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CDU-Landrat gewährt NPD Zutritt zu Flüchtlingsheim

 

Mit rassistischer Hetze versucht die NPD gerne auf Stimmenfang zu gehen. Jetzt plant die Partei in Thüringen eine besondere Provokation. Zwei Funktionäre wollen offiziell die Flüchtlingsunterkunft in Gerstungen besichtigen. Dort treffen sie auf Menschen, die von Neonazis immer wieder bedroht, angegriffen und verletzt wurden. Flüchtlingsinitiativen sind entsetzt. Mit einem Offenen Brief hat sich jetzt der Flüchtlingsrat Thüringen an den Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs (CDU), gewandt, der den Besuch genehmigt hatte.

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Krebs,

mit Entsetzen hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erfahren, dass Sie zwei NPD-Politikern den Besuch der Flüchtlingsunterkunft am 8. November 2012 in Gerstungen gestatten. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. kritisiert dies entschieden und fordert Sie auf, VertreterInnen der NPD den Zugang zur Gemeinschaftsunterkunft zu untersagen.

Das Recht von Kreistagsmitgliedern, kommunal finanzierte Einrichtungen zu besuchen, kann und darf nicht höher eingestuft werden, als der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge. Diese individuellen Schutzrechte dürfen nicht hinter Vorschriften über die Verwaltung eines Landkreises relativiert werden. Es ist eine nicht zu rechtfertigende Verletzung der unantastbaren Würde der in Gerstungen lebenden Flüchtlinge, wenn sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld der Beobachtung und Kontrolle von Menschen ausgesetzt sind, die ihnen ihre Lebensgrundlage nehmen, das verfassungsmäßige Recht auf Asyl abschaffen, Menschen ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe zwangsweise abschieben wollen, den ideologischen Hintergrund für Übergriffe gegen Flüchtlinge liefern, in ihrer Partei rassistische Gewalttäter vereinen und von einer Pogromstimmung träumen, die ihren biologistisch nationalistischen Alptraum eines „Deutschland nur für Deutsche“ schaffen solle.

Die NPD

– fordert, dass Asylbewerber keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben sollen und stellt sich damit bewusst gegen das unmittelbar aus Artikel 1 des Grundgesetz abgeleitete Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,
– fordert die Abschaffung des auf die Erfahrungen aus dem verbrecherischen deutschen Nationalsozialismus erwachsenen Grundrechts auf Asyl in Artikel 16a des Grundgesetzes
– und bezeichnet die Integration von Menschen und damit eine gleichbe-rechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als „Völkermord“.

Es darf Menschen nicht zugemutet werden, dass sie mit dieser menschenverachtenden Ideologie, die wesentlicher Grund für das in Vorbereitung befindliche Verbotsverfahren gegen die NPD ist, mit Legitimation durch die kommunale Verwaltung noch unmittelbar konfrontiert werden und dieser ausgesetzt sind.

Besonders gravierend wirkt zudem, dass einer der für den Besuch angemeldeten NPD-Vertreter am 18. September 2012 in Erfurt vor dem Thüringer Landtag für ihre Rechte protestierende Flüchtlinge bei der Durchführung ihrer Versammlung gestört und mit rassistischen Parolen provoziert hat. Zuvor hat die NPD bundesweit dazu aufgerufen, den Protestmarsch mit „kreativem Protest“ zu begleiten. Dies offenbart die aggressive und menschenfeindliche Einstellung der NPD und ihrer Vertreter, denen Sie den Zugang zu den Lebens- und Wohnbereichen von Flüchtlingen ermöglichen wollen.

Dies wird auch nicht dadurch abgeschwächt, dass Sie an diesem Tag auch anderen im Kreistag vertretenen Parteien Zugang zur Gemeinschaftsunterkunft gewähren werden.

Sehr geehrter Herr Krebs,

wir fordern Sie nachdrücklich auf, der NPD den Besuch der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zu untersagen und die Rechte der Flüchtlinge und ihre körperliche sowie psychische Unversehrtheit zu schützen.