Alkohol? Wie bitte? In der Tat: Scheich Jussuf Al-Karadwi hat sich festgelegt: 0.05 Prozent sind in Ordnung, wenn sie durch natürliche Fermentierung (etwa in Fruchsäften) entstanden sind.
Offenbar hatte es viele Anfragen gegeben wegen des natürlichen Alkoholgehalts in Fruchtsäften. Karadawi hat nun das Halal-Kriterium vom Alkohol per se auf seine berauschende Eigenschaft verlegt. Seine Aussage, der Konsum kleiner Mengen Alkohols, die auf natürlichem Wege durch Fermentierung entstanden seien, sei nicht haram, hatte anfangs Aufregung ausgelöst: Mancher wollte darin eine Lockerung des Alkoholverbotes sehen. Die Fatwa über den Fruchtalkohol folgt aber in Wahrheit Karadwis Linie, eine konservative Auslegung der Scharia mitten in der modernen Welt zu ermöglichen. Und das Wesen des schariatischen Verbots von Alkohol liegt seiner Meinung nach eben nicht in der Verteufelung dieses Stoffes, sondern in der Vermeidung der berauschenden Wirkung.
Hier der Bericht von Islamonline.