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Gericht: „Störungsmelder“ ist ein Organ der Presse

Haben unsere Störungsmelder-Blogger die gleichen Auskunftsrechte wie andere Journalisten? Das höchste Verwaltungsgericht in Bayern sagt jetzt: ja. Der Autor Sebastian Lipp bekommt wie gefordert eine Übersicht über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren gegen mutmaßliche Rechtsextreme. Das Gericht erkannte an, dass das ZEIT-ONLINE-Neonazi-Watchblog Störungsmelder ein „Organ der Presse“ ist, die Blogger damit besondere Auskunftsrechte haben. Weiter„Gericht: „Störungsmelder“ ist ein Organ der Presse“