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Plötzlich Republikaner

 

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den lokalen Spitzenkandidat der Republikaner © Screenshot

Wenn man eines Tages vom Nachbarn darauf angesprochen wird, warum man denn auf der Kreistagsliste der Republikaner kandidiere, dann hat man offensichtlich einmal eine Unterschrift irgendwo gesetzt, wo man das lieber nicht getan hätte. Oder man hat das offenbar nicht, wie aktuell zwei Provinzpossen zeigen:Republikaner wider Willen“ titelte die Süddeutsche Zeitung vergangene Woche. Bereits drei Wochen zuvor war die Mittelbayerische Zeitung auf vier junge Männer aus Pfatter im Landkreis Regensburg aufmerksam geworden, die von ihrer Kandidatur auf der Republikaner-Liste für den Kreistag selbst überrascht waren. Sie hatten dem Lokalpolitiker Werner Suttner blanko unterschriebene Formulare ausgehändigt, mit denen sie nach eigener Aussage glaubten, die Bayernpartei bei der Wahl zu unterstützen. Wie daraus eine Einverständniserklärung für die Kandidatur auf der Republikaner-Liste wurde, lässt Platz für Spekulationen. „Es ist eindeutig zu erkennen, dass mit einem anders farbigen Stift und einer anderen Handschrift nachträglich die Partei , Die Republikaner‘ eingetragen wurde“, schreibt die Süddeutsche. Jedenfalls hat sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Regensburg in diesen Fall eingemischt und ermittelt gegen Suttner, der am 16. März als Spitzenkandidat der Republikaner in den Kreistag ziehen möchte. Erst vergangenen Oktober war er noch für die Bayernpartei in den Oberpfälzer Bezirkstag gewählt worden.

Suttner ist eigentlich bekannt wie ein bunter Hund: Der Multiunternehmer darf sich laut Telefonbucheintrag „Senator h.c.“ nennen. Er sitzt im Gemeinderat seiner Heimatgemeinde Pfatter und war dort bis vor Kurzem auch Jugendbeauftragter. So hatte er auch den Kontakt zu den jungen Männern, die jetzt auf der Republikaner-Liste stehen, hergestellt. Inzwischen ist Suttner von seinem Amt als Jugendbeauftragter der Gemeinde zurückgetreten. „Ohne Angabe von Gründen“, wie Bürgermeister Josef Heuschneider bestätigt.

Unterschriften sollen gefälscht worden sein

Ein nicht ganz gleich gelagerter Fall spielte sich im Vorfeld der Kommunalwahl auch in Kempten ab: Trotzdem erinnert er in gewisser Weise an die Geschichte aus Regensburg. Zwei Kandidaten auf der Stadtratsliste wollen nichts mit den Republikanern zu tun haben. Einer davon ist der Musiklehrer Zoltan Wagner, der als „Lkw-Fahrer“ auf der REP-Liste für den Kemptener Stadtrat steht. Auch hier ist eine Streichung von der Liste nicht mehr möglich, auch wenn Wagner beteuert, nie selbst eine Unterschrift abgegeben zu haben und das sogar eidesstattlich versichert hat. Zumindest in diesem Fall sehen sich die Republikaner fein raus: Man habe ihnen „ein Ei ins Nest gelegt“, so der REP-Kreisrat Ludwig Streitle. Ein Anwesender bei der Aufstellungsversammlung soll die zwei unfreiwilligen Kandidaten angeblich dort vorgeschlagen und später zwei offensichtlich gefälschte Zustimmungserklärungen abgegeben haben.

Kandidaten bleiben auf den REP-Listen

Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Unterschriften gefälscht wurden, dann wären alle Stimmen für die betroffenen Kandidaten bei der Kommunalwahl ungültig. Erkennen können hätten die Kandidaten ihre Kandidatur auf der falschen Liste aber nicht: Die Einspruchsfrist für die Aufstellungen lief am 23. Januar aus. Die Wahlausschusssitzungen, in deren Anschluss die zugelassenen Listen für gewöhnlich komplett veröffentlicht werden, fanden aber erst am 31. Januar (Kempten) beziehungsweise am 4. Februar (Regensburg) statt.

Es komme oft vor, dass die Parteien die Formulare schon ausfüllten und die Kandidaten nur noch ihre Unterschrift darunter setzten, sagte der Pressesprecher des Regensburger Landratsamtes, Markus Roth, auf Nachfrage des Störungsmelders. Daher sei es auch nicht aufgefallen, dass der Parteiname bei den Republikaner-Formularen in einer anderen Farbe geschrieben war. Wie die Kandidaten trotzdem hätten verhindern können, dass ihr Name auf den Wahlzettel gedruckt wird? „Niemals eine blanko unterschriebene Einverständniserklärung weitergeben“.