Nach Informationen von NPD-BLOG.INFO ist ein Werbefilm der Heimattreuen deutschen Jugend (HDJ), in dem verschiedene Uniformen der neonazistischen Organisationen gezeigt werden, nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin nicht strafbar. Es lag in dieser Sache der Verdacht eines Vergehens nach §28 in Verbindung mit §3 des Versammlungsgesetzes vor, hieß es aus gut unterrichteten Kreisen. Allerdings laufe bereits ein Sammelverfahren bei einer anderen Staatsanwaltschaft in Nordostdeutschland in ähnlicher Sache. Weiter„Berlin: HDJ-Werbefilm offenbar nicht strafbar“
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