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Fernsehsender muss NPD-Wahlspot nicht zeigen

 

Jetzt ist es vorerst amtlich: nachdem sich der Rundfunk-Berlin-Brandenburg (rbb) am vergangenen Freitag geweigert hatte, den NPD-Werbespot anlässlich der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses im September auszustrahlen, gab ein Berliner Gericht dem Sender in einem Eilverfahren nun Recht. Die Richter schätzen den Spot als volksverhetzend ein. Noch hat die NPD aber die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen das Urteil einzulegen.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Video der Partei suggerieren würde, dass Ausländer „stets kriminell“ seien und „rohe Gewalttaten gegen Deutsche“ begehen würden. Weiterhin hieß es in einer Pressemitteilung, dass die „Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, insbesondere der Muslime angegriffen“ werde und diese Personengruppe „böswillig verächtlich“ gemacht werden würde. Angesichts dessen sahen die Richter den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB tatsächlich erfüllt und entschieden, dass der TV-Sender das Video nicht ausstrahlen muss. Außerdem hielt es das Gericht für möglich, dass der Werbespot den öffentlichen Frieden in Berlin gefährden könnte.

Der zur ARD gehörende Sender fühlte sich in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt, wie gestern rbb-Intendantin Dagmar Reim betonte. „Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden“, sagte Reim.

Der rbb hatte sich geweigert den Spot zu zeigen, weil er den Eindruck erwecke, dass lediglich Menschen mit ausländischer Herkunft die „im Video gezeigten und genannten Straftaten begehen würden“ und das Werbevideo somit geeignet wäre, diesen Teil der Bevölkerung zu „beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden“. Der nächste Sendetermin wäre der 9. September gewesen.