Das Tragen eines Sweatshirts der rechtsextremen Marke „Consdaple“ bringt jetzt einen 33-jährigen Mann aus Templin hinter Gitter. Das Landgericht Neuruppin bestätigte vergangene Woche in einer Berufungsverhandlung ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau und schickt einen Neonazi wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen für sechs Monate in Haft. Grund für das harte Urteil ist, dass der Mann bereits wegen eines Propagandadeliktes verurteilt wurde und sich in der Bewährungszeit befand.
Von Tagesspiegel-Autor Peter Huth
Auf dem Templiner Stadtfest im Juni 2009 war Daniel B. zwei Polizisten aufgefallen, weil er einen Pullover mit „CONSDAPLE“-Aufschrift und der Abbildung eines Reichsadlers unter seiner Jacke trug, sodass nur der Adler und die Buchstaben „NSDAP“ zu sehen waren. Er erhielt eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
In ihrer Anklage vor dem Amtsgericht Prenzlau konnte sich die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von 2003 stützen. Damals war ein Mann, der ein Sweatshirt mit dem gleichen Aufdruck trug, freigesprochen worden. Nach Auffassung des Gerichts erschloss sich dem unbefangenen Beobachter ohne Hintergrundwissen auch bei genauem Hinsehen nicht, dass sich in dem Kunstwort „CONSDAPLE“ die Buchstabenfolge „NSDAP“ versteckt. Allerdings beschrieb das Gericht damals eine Situation, bei der es zur Verurteilung gekommen wäre – wenn „der Angeklagte durch Tragen eines Kleidungsstückes über dem Sweatshirt, beispielsweise einer Jacke, die Anfangs- und Endbuchstaben ,CO’ beziehungsweise ,LE’ des Schriftzuges ,CONSDAPLE’ verdeckt“ hätte. Dann wäre auch für einen unbedarften Beobachter die Buchstabenfolge „NSDAP“ und damit das Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation ohne weiteres erkennbar gewesen. Sowohl das Amtsgericht Prenzlau und jetzt in der Berufung das Landgericht Neuruppin folgten der Argumentation der Staatsanwaltschaft und sprachen den Angeklagten schuldig.
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