Dresden: Gericht erlaubt Naziaufmarsch
Tausende Neonazis dürfen am 13. Februar wie geplant durch Dresden marschieren. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Dresden. Die Stadtverwaltung hatte den Rechtsextremen wegen möglicher Ausschreitungen lediglich eine stationäre Kundgebung genehmigt. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter verstößt die Beschränkung jedoch gegen die Versammlungsfreiheit. Das Bündnis Dresden-Nazifrei mobilisiert daher weiter zu den Protesten. Darüberhinaus gibt es eine von der Stadt organisierte Menschenkette gegen Rechts und eine Kirchenaktion gegen den Aufmarsch.
Hier die ausführliche Begründung des Gerichts:
Die Beschränkung einer von der »Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland« (JLO) für den 13. Febraur 2010 in Dresden angemeldeten Demonstration auf eine nur »stationäre« Versammlung greift in unzulässiger Weise in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ein. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom heutigen Tag hervor (Az. 6 L 35/10).
Die Anmelderin beabsichtigt am 13. Februar 2010 einen »Trauerzug« anläßlich der Bombadierung Dresdens am 13. Februar 1945 durchzuführen. Die Landeshauptstadt Dresden untersagte ihr mit Bescheid vom 26. Januar 2010 u. a. die Durchführung eines Aufzugs und legte einen bestimmten Versammlungsplatz fest. Zur Begründung übernahm die Behörde im Wesentlichen die Lagedarstellung der Polizeidirektion Dresden, dass allenfalls eine stationäre Kundgebung polizeilich abgesichert werden könne. Mit ihrem dagegen gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte die JLO nunmehr Erfolg.
Die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden führten unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass der Staat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehalten sei, angemeldete Versammlungen möglichst vor Ausschreitungen und Störungen Dritter zu schützen und Maßnahmen in erster Linie gegen Störer zu richten. Gegen die angemeldete Versammlung selbst dürfe nur unter den besonderen Voraussetzungen des sog. polizeilichen Notstandes eingeschritten werden. Eine solche Situation habe die Landeshauptstadt allerdings nicht hinreichend dargetan. Es könne nach den bisher dem Gericht vorgelegten Unterlagen nicht angenommen werden, dass die Polizei personell oder organisatorisch nicht in der Lage sein werde, die erwartete Gefahrenlage zu beherrschen und insbesondere die Versammlung der Anmelderin vor Störungen – etwa durch Gegendemonstranten – zu sichern. Eine Beschränkung der vorgesehenen Versammlung auf einen stationären Standort stelle vor diesem Hintergrund eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des inhaltllichen Anliegens der Anmelderin und damit eine Verletzung des ihr zukommenden Selbstbestimmungsrechts über die Art ihrer Veranstaltung dar.
Mit der heutigen Entscheidung verbleibt es (zunächst) bei der von der JLO angemeldeten Aufzugstrecke. Von eigenen Auflagen hat die Kammer abgesehen. Sie hat allerdings darauf hingewiesen, dass bis zum Veranstaltungstag noch ausreichend Zeit zur Suche einvernehmlicher Lösungen bzw. einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Streckenführung bestehe.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
Ob nun “Grundgesetz” oder “Verfassung”…wie man das bezeichnet sollte doch eigentlich egal sein oder?
Mal schauen wie der Trauerzug der Nazis wieder mal aussehen wird. So wie letztes Jahr wo es unteranderem geheissen hat:
- “Wir” Deutschen waren total toll, total friedlich, total fair, echt nett, unschuldig, jungfräulich, lieb, süß, haben niemanden was zu leide getan und alle gut behandelt
- Die anderen waren böse, versaut, fies, hinterhältig, gemein, nicht nett und waren alle gegen uns.
- Alle anderen ausser wir (Nazis) sind doof.
So könnte man einige Reden zusammenfassen, die da gehalten worden sind.
Das nennt man dann “trauern”…
Dazu noch “Frieden nach unseren Sieg”, “Kein Vergeben, kein Vergessen” Sprüche, die unheimlich “friedlebend” daherkommen.
So kann man sich natürlich auch auf dem Rücken der Opfer propagandistisch suhlen.
Wird dieses Jahr wohl wieder so sein…die lassen sich ja nichts neues einfallen.
Vielleicht sollte sich mal die Stadt Dresden überlegen ob dies so sinnvoll ist, wenn Nazis wiedereinmal Opfer mißbrauchen für ihre Sachen. Vorallem wenn sie dabei maßlos übertreiben mit den Daten.
Hmm, vielleicht bricht ja noch eine Kältewelle ein von ca. minus 30 Grad. Hätte was…
Mit freundlichen Grüßen
Olli
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@ 17
„Ob nun “Grundgesetz” oder “Verfassung”…wie man das bezeichnet sollte doch eigentlich egal sein oder?“
Hier wird aber nicht über die Bezeichnung gestritten.
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@ 14
„Was jetzt an der Tatsache, das das deutsche GG keine Verfassung ist, “revisionistischen Unsinn” ,wie sie es ausdrücken, sein soll das wissen wohl auch bloß sie.“
Den Verfassungscharakter des Grundgesetzes in Frage zu stellen ist eine beliebte Methode von Leuten, die das politische System ablehnen und als „Besatzungsregime BRD“ bekämpfen. Das Grundgesetz ist allgemein anerkannt und erfüllt seit Jahrzehnten alle Funktionen einer Verfassung.
Der Wortlaut von Artikel 146 ist ziemlich klar. Dort steht, dass das Grundgesetz gilt, solange keine (neue) Verfassung in Kraft getreten ist. Dort steht dann noch, welche Anforderungen an die neue Verfassung zu stellen sind, nämlich dass sie „in freier Entscheidung“ zu treffen ist.
+++
@ 15
Welcher Verfassungs-Entwurf hätte Ihnen denn besser gefallen?
+++
mfg
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[...] Tausende Neonazis dürfen am 13. Februar wie geplant durch Dresden marschieren. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Dresden. Die Stadtverwaltung hatte den Rechtsextremen wegen möglicher Ausschreitungen lediglich eine stationäre Kundgebung genehmigt. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter verstößt die Beschränkung jedoch gegen die Versammlungsfreiheit. Das Bündnis Dresden-Nazifrei mobilisiert daher weiter zu den Protesten. Darüberhinaus gibt es eine von der Stadt organisierte Menschenkette gegen Rechts und eine Kirchenaktion gegen den Aufmarsch. weiter… [...]
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