Ernst Zündel kommt nach Verbüßung von fünf Jahren Strafe aus dem Gefängnis frei. Der Holocaust-Leugner war wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt worden. Er behauptete, der Völkermord des NS-Regimes an den Juden sei die Erfindung einer „Holocaust-Promotion-Lobby“.
Von Tagesspiegel-Autor Frank Jansen
Am 1. März werde Zündel (69) entlassen, sagte der Mannheimer Staatsanwalt Andreas Grossmann am Dienstag dem Tagesspiegel. Grossmann war der Ankläger im Prozess gegen Zündel am Landgericht Mannheim, der 2007 mit der Verurteilung des Holocaust-Leugners zu fünf Jahren Haft wegen Volksverhetzung, Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener endete. Zündel befand sich bereits seit März 2005 in Mannheim hinter Gittern, nachdem Kanada ihn ausgeliefert hatte. Von Kanada und den USA aus hatte Zündel antijüdische Propaganda verbreitet und behauptet, der Völkermord des NS-Regimes an den Juden sei die Erfindung einer „Holocaust-Promotion-Lobby“. Zündels Verteidigerin, Sylvia Stolz, hatte im Prozess ebenfalls den Holocaust geleugnet und erhielt dafür 2008 dreieinhalb Jahre Haft.