Der Mann ist offenkundig ein unbelehrbarer Fan des Nationalsozialismus. Die Staatsanwaltschaft hat ein zweites Verfahren gegen den Berliner Rechtsextremisten Steffen N. eingeleitet, der über das Internet Publikationen aus der NS-Zeit sowie glorifizierende Schriften über das braune Regime vertreibt. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Anklagebehörde prüft auch, ob ein Verdacht auf die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie auf Volksverhetzung vorliegt.
Der Internetversand präsentiert unter anderem ein Buch mit dem Titel „Bevor Hitler kam“, auf dem Cover prangt ein Hakenkreuz. Das Impressum des Versands nennt nur den Rechtsextremisten. Dass der Versand auch das Kommunistische Manifest anbietet, ist für Sicherheitskreise nur ein „Deckmantel“.
Gegen Steffen N. ist bereits seit 2009 ein ähnliches Verfahren anhängig. Auch in diesem Fall geht es um einen Internetversand und um den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Sommer 2010 durchsuchte die Polizei die Wohnung des Rechtsextremisten. Das war allerdings erst möglich, nachdem das Landgericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten stattgegeben hatte. Das Amtsgericht hatte eine Durchsuchung abgelehnt, da es den antiquarischen Handel mit Büchern aus der NS-Zeit als nicht strafbar ansah, selbst wenn auf einem Buch ein Hakenkreuz zu sehen ist. Nach Ansicht des Landgerichts diente das einseitige Sortiment des Versands jedoch keiner staatsbürgerlichen Aufklärung. Sicherheitskreise ordnen den Rechtsextremisten dem Umfeld der NPD-Nachwuchsorganisation „Junge Nationaldemokraten“ und dem der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ zu, die im März 2009 verboten wurde.