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NPD scheitert vor Gericht mit rassistischem Wahlwerbespot

 

Nachdem bereits das Berliner Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass der rbb das Werbevideo der NPD anlässlich der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses nicht zeigen muss, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Partei gegen das Urteil in erster Instanz nun zurückgewiesen.

Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestern bekannt gab, teilt das Gericht die Argumentation der NPD nicht. Die Partei behauptete, dass sie mit ihrem Video auf die in ihren Augen „unzutreffende Kriminalitätsstatistik“ hinweisen und den Bürgern vermitteln wollte, dass „Ausländer wesentlich mehr Straftaten begingen“ als die Öffentlichkeit erfahren würde. Bei ihrer Beschwerde gegen das erste Urteil beriefen sie sich auf die Meinungsfreiheit. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar, der NPD-Berlin bleibt einzig der Gang zum Bundesverfassungsgericht.

In der Pressemitteilung heißt es, dass sich das Verwaltungsgericht in erster Instanz richtig verhalten hat und den Spot in einer Gesamtschau bewertet hätte, aufgrund derer eine „Deutung im Sinne der NPD nicht in Betracht komme“. Denn die „Bildabfolge und Textwahl des Werbevideos ließen es nicht zu, die einzelnen Sequenzen lediglich isoliert zu betrachten und zu würdigen.“

Während die NPD-Berlin auf ihrer Website gegen den Beschluss des Gerichts ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ankündigt, fühlt sich die der rbb in seiner rechtlichen Einschätzung abermals bestätigt. „Wir wehren uns gegen strafbare Inhalte in unserem Programm. Die Gerichte unterstützen uns nun auch in zweiter Instanz. Darüber freuen wir uns“, sagte Intendantin Dagmar Reim.

Schon am 12. August hatte sich der Sender geweigert, den Spot der NPD auszustrahlen, da er geeignet sei „Menschen mit ausländischer Herkunft zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden“. Da die NPD diese Verweigerung nicht hinnehmen wollte, hatte sie vor dem Verwaltungsgericht geklagt und ist jetzt endgültig gescheitert. Das Gericht begründete die Entscheidung in erster Instanz damit, dass das Video suggerieren würde, dass Ausländer „stets kriminell“ seien und „rohe Gewalttaten gegen Deutsche“ begehen würden. Der nächste Ausstrahlungstermin wäre der 9. September gewesen.