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Menschenrechtspolitik ist Realpolitik

 

Hans-Georg Wieck, einer der erfahrensten deutschen Diplomaten, antwortet in dem folgenden Beitrag auf Eberhard Sandschneider von der DGAP. 

Wieck war von 1954 bis 1993 war er Beamter des Auswärtigen Amtes. Er war u. a. Botschafter im Iran, der UdSSR und Indien sowie Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Nordatlantikrat (NATO).

Außerdem war er im Verteidigungsministerium als Leiter des Planungsstabes tätig und leitete von 1985 bis 1990 den Bundesnachrichtendienst (BND).

Nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst war er von 1998 bis 2001 Leiter der OSZE-Berater- und Beobachtergruppe in Minsk, Weißrussland.

In seinem am 28. Februar in der „ZEIT“ veröffentlichten Beitrag „Debatte zur deutschen Außenpolitik: Raus aus der Moralecke“ plädiert Eberhard Sandschneider, Direktor des Forschungsinstituts bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, „für eine Außenpolitik auf der Grundlage des Machbaren und nicht der Rechthaberei“. Er führt dann aus, dass „die Zeiten vorbei sind, in denen Weltpolitik den Moral- und Wertvorstellungen des Westens folgte“.

 

Das mag sein, aber für alle Mitglieder der Staatengemeinschaft gilt auch weiterhin das vereinbarte Völkerrecht und gelten die vereinbarten politischen Verträge über politische Beziehungen und gegebenenfalls ihre Inhalte, und zwar unabhängig davon, ob es sich um “Staaten des Westens“, um sogenannte Schwellenländer oder um Länder im Entwicklungsprozess handelt.

 

Für einzelne Regionen sind weitergehende Verträge und Abkommen abgeschlossen worden, z.B. mit dem Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts über Höchstgrenzen der konventionellen Truppen und der Waffen in Europa vom 19. November 1990 und mit der von allen Staats- und Regierungs-Chefs der an der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ mitwirkenden Staate n unterzeichneten „Charta von Paris für ein Neues Europa“ vom 21. November 1990.

In dieser Charta „verpflichten“ sich die Staats- und Regierungs-Chefs, „die Demokratie als die einzige Regierungsform unserer Nationen aufzubauen, zu festigen und zu stärken. In diesem Bestreben werden wir an folgendem festhalten: Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allen Menschen von Geburt zu Eigen; sie sind unveräußerlich und werden durch das Recht gewährleistet. Sie zu schützen ist vornehmste Pflicht jeder Regierung. Ihre Achtung ist wesentlicher Schutz gegen staatliche Übermacht. Ihre Einhaltung und uneingeschränkte Ausübung bilden die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden“.

Auf weiteren vierzehn Seiten des Dokuments werden im Einzelnen die von den Teilnehmerstaaten der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa geteilten politischen Werte der demokratisch verfassten Staaten definiert, seien es freie und faire Wahlen, unabhängige Wahlbeobachtung, Pressefreiheit, Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, vor allem die Unabhängigkeit der Gerichte und eine auf der Initiative und Handlungsfreiheit des Einzelnen beruhende Marktwirtschaft.

 

Nach der Auflösung der Sowjetunion und der Jugoslawischen Föderationen übernahmen die Nachfolgestaaten ausdrücklich die Verpflichtungen aus der Charta von Paris. Jährlich stattfindende Außenministerkonferenzen und in regelmäßigen Abständen vorgesehene Gipfelkonferenzen sollen die Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Werteordnung beobachten und gegebenenfalls mit neuen Vereinbarungen ergänzen. Es handelt sich also um eine zwischen den Teilnehmerstaaten der KSZE vereinbarte Werteordnung, die alle beteiligten Staaten bindet – auch heute – die Russische Föderation ebenso wie die EU-Mitgliedstaaten oder Georgien und die Tadschikische Republik.

 

Wer sich um die Beachtung dieser gemeinsamen Werteordnung in den hier genannten Staaten bemüht, treibt „Realpolitik“. Wer sich in dieser Hinsicht davonschleicht oder die Relevanz der gemeinsamen Werte mit griffigen Modewörtern marginalisiert, lässt Zweifel an seiner eigenen Bindung an diese gemeinsamen Werte aufkommen.

 

Auch im Verhältnis zwischen Ländern der atlantischen Zone und Staaten in anderen Teilen der Welt gibt es vertraglich vereinbarte Regeln z.B. eine Vielzahl von global geltenden VN-Konventionen, die beachtet werden müssen, unabhängig von den Unterschieden kultureller und gesellschaftlicher Art, die zwischen den Ländern bestehen.

 

Wir sollten uns nicht mit Modeworten wie „Raus aus der Moralecke“ in den internationalen Beziehungen zu Geldwechslern reduzieren lassen, die nicht nach dem Leumund der Beteiligten fragen.

Mit freundlichen Grüßen, Hans-Georg Wieck