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Neonazis prügelten auf Journalisten ein

 

Von der Polizei in einem HDJ-Lager 2008 beschlagnahmte Tücher mit Nazirunen

Sie ist eine Hassfigur der rechtsextremen Szene wie kaum jemand sonst. Andrea Röpke, die auch für ZEIT-Online über die rechte Szene geschrieben hat, berichtet als freie Journalistin über das Treiben der Neonazis und wurde mehrfach ausgezeichnet. Jahrelang hat sie sich mit der „Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)“ befasst, die nach dem Muster der Hitlerjugend Kinder und Jugendliche in Zeltlagern agitierte. Röpkes Recherchen trugen dazu bei, dass der Druck auf die Bundesregierung wuchs, die HDJ zu verbieten – was im März 2009 der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch tat. Doch schon zuvor hatte sich die Wut der HDJ an Röpke entladen.

Von Tagesspiegel-Autor Frank Jansen

Am Vormittag des 4. November 2006 beobachteten sie und ein Fotograf ein Treffen von Neonazis in Blankenfelde. Zum „Märkischen Kulturtag“ kamen reichlich Mitglieder der HDJ. Röpke wurde erkannt, Neonazis liefen herbei. Die Journalistin und ihr Fotograf flüchteten in einen Supermarkt. Was dann geschah, schilderten Röpke und der Kollege am Montag im Prozess gegen den einstigen „Bundesführer“ der HDJ. Sebastian R., ein kräftiger 35 Jahre alter Dachdecker schwieg nun. Der Neonazi habe sie geschubst und sie sei zu Boden gegangen, sagte Röpke vor der 7. Strafkammer des Potsdamer Landgerichts. Als sie hochkam, habe R. ihr wuchtig ins Gesicht geschlagen. Sie sei in ein Regal gefallen, „ich war einen Moment benommen“. Die Journalistin erlitt am rechten Auge eine Einblutung und ein Hämatom, ihre Kamera war beschädigt.

Der Fotograf berichtete, er habe Röpke helfen wollen, doch ein Neonazi habe ihn weggezerrt und in einen „Würgeschwitzkasten“ genommen. Von den Kunden half niemand. Die Filialleiterin, so erinnerte sich Röpke, holte sie dann in ein Zimmer und die Polizei wurde alarmiert.

Der Prozess in Potsdam ist bereits der zweite in dieser Sache. Im Dezember 2008 verurteilte das Amtsgericht Zossen Sebastian R. wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro, das Verfahren gegen den mutmaßlichen Mittäter wurde abgetrennt. Sebastian R. legte Berufung ein. Sein Verteidiger plädierte jetzt im Landgericht auf Freispruch. Der Staatsanwalt forderte, die Berufung zu verwerfen. So sah es auch die Kammer: R. wurde erneut und wie in Zossen zu 3000 Euro Strafe verurteilt.