Dumm gelaufen für den NPD-Nachwuchs. Die Neonazis provozierten einen Rechtsstreit um das Hitler Jugend-Lied „Ein junges Volk steht auf“ – und stellten erst dann fest, dass man juristisch gar keine Chance hat.
NPD, JN und andere Neonazis haben in den vergangenen Jahren auf Veranstaltungen, besonders „Heldengedenken“, immer wieder das HJ-Lied „Ein junges Volk steht auf“ abgespielt oder gesungen. Auch zum Herunterladen boten Rechtsextreme im Internet das Mitte der 1930er Jahre von Werner Altendorf komponierte Lied an. Zuletzt brachte dieses den Neonazis aber immer wieder juristischen Ärger ein, daher knickt der NPD-Nachwuchs nun ein und empfiehlt, auf „Ein junges Volk steht auf“ künftig zu verzichten.
Hintergrund ist ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem April 2012. Das Gericht hatte bestätigt, dass die NPD auf einer Kundgebung in Braunschweig das Lied nicht spielen dürfe, da es sich dabei um ein offizielles Propagandalied der NSDAP und ihrer Gliederungen, insbesondere der Hitlerjugend, gehandelt habe. Ihm käme der gleiche Symbolcharakter wie dem „Horst-Wessel-Lied“ oder dem Lied „Es zittern die morschen Knochen“ zu, meinten die Richter. Damit sei jegliche öffentliche Verbreitung in Form von Singen oder Besprechen nach § 86a StGB strafbar.
Die „Jungen Nationaldemokraten“ betonten nun, man habe in Braunschweig „explizit unter dem Motto: „Ein junges Volk steht auf““ eine Veranstaltung angemeldet, da man „dadurch die strafrechtliche Relevanz juristisch überprüfen“ lassen wollte. „Erwartungsgemäß“ habe man vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig und dem Oberverwaltungsgericht verloren, heißt es in einer JN-Mitteilung von Ende August. „In beiden Fällen sind wir von einem solchen Urteil ausgegangen, da unsere Intention darin bestand, ein grundlegendes, allgemeingültiges und positives Urteil zu erwirken.“
Eigentor
Der Plan ging aber nicht auf, das selbsternannte „junge Volk“ erzielte ein klassisches Eigentor. Denn der Beschluss des OVG änderte „leider die rechtliche Beurteilung, da zwei weitere Gutachten rechtlich nicht anzufechten“ seien, wie die JN einräumen müssen. Offenbar hatte man schlicht geschlafen: „Beide Gutachten sind uns und unserem Rechtsbeistand bis dato nicht bekannt gewesen, da auf keines der Gutachten bisher in einem solchen Sachverhalt verwiesen wurde.“
„Entlastendes Beweismaterial“ hätten die JN im Folgenden nicht mehr beschaffen können, so dass eine Klage gegen das Urteil aussichtslos sei – und man das Urteil nun akzeptieren musste. Immerhin habe man „eine Rechtsgrundlage geschaffen, um unsere Kameraden und Aktivisten zukünftig zu schützen“, versuchen die JN der „Niederlage“ noch etwas Positives abzugewinnen. Man könne nun „eindringlich davor warnen, dass das Lied „Ein junges Volk steht auf“ öffentlich“ darzubieten“. Ob diese Warnung den JN in der Szene großes Lob einbringen wird, kann allerdings bezweifelt werden.
Linktipps: Dossier zu dem Lied „Ein junges Volk steht auf“ , Patrick Gensing bei Facebook