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Messerstecher mit Hakenkreuz auf der Brust

 

Der Mann sieht aus wie eine Figur aus der Geisterbahn. Der Schädel fast komplett tätowiert, das Gesicht mit Piercings getackert. Würde der 33-jährige Marcus E. seinen Oberkörper frei machen, kämen weitere Tattoos zum Vorschein, darunter ein Hakenkreuz, wie es in Sicherheitskreisen heißt. Für die Mutter von Kamal Kilade reicht schon der Blick ins Gesicht des Mannes. Die aus dem Irak stammende Frau weint heftig, als sie am Freitag im Leipziger Landgericht den Angeklagten sieht, der am 24. Oktober 2010 ihren Sohn erstochen haben soll.

Von Tagesspiegel-Autor Frank Jansen

Marcus E. wirkt ungerührt. Der Mitangeklagte Daniel K. (29) senkt den Kopf. Mit den Strubbelhaaren sieht K. nicht mehr wie ein Neonazi aus, doch auch er soll seinen Körper mit einem Hakenkreuz verunziert haben – und dem Leitspruch der SS, „Meine Ehre heißt Treue“.

Marcus E. und Daniel K. hätten am Willy-Brandt-Platz in Leipzig grundlos mit dem 19-jährigen Kilade Streit gesucht, trägt Staatsanwältin Katrin Minkus zum Beginn des Prozesses aus der Anklageschrift vor. Beide Männer hätten Kilade geschlagen, K. habe ihm auch Reizgas ins Gesicht gesprüht. Plötzlich habe E. mit einem Klappmesser zugestochen. Kilade starb noch am selben Tag im Universitätsklinikum Leipzig. Minkus hält E. Totschlag vor und beiden Angeklagten gefährliche Körperverletzung.

Das reicht nach Ansicht von Kilades Familie nicht. Der Anwalt der Mutter, Sebastian Scharmer, fordert in einem Antrag die Richter auf, Marcus E. den rechtlichen Hinweis zu erteilen, er könne auch wegen eines rassistischen Mordes verurteilt werden. Und Daniel K. sollten die Richter sagen, bei ihm käme auch Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Scharmer betont, dass im Haftbefehl, den das Amtsgericht Leipzig im Oktober 2010 gegen E. und K. erließ, von einer ausländerfeindlichen Gesinnung und gemeinschaftlichem Mord die Rede war. Dass die Anklagebehörde den Fall dann herunterstufte, ist für Scharmer und Kilades Familie unverständlich. Die Richter äußern sich zum Antrag erst mal nicht – erteilen aber von sich aus E. den Hinweis, gegen ihn könne Sicherungsverwahrung verhängt werden.