, die von ihrem Team entwickelte Vertragsklausel. Mehrfach sei der Mustervertrag schon erfolgreich zum Einsatz gekommen, zuletzt beim NPD-Parteitag im Sommer letzten Jahres. Die Veranstaltung wurde durch die Klausel zwar nicht verhindert, schränkte die NPD aber massiv ein. Die Partei klagt derzeit dagegen vor dem Verwaltungsgericht. „Dass jetzt alle Bezirke diesen Vertrag nutzen, ist ein sehr offensiver Schritt mit bundesweitem Vorbildcharakter“, betont Klose.

„Es gibt viele juristische Möglichkeiten, Neonazis die Nutzung von Räumen zu verwehren, man muss sie nur ausschöpfen“, sagte Rechtsanwalt Sven Richwin, der für die MBR den Mustervertrag entworfen hat. So wollen die Bezirke laut der Vereinbarung auch private Vermieter bitten, einen Zusatz in ihre Verträge aufzunehmen, der die Nutzung der Räume durch Rechtsextreme oder den Verkauf von Szeneartikeln ausschließt.

Eingeladen hatte zu der Veranstaltung die Bezirksbürgermeisterin von Lichtenberg Christina Emmrich (Linke). Fast drei Stunden lang diskutierten dabei Verwaltungsmitarbeiter, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Politiker unter dem Motto „Gemeinsam Handeln. Berliner Bezirke für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ in drei Fachforen über ihre Erfahrungen mit Rechtsextremismus. „Wir haben gemerkt, dass hier ein vorhandener, aber noch nicht gehobener Erfahrungsschatz liegt“, sagte Emmrich bei dem Treffen. „Es geht darum, Berlin für Neonazis so unattraktiv wie möglich machen“, fasste es ihre Amtskollegin aus Treptow-Köpenick, Gabriele Schöttler (SPD), zusammen. Sie berichtete über die Bemühungen ihres Bezirks, das rechtsextreme Szenelokal „Henker“ schließen zu lassen. Sie sei optimistisch, dass dies durch die intensive Zusammenarbeit von Bezirk, Vermieter und Zivilgesellschaft bald gelingen werde.

Der Bezirksbürgermeister von Steglitz-Zehlendorf, Norbert Kopp (CDU), berichtete, wie die NPD zuletzt erfolglos einen Raum in seinem Bezirk mieten wollte. Die Klausel mit dem Verbot rechtsextremer Äußerungen strichen die Rechten einfach durch. „Damit war der Vertrag natürlich ungültig.“ Die Räume wurden anschließend für denselben Tag an die CDU vermietet.

Einig war man sich aber auch darüber, dass der Kampf gegen die rechtsextreme Infrastruktur „mühsam, langwierig und nur mit Hilfe juristischer Mittel zu gewinnen“ sei.

Kategorien: Berlin
Leser-Kommentare
  1. 1.

    Politische Parteien sind aufgrund des Parteiengesetzes dazu verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre einen Parteitag abzuhalten (§ 9 Abs. 1). Diese Vorschrift folgt nicht zuletzt der Forderung nach einem Mindestmaß an Transparenz bei politischen Willensbildungsprozessen. Außerdem wird dadurch der Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen Gelegenheit gegeben, etwas über die Absichten und das Personal der jeweiligen Partei zu erfahren sowie darüber, wofür die Steuergelder der staatlichen Parteienfinanzierung ausgegeben wurden.

    “Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.”

    http://bundesrecht.juris.de/partg/__9.html

    Wer dazu aufruft, die Vorbereitung von Parteitagen nicht verbotener politischer Parteien so zu erschweren, dass diese ihren parteiengesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nicht mehr nachkommen können, bekräftigt dadurch nur, dass er die verfassungsmäßigen Grundsätze unserer parlamentarischen Demokratie ablehnt.

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    • 19. Januar 2010 um 16:03 Uhr
    • Potzi
  2. 2.

    Guten Tag.
    Ich will ehrlich sein, ich finde diese vom Staat geförderten Anti-Nazi-Kampagnen sehr dreist. Der Staat sollte eigentlich eine neutrale Instanz sein. Es ist ähnlich, wie es umgekehrt wäre; So wie die NPD gegen CDU, SPD, Linke etc. vorgehen würde. Jeder MEnsch hat eine eigene Meinung und es hat nichts mit Demokratie zutun. Man sollte mich nicht falsch verstehen, ich bin liberal, keinesfalls rechtsradikal. Ich vertrete nur die Meinung, dass jeder seine eigene kundtun und vertreten darf.

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    • 22. Januar 2010 um 10:35 Uhr
    • Johannes
  3. 3.

    Nochmals guten Tag,
    vielleicht hat es gerade etwas mit Demokratie zutun? Der Schutz von Minderheiten wird auch nicht unbedingt ernst genommen. Man nehme nur Drogenkonsumenten.

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    • 22. Januar 2010 um 10:36 Uhr
    • Johannes
  4. 4.

    Jaja wunderbar, tolle Rede Mann, sagt der User “Potzi”.

    Nicht erwähnt wird in “Potzi”s Ausführungen, dass die NPD ja an der Abschaffung der Demokratie interessiert ist, und dass es eben geboten ist, sich dem entgegenzustellen. Der Rechtsstaat ist nicht dazu geeignet, sich selbst ad absurdum zu führen, indem er jene Kräfte gewähren lässt, die seine Auflösung fordern.
    An anderer Stelle in diesem Forum habe ich diese Laissez-faire-Einstellung schon mit Blick auf die “Piratens” kritisiert.

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    • 25. Januar 2010 um 01:07 Uhr
    • Nils
  5. 5.

    @ Johannes

    Der alleinige Verweis auf die Meinungsfreiheit in der Demokratie greift zu kurz. Denn Demokratie setzt die Beachtung der Menschenrechte voraus. Deshalb sollte ein Staat – erst recht, wenn er sich wie die Bundesrepublik im Grundgesetz zu den Menschenrechten bekennt – Grenzen setzen, wenn die Würde des Menschen verletzt wird.

    Bei einer Partei wie der NPD, die z.B. laut Parteiprogramm die Menschenwürde von “Volkstum und Kultur” abhängig macht und damit den Gleichheitsgrundsatz verletzt, kann sich der Staat deshalb nicht neutral verhalten. Denn wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, setzt die Menschenwürde der Meinungsfreiheit eine Grenze.

    Ich bin froh, dass der Staat hier nicht neutral ist, sondern die Grund- und Menschenrechte ernst nimmt.

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    • 29. Januar 2010 um 15:26 Uhr
    • chb
  6. Kommentar zum Thema

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