Ein paar Fakten aus dem Migrationsbericht 2006 (das ist der aktuellste, Ende letzten Jahres erstellt), der am Freitag im Bundestag Thema sein wird:
– Der Wanderungssaldo Deutschlands war im Jahr 2006 auf seinem bisher niedrigsten Stand seit 1984 (plus 23 Tsd. Personen).
– Hinsichtlich der Wanderung von Deutschen ergibt sich für das Jahr 2006 ein Wanderungssaldo von minus 59 Tsd. Personen. Hauptzielland für deutsche Auswanderer, aber auch Hauptherkunftsland für Rückkehrer sind die USA.
– Auffällig ist eine weiter gesunkene Zahl von Spätaussiedlern, womit der Trend aus den vergangenen Jahren fortgesetzt wurde.
– Migration hat einen positiven Einfluss auf die Altersstruktur der Bevölkerung.
Durch die gegenüber der Vergangenheit verbesserte Datenlage (neue Speichersachverhalte auf Grund der Änderung durch das Zuwanderungsgesetz) kann eine differenziertere Darstellung der einzelnen Zuwanderergruppen nach Aufenthaltszwecken erfolgen:
– Die Zahl ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen hat sich seit 1993/94 kontinuierlich erhöht. Etwa 2000 ausländische Absolventen machten 2006 von der neuen Möglichkeit, nach dem Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem adäquaten Arbeitsplatz zu erhalten, Gebrauch.
– Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 erhielten bis Ende 2006 1.123 hochqualifizierte Ausländer eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG. Gegenüber 2005 war im Jahr 2006 eine leichte Steigerung bei der Ersteinreise von Hochqualifizierten zu verzeichnen.
– Der seit 1993 anhaltende Rückgang bei Asylantragstellern hat sich weiter fortgesetzt (21 Tsd. Personen im Jahr 2006).
– Nachdem im Jahr 2005 nur zögerlich von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht wurde, erhielten im Berichtsjahr 3.021 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG (2005: 454 Personen).
– Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung Deutschlands liegt konstant bei 8,8%. Die größte Ausländergruppe bildet nach wie vor die türkischer Staatsangehöriger (25,6%). Fast gleich viele sind Unionsbürger (24,4%).
– Zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung lebt seit zehn oder mehr Jahren, fast 70 % seit acht oder mehr Jahren in Deutschland (letztere erfüllen damit zumindest eine der Einbürgerungsvoraussetzungen).
– Seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes im Jahr 2000 wurden ca. 1 Mio. Personen eingebürgert.
Im Jahr 2006 wurden 50.300 Visa zum Ehegattennachzug erteilt. Ein Jahr zuvor waren es noch 52.300 gewesen. Im Vergleich zum Höchststand von 2002 (85.305 erteilte Visa) läßt sich 2006 ein Rückgang um 41 % feststellen. Im Jahr 2006 übersteigt der Zuzug von Ehegatten zu deutschen Partnern erstmals die Zahl des Zuzugs zu ausländischen Partnern. Dies ist teilweise auf die erfolgte Einbürgerung von Ausländern unter dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht zurückzuführen.
Zwischen 1998 und 2003 schwankte die Zahl der Visa für türkischen Familiennachzug zwischen 21.000 und 27.000. Bis 2006 ist sie auf 11.980 Visa zurückgegangen.
Das sind die Fakten. Nachzulesen im Migrationsbericht auf den Seiten 106-109.