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Eine kulturelle Konfliktlinie

Spätestens seit dem Regierungsantritt der Großen Koalition im Jahr 2005 hatte die CDU/CSU ihre bis dato ausländerkritische Haltung zugunsten einer Integrationsoffensive (Integrationsgipfel, Islamkonferenz) zurückgestellt. Die beiden Unionsparteien schienen (endlich) in der Realität der „Einwanderungssituation ohne Einwanderungsland“ (Klaus Bade) angekommen zu sein, die sie mehrheitlich fast eine ganze Generation lang negiert hatten. Als „Anerkennung und Eingliederung anstatt Ignoranz und Ausgrenzung“ könnte man diese Phase der unionsgeführten Migrationspolitik überschreiben. Das vorläufige Ende dieser Phase wurde vom neuen Bundespräsidenten Christian Wulff eingeläutet, indem er bei Amtsantritt nicht nur – wie vor ihm bereits Johannes Rau – erklärte, Präsident aller in Deutschland lebenden Personen zu sein, sondern dadurch, dass er am Tag der Deutschen Einheit darüber hinaus feststellte, dass der Islam inzwischen zu Deutschland gehöre.

Dass diese – in der Beschreibung korrekte – Äußerung nun zu einer Art „Backlash“ in den Reihen der Union, einer reflexartigen Gegenpositionierung hinter eine vor allem von der CDU mühevoll errungene, realitätsnähere Politikposition führt, hat situative, strategische, aber auch im Parteienwettbewerb fest verankerte Gründe. Die situativen Gründe sind offenbar: Die Regierung hatte einen katastrophalen Start, von dem sie sich – für viele Beobachter überraschend -, bislang nicht erholen kann. Mit der Steuer-, Atom- und Gesundheitspolitik macht sich Schwarz-Gelb bislang wenig Freunde, und mit Stuttgart 21 hat sich auch noch eine „baugleiche“ Landesregierung ins Taumeln geprügelt. Selbst Stammwähler von Union und FDP geraten derzeit ins Grübeln darüber, ob sie diese Politik unter Anwendung dieser Mittel noch gutheißen können.

Aus strategischer Sicht spiegelte der Wandel der Union zu einer grundsätzlich zuwanderungsoffenen, in jedem Fall aber integrationsbejahenden Inländer-Partei auch den Wunsch wider, für Deutsche mit Migrationshintergrund, die inzwischen ein erhebliches Wählerpotenzial darstellen, wählbar zu werden. Die wenigen Analysen, die sich 1999-2002 mit dem Wahlverhalten von Migranten in Deutschland beschäftigt haben, kommen zum Schluss, dass die Union zwar unter den Aussiedlern und Spätaussiedlern hohe Stimmenanteile (über 60 Prozent) erhalten hat, dass sie jedoch unter ehemaligen ausländischen Arbeitnehmern und insbesondere unter türkeistämmigen Wählern chancenlos ist (rund 10 Prozent). Während die Zahl der wahlberechtigten Spätaussiedler stagniert, nimmt die Zahl der wahlberechtigten Türkeistämmigen zu. Und neueste Untersuchungen zur Bundestagswahl 2009 (in Vorbereitung) geben Grund zur Annahme, dass die hohe Zustimmung für die CDU/CSU bei Russlanddeutschen deutlich nachlässt, während Gewinne der Union bei den Türkeistämmigen marginal sind. Die Tatsache, dass die leicht veränderte Migrationspolitik an der Wahlurne keine Früchte trägt, ist ein möglicher Grund für die erneute Positionsänderung der Union. Der andere, wahrscheinlich gewichtigere Grund ist der vermeintlich „rechte“ Rand der Bevölkerung, den man zusätzlich zu Teilen der politischen Mitte nicht auch noch verlieren möchte. Die Union fürchtet nicht nur den alten Bahnhof, sondern auch einen deutschen Geert Wilders und vor allem den Verlust von Regierungsmehrheiten bei Landtagswahlen, der auch Auswirkungen auf die Regierungsstabilität im Bund haben würde.

Doch der eigentliche Konflikt, der zunächst in den Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten offenbar wurde, sitzt deutlich tiefer. Den Unionsparteien ist es bislang gelungen, die Vorstellung einer ethnisch-kulturell homogenen Gesellschaft mit ihrem Parteinamen exklusiv und gleichzeitig wählbar zu verbinden. So erstaunt es nicht, dass eine Analyse der Einstellungen der Bundestagskandidatinnen und -kandidaten des Jahres 2005 ergab, dass die Parteizugehörigkeit zur CSU einerseits und zu den Grünen andererseits, Extrempositionen in der Frage des Zuzugs von Einwanderern aus demographischen und ökonomischen Gründen darstellen. Während also Grünen-Politiker aufgrund des Arbeitsmarktes und der demographischen Entwicklung häufig die Notwendigkeit von Zuwanderungsregelungen sehen, sind CSU-Politiker selten dieser Ansicht. Insofern sagt Horst Seehofer nur das, was in seiner Partei gedacht wird. Und auch bei der Frage nach kultureller Anpassung von Einwanderern an die deutsche Gesellschaft nehmen die Kandidatinnen und Kandidaten von CSU und Grünen gegensätzliche Positionen ein, werden allerdings von den Politikern einer jeweils anderen Partei überboten: CDU und Linkspartei. Folglich überrascht es nicht, dass sich große Teile der CDU gegen die Vorstellung aussprechen, kulturelle Differenz sei Teil des christlichen Abendlandes (und müsste folglich mehr oder minder akzeptiert werden). Aus der wertfreien Perspektive eines Parteienwettbewerbs, der unterschiedliche Politikangebote machen sollte, ist gegen solch klare Positionen überhaupt nichts einzuwenden – im Gegenteil: Die Bürger wollen wissen, wofür und wogegen die Parteien stehen.

Langfristig betrachtet handeln CDU und CSU im wahrsten Sinne konservierend: Sie sind Wächter und Anbieter der gesellschaftlichen Vorstellung einer deutschen Nicht-Einwanderungsgesellschaft. Damit können sie den Großteil ihrer Stammwähler wahrscheinlich halten, sofern diese ihnen der Exkurs auf den Integrationsgipfel nicht nachtragen. Doch zu welchem Preis? Die mittel- und langfristigen Kosten eines solchen ethnisch-kulturellen Reflexes sind hoch, denn die Gesellschaft ist längst nicht mehr monokulturell oder gar monoethnisch (sie war es auch nie). Und für viele Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund wird es schwierig bleiben, einer Partei mit einem im Kern monoethnischen Gesellschaftsbild die Stimme zu geben. Für Muslime wird es nochmals schwieriger, denn es handelt sich auch noch um explizit christliche Parteien.

Die vielleicht interessantesten Reaktionen auf diese neuerliche Migrationsdebatte kommen von der FDP. Der Generalsekretär distanziert sich heute in der FAZ von ethnisch-religiösen Argumentationslinien und fordert „Eine republikanische Offensive“. Dazu gehöre sowohl eine Entkoppelung christlicher Konfessionen vom Staat (u.a. mit Blick auf die Kirchensteuer) als auch die Wahrnehmung kultureller Vielfalt als Freiheitsgewinn. Und Wirtschaftsminister Brüderle legt nach, indem er das bereits intensiv diskutierte, aber nicht eingeführte Punktesystem für (Arbeits)Migration wiederbelebt. Ein wenig hat es den Anschein, als versuche die FDP, sich in einem Politikfeld zu profilieren, in dem ihre Politiker bislang Mittelpositionen einnahmen und folglich kaum wahrgenommen wurden. Fakt ist aber auch, dass die FDP bei Integrationsfragen in der Regierung Kohl wiederholt kleinbei gab und damit ihre eigenen Ausländerbeauftragten beschädigte. Ein wenig sieht es schließlich aus, als wollten sich die Regierungsparteien gezielt unterschiedlich positionieren, um verschiedene Wählerklientele besser ansprechen zu können. Mitentscheidend wird dabei sein, wie authentisch sie dies tun werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Migrationspolitik im Sinne einer Konzeptualisierung von diesen vermeintlich politischen Manövern profitieren wird.

Literatur:
Wüst, Andreas M.: Das Wahlverhalten eingebürgerter Personen in Deutschland, Aus Politik und Zeitgeschichte B52/2003, S. 29-38.
Wüst, Andreas M.: Bundestagskandidaten und Einwanderungspolitik: Eine Analyse zentraler Policy-Aspekte, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 19 (1), 2009, S. 77-105.

 

Zum Amt des Vizekanzlers

Wenn Guido Westerwelle auftritt, wird er oft als „Vizekanzler“ angekündigt, und manchmal bezeichnet er sich selbst so. Wenn man allerdings in unserer Verfassung nach dem Amt eines Vizekanzlers sucht, wird man nicht fündig. Teil 6 des Grundgesetzes (GG) legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen die Bundesregierung gebildet wird, wie lange sie im Amt ist, welche zentrale Rolle ein Bundeskanzler bei all dem spielt und wie man den Bundeskanzler wählt oder wieder loswerden kann. Doch wo ist der Vizekanzler? Er tarnt sich offenbar als „Stellvertreter des Bundeskanzlers“ in Artikel 69 GG. Dort heißt es lapidar (Abs. 1): „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“ Mehr ist in unserer Verfassung über den vermeintlichen Vizekanzler nicht geregelt.

Aber die Absätze 2 und 3 machen klar, dass es sich bei diesem Stellvertreter kaum um ein eigenständiges Amt handeln kann, denn das Amt eines jeden Bundesministers endet mit der „Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers“ (Art. 69 Abs. 2 GG). Der „Vize“, wenn man ihn denn so bezeichnen möchte, wird nicht etwa automatisch Nachfolger eines zurückgetretenen oder gestorbenen Kanzlers, wie dies beispielsweise mit dem Vizepräsidenten der USA der Fall ist. Sollte der Bundeskanzler aus dem Amt geschieden sein und der Bundespräsident ihn nicht ersucht haben, das Amt bis zur Wahl eines Nachfolgers weiter auszuüben, kann entweder der bisherige Kanzler oder der Bundespräsident einen Bundesminister ersuchen, die Geschäfte des Bundeskanzlers kurzzeitig weiterzuführen (Art. 69 Abs. 3 GG). Dass ein solcher Geschäftsführer der ehemalige Stellvertreter sein muss, ist nicht zwingend, auch wenn Walter Scheel als Bundesaußenminister und Stellvertreter im Frühjahr 1974 neun Tage lang die Geschäfte des zurückgetretenen Kanzlers Willy Brandt bis zur Wahl Helmut Schmidts führte.

Im Grundgesetz spielt der Stellvertreter des Bundeskanzlers demnach eine alles in allem vernachlässigbare Rolle. Doch vielleicht verleiht ihm die Geschäftsordnung der Bundesregierung nach Art. 65 Satz 4 ja größere Bedeutung. Dort heißt es in §8 immerhin: „Ist der Bundeskanzler an der Wahrnehmung der Geschäfte allgemein verhindert, so vertritt ihn der gemäß Artikel 69 des Grundgesetzes zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister in seinem gesamten Geschäftsbereich. Im übrigen kann der Bundeskanzler den Umfang seiner Vertretung näher bestimmen.“ Demnach schlüpft der Stellvertreter nur dann in die Rolle des Kanzlers, wenn dieser „allgemein verhindert“ ist. Das kann schon einmal vorkommen, auch wenn der Kanzler bestimmen kann, inwieweit der Stellvertreter tatsächlich den Regierungschef „geben“ kann.

Guido Westerwelle, soviel ist klar, genießt die Rolle des Vertretungskanzlers und hat ihre Ausübung am 4. August 2010 sogar mit einer Pressekonferenz zu zweitrangigen Themen medial inszeniert. Das ist genauso neu wie die ständige Verwendung des Titels „Vizekanzler“ in und durch die Medien. Die bisherigen Stellvertreter eines Bundeskanzlers haben um ihre Vertretungsfunktion wenig Aufhebens gemacht, egal ob sie der FDP, der SPD, der CDU oder den Grünen angehörten. Eine Ausnahme mag es mit Jürgen Möllemann gegeben haben, der 1992/93 für immerhin acht Monate Stellvertreter des Bundeskanzlers Helmut Kohl war und mit dieser Tatsache ebenfalls nicht hinterm Berg hielt.

Ob nun Stellvertreter oder Vizekanzler, es handelt sich dabei um nicht mehr oder weniger als eine zusätzliche Funktion eines Bundesministers. Im politischen Alltag spielt die Stellvertreterfunktion selten eine Rolle und wird sich dann auch auf mit dem Kanzler abgestimmte Handlungen wie die Leitung von Kabinettssitzungen beschränken. Und falls der Kanzler endgültig abhanden kommt, wird der Bundestag binnen kurzer Zeit einen ganz neuen wählen. Es gibt also keinen sachlichen Grund, die Rolle des Stellvertreters des Bundeskanzlers immer wieder besonders hervorzuheben oder gar das eigentlich ausgeübte Amt, nämlich das des Bundesministers, das eine notwendige Bedingung für die Rolle des Stellvertreters ist, mit der Bezeichnung „Vizekanzler“ zu ersetzen. Will man sich fußballerischer Analogien bedienen, dann ist Philipp Lahm wahrscheinlich schon jetzt mehr Kapitän der Fußballnationalmannschaft als Guido Westerwelle je Kanzler der Bundesrepublik.

 

Doch Rot-Grün?

Hat das, was zu Beginn des Jahres aussichtslos schien, nun, wenige Tage vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, womöglich doch noch eine Gewinnchance: ein Regierungsbündnis von SPD und Grünen? Es wäre eine große politische Überraschung. Doch welche empirischen Befunde sprechen für einen solchen Wahlausgang und welche sprechen dagegen?

Für eine Koalition von SPD und Grünen spricht vor allem das präferierte Koalitionsmodell: Nannten vor der NRW-Wahl 2005 noch 28% Schwarz-Gelb als Wunschkoalition, sind es nun nur noch 19% (hier und nachfolgend werden Vorwahl-Umfragen „Politbarometer-Extra“ der FGW angeführt). Im Gegenzug hat sich die Präferenz für Rot-Grün von 24% (2005) auf 27% (2010) verstärkt. Ein positiver Effekt für Rot-Grün könnte auch von der Kompetenzzuschreibung in der Bildungspolitik ausgehen: 44% nennen hier entweder SPD oder Grüne als kompetenteste Parteien und lediglich 30% CDU oder FDP, 2005 lag Rot-Grün noch deutlich hinter Schwarz-Gelb zurück. In diesem Zusammenhang könnte Rot-Grün von der wichtigeren Rolle der Landespolitik (54%) für die Wahlentscheidung der Bürger im Vergleich zur Bundespolitik profitieren (2005: 50%). Schließlich spricht die primär wahlzyklusbedingte Schwäche der Regierungsparteien im Bund für Rot-Grün, vor allem für die Grünen, die seit 2005 weder im Bund noch in NRW an einer Regierung beteiligt sind.

Gegen Rot-Grün spricht nicht nur, dass das Koalitionsmodell von lediglich einer Minderheit präferiert wird, sondern auch, dass die Landesregierung erst eine Legislaturperiode im Amt und politisch lediglich angeschlagen ist. Auf der +5/-5-Skala erreicht Schwarz-Gelb einen Mittelwert von 0,0, 2005 lag die damalige rot-grüne Landesregierung bei -0,7 und wurde fast schon folgerichtig abgewählt. 2010 kommt die CDU alleine immerhin noch auf ähnlich gute Bewertungen (0,3) wie SPD (0,4) oder Grüne (0,2). Und 53% der Befragten erwarten, dass die CDU, Jürgen Rüttgers oder Schwarz-Gelb die Wahl gewinnen wird, lediglich 28% nennen hier Rot-Grün. Wechselstimmung sieht anders aus. Und selbst wenn es Rot-Grün schaffen sollte, Schwarz-Gelb zu überflügeln, dann würde es aufgrund der Linkspartei wahrscheinlich nicht zu einer Mandatsmehrheit von SPD und Grünen im Landtag reichen.

Am meisten spricht eigentlich sowohl gegen Rot-Grün wie Schwarz-Gelb. Auch dies lässt sich durch Präferenzen und Bewertungen der Bürger Nordrhein-Westfalens unterstreichen: Rüttgers und Kraft liegen in der Kandidatenpräferenz ebenso gleichauf wie ihre Parteien in den Kompetenzzuschreibungen beim wichtigsten Thema Arbeitslosigkeit. Auch bei der Wahlabsicht geht es so eng zu, dass jede vermeintliche „Führung“ eines Lagers ein statistisches Artefakt sein könnte. Man sollte also mit einem Patt der beiden Lager rechnen. Mein Kollege Marc Debus hält dann aufgrund der Wahlprogramminhalte ein Bündnis von CDU und Grünen für wahrscheinlicher als eine Große Koalition. Schwarz-Grün hätte sicherlich Symbol- und Disziplinierungscharakter für den Bund, frei nach dem Motto: „FDP paß‘ auf, wir können notfalls auch mit den Grünen!“ Sollbruchstellen eines solchen Bündnisses, vor allem an der Parteibasis von Schwarz und Grün, wären dann jedoch gegen die Regierungsstabilität eines Elefantenbündnisses abzuwägen. In frühestens drei Tagen sind wir (etwas) schlauer.

 

„Honeymoon“ is over

Für die Medien ist es ein gefundenes Fressen: Gesundheitspolitik in der Krise, Umfragetief für die FDP, Einbußen für die wichtigsten Regierungspolitiker. Im Politbarometer der vergangenen Woche erhält die schwarz-gelbe Regierung erstmals negative Beurteilungen, im Deutschland-Trend der ARD gaben Befragte in den vergangenen Tagen an, die jetzige Regierung sei schlechter als die Vorgängerregierung. Die Koalition, so scheint es, befindet sich in einer echten Krise. Tatsächlich?

Fakt ist, dass es in der Regierung noch nicht rund läuft. Einiges ist durch den Regierungswechsel bedingt. Selbst Wunschkoalitionen müssen sich erst einmal finden. Man denke zurück an den Regierungsantritt von Rot-Grün 1998: Von Dezember 1998 an ging es mit der Unterstützung für die neue Regierung bergab. Ein erster Schock war die verlorene Landtagswahl in Hessen am 7. Februar 1999, die auch die Mehrheit im Bundesrat kostete. Es folgte ein Stimmungstief im März 1999, der absolute Tiefpunkt im September 1999, und erst die CDU-Spendenaffaire (Winter 1999/2000) führte zu erheblichen Verbesserungen der Bewertungen für Rot-Grün.

Insofern ist das, was derzeit in Berlin passiert, nicht neu. Und es ist durchaus typisch für die erste Phase einer Legislaturperiode. Neu gewählte Regierungen erhalten in der Regel kurz nach einer Wahl die besten Bewertungen, was Bestätigungseffekt im „Honeymoon“ genannt wird. Doch Flitterwochen dauern nie lange. Im Anschluss muß dann nicht mehr nur – wie im Wahlkampf und während der Koalitionsverhandlungen – geredet, sondern regiert werden. Und die ersten wichtigen und für Teile der Bevölkerung harten Politikentscheidungen müssen früh, wenn auch nicht sofort getroffen werden. Am Ende einer Legislaturperiode ist dies weitaus schwieriger, denn da muss der Souverän wieder gewonnen und keinesfalls vergrätzt werden.

Doch wie steht es im Lichte dieser Erfahrungen um die Lage der Koalition im Februar 2010? Gemessen an den ersten Monaten der letzten Regierungen, geht es Schwarz-Gelb „den Umständen entsprechend“. Das bedeutet, dass man nicht von einer Krise der Regierung sprechen kann, auch wenn die Holperer doch recht zahlreich sind. Aus der Perspektive einer ganzen Legislaturperiode hat die Regierung noch genug Zeit, in Tritt zu kommen. Ein wenig problematisch ist allerdings der Wahltermin in Nordrhein-Westfalen. Geht es „normal“ weiter, also für Schwarz-Gelb bis auf weiteres nach unten, dann wird es für Union und FDP schwierig werden, die Landtagswahl im größten deutschen Bundesland am 9. Mai 2010 zu gewinnen.

Landtagswahlen weisen allerdings ein paar Spezifika auf, die schwer kalkulierbar sind. Es wird vor allem darum gehen, welche Lager und Parteien ihre Klientel bei einer vermeintlich weniger wichtigen Wahl besser moblisieren können. Ist der Bundestrend für Schwarz-Gelb weiter negativ, dann sind Mobilisierungsdefizite für Union und FDP sehr wahrscheinlich, zumal die Regierungskonstellation im Bund und in NRW die gleiche ist. Allerdings werden Landtagswahlen auch von landesspezifischen Faktoren beeinflusst. Hier wird es um die Zufriedenheit der Bürger NRWs mit den Politikergebnissen, mit ihrem Ministerpräsidenten und um politische Alternativen gehen. Letzteres könnte zum Problem für die Opposition werden. Rot-Grün liegt derzeit klar hinter Schwarz-Gelb zurück und hat damit keine eigene Machtperspektive. Insofern wird es spannend werden: Wer „könnte“ mit wem, zu welchem Zweck und vor allem mit welchen Erfolgsaussichten? Wird es zu bunt und unübersichtlich, bliebe der Rückgriff auf ein bekanntes, bestenfalls auch bewährtes Koalitionsmodell.

 

Merkelbonus und Steinmeiermalus

Die Bundestagswahl ist entschieden. Das Ergebnis ist letzten Endes klar und deutlich ausgefallen. Union und FDP haben gewonnen, die SPD ist abgestürzt. Es wäre dumm, das Ergebnis auf nur einen oder wenige Faktoren zurückzuführen. Es gab – zumindest in der Wahrnehmung der Bürger – ganz offenbar Abnutzungserscheinungen der SPD in Regierungsverantwortung, die sich unter anderem in Kompetenzverlusten im Vergleich zu 2005 bei der Steuerpolitik (-12 Prozentpunkte), der Rentenpolitik (-11) und der Wirtschaftspolitik (-10) ausdrücken (Zahlenangaben hier und nachfolgend aus Veröffentlichungen der Forschungsgruppe Wahlen). Andererseits war man mit der SPD in der Regierung 2009 sogar etwas zufriedener (Mittelwert auf +5/-5-Skala: 1,0) als noch 2005 (0,8). Insofern könnte man sagen: Danke SPD, war schon okay, aber jetzt wollen wir etwas Neues.

Neu war vor allem der Kandidat nicht, und er konnte auch nichts „reißen“. Blickt man auf die Frage nach dem „gewünschten Bundeskanzler“ im Zeitverlauf, dann zeigt sich, dass Frank-Walter Steinmeier der schlechteste Kandidat der SPD seit 1969 gewesen ist. Trösten mag ihn in diesem Zusammenhang lediglich, dass es ein gewisser Willy Brandt war, der damals noch schlechtere Werte als er selbst bekam. Aber ohne Kandidatenbonus, den nach 1969 Brandt, Schmidt und Schröder hatten, kann eine SPD nicht punkten. Lediglich ein Drittel der Wahlberechtigten wollten Steinmeier als Bundeskanzler. Das reicht nicht.

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Blickt man dagegen auf die Union, dann stellt man fest, dass Angela Merkel 2009 in schwindelerregende Höhen vorstoßen konnte. Lediglich Helmut Kohl erhielt im Jahr der Einheit (1990) einen Präferenzwert von 56% – Angela Merkel nun auch. Der Sieg des bürgerlichen Lagers trägt demnach auch den Stempel „Merkel“. Dagegen fallen Steinmeiers Werte sogar im Vergleich zu den Werten der meist weniger beliebten Unionskandidaten negativ heraus. Lediglich Barzel im Jahr 1972 und Strauß 1980 erhielten weniger Zustimmung. Selbst Edmund Stoiber erhielt 2002 keine schlechteren Werte als 2009 Steinmeier.

Die Wahlschlappe der SPD trägt demnach auch den Schriftzug „Steinmeier“. Natürlich hat er alles gegeben, und natürlich gab es keine richtige Alternative zu ihm. Aber unverbraucht, so wie Brandt 1969, ist Steinmeier nicht mehr. Egal welche Funktion er in der SPD noch einnehmen wird, die Niederlage des Jahres 2009 wird er nicht so schnell aus den Kleidern schütteln können.

 

Neues aus Demoskopia

Wahlabend 2005, 18 Uhr: Der Balken der Union beginnt zu steigen, bleibt aber bereits bei 35 Prozent stehen. Ein technisches Problem? Immerhin waren der Union über 40 Prozent der Stimmen vorhergesagt worden! Nein, kein technisches Problem, zumindest nicht der Sendetechnik. Eher schon der Demoskopen: Wenig verwunderlich wurden sie im Nachgang der Wahl als die „eigentlichen Wahlverlierer“ identifiziert (diesen Eindruck machten sie auch selbst vor der Bundespressekonferenz am Morgen danach), während sich die SPD am Ende ihres Wahlkampfes als „Umfragesieger-Besieger“ brüsten konnte.

Dieses Mal haben die Demoskopen gelernt – auch wenn die Süddeutsche Zeitung heute schon vorgreifend fragt: „Wieder eine Blamage für die Demoskopen?“. Nicht nur der Wahlkampf 2009 war weichgespült, auch die Demoskopen. Allseits wird auf die hohe Zahl der Unentschlossenen verwiesen, die Prognosen kaum möglich erscheinen lassen – wobei die Demoskopen den Begriff der „Prognose“ ohnehin scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Ihren Höhepunkt fand diese Entwicklung im letzten Deutschlandtrend der ARD, als die Ergebnisse der Sonntagsfrage mit einem fetten Stempel „keine Prognose“ versehen wurden. „Ein aktuelles Stimmungsbild“ sei dies lediglich, niemals aber eine Prognose, erläuterte Jörg Schönenborn.

Ganz Demoskopia ist also von Softies besetzt. Ganz Demoskopia? Nein! Ein Demoskop steht seinen Mann. Matthias Jung von der Forschungsgruppe Wahlen gibt im Tagesspiegel seine Prognose (oder die der Forschungsgruppe Wahlen?) für den Ausgang der Wahl ab: „’Es gibt keine Trendumkehr’, sagte Institutschef Matthias Jung dem Tagesspiegel. Schwarz-Gelb werde eine knappe, aber sichere Mehrheit gewinnen, die SPD dagegen mit maximal 25 Prozent ihr mit Abstand schlechtestes Ergebnis im Bund einfahren.“ Dies sind mindestens zwei klare Aussagen über den zu erwartenden Ausgang der Bundestagswahl.

Die Prognose Jungs überrascht in mehrfacher Hinsicht:

1. Seitens der Forschungsgruppe Wahlen und des ZDF spricht man üblicherweise von „Projektionen“, auch dort scheut man den Begriff der Prognose. Nur: Diese Aussage ist eindeutig eine Prognose – und dies in zweierlei Hinsicht: (Sitz-)Mehrheit für schwarz-gelb, maximal 25 Prozent für die SPD – und dies trotz der weiterhin hohen Unentschlossenheit.

2. Worauf beruhen diese Aussagen? Ein neues (veröffentlichtes) Politbarometer gab es diese Woche nicht. Handelt es sich demnach um eine subjektive Einschätzung, sozusagen um privates Zahlenmaterial? Falls dem so sein sollte, würde man schon gerne wissen, was bei der Untersuchung insgesamt herauskam: Wie steht es um die Parteistärken, die Kanzlerpräferenz, Probleme und Lösungskompetenzen? Man weiß es nicht.

3. Es ist zu vermuten, dass Jungs Aussagen auf Umfragen beruhen, die von der FGW diese Woche durchgeführt wurden und vom ZDF – also von uns Gebührenzahlern – finanziert werden. Nun hatten sich aber ARD und ZDF in gegenseitigem Einvernehmen verpflichtet, in der Woche vor der Wahl keine neuen mehr Zahlen herauszugeben. Warum macht man hier eine – zudem höchst selektive – Ausnahme? Hat das ZDF entschieden, diese Abmachung zu brechen oder handelt es sich um einen Alleingang von Herrn Jung und/oder der Forschungsgruppe? Sehr merkwürdig.

Schließlich muss man die Objektivität der Jungschen Aussagen hinterfragen. Was meint er mit mit „knapp aber sicher“? Entweder ist es knapp oder es ist nicht knapp. Entweder ist es sicher oder unsicher. Falls Jung meint, dass der Ausgang zwar knapp wird, Union (und FDP) aber durch Überhangmandate deutlich gewinnen werden, dann sollte er es auch so sagen. Noch abenteuerlicher ist die Aussage „keine Trendumkehr“. Wie bitte? Seit Januar 2009 liegen Union und FDP in der Projektion des Politbarometer bei 48 bis 51 Prozent und die SPD bei 23 bis 27 Prozent. Wo ist da ein Trend? Wenn es einen Trend der Umfragen der letzten Wochen gibt, dann einen positiven für die SPD – übrigens auch im Politbarometer.

Eine Trendumkehr aber gibt es in jedem Fall: Bisher war es ein Trend, dass Demoskopen Umfragen durchführen und darauf aufbauend Zahlen veröffentlichen und interpretieren. Neuerdings aber scheint man ohne Umfrageveröffentlichungen auszukommen. Man stellt einfach Behauptungen auf. Diese Prognose hat – selbst wenn sie eintreten sollte – einen ganz faden Beigeschmack.

 

Wie viel kostet das Mandat?

Wahlkämpfe werden oft als Geldvernichtungsmaschinen charakterisiert. Dabei sind die Budgets der deutschen Parteien sowohl im Vergleich zu Werbeetats der Privatwirtschaft als auch im internationalen Vergleich keinesfalls maßlos. Aber es wird in der Tat für ein Ereignis sehr viel Geld ausgegeben. Mitunter tragen Wahlkampfreserven (wie 2005 bei der SPD) zu Wahlerfolgen bei bzw. kosten auf der Zielgerade Stimmen (wie möglicherweise 2005 bei der CDU). Insbesondere mit Blick in die USA kann der Eindruck entstehen, dass die Höhe des Wahlkampfbudgets über Sieg oder Niederlage entscheidet.

Eine kleine Forschergruppe an der Universität Mannheim war und ist weniger an den Budgets der Parteien interessiert, sondern an den Ausgaben der einzelnen Bundestagskandidaten. Für viele von ihnen geht es um das berufliche Überleben, und das hängt primär vom Erfolg der eigenen Partei ab, zu einem gewissen Grad aber auch vom eigenen Einsatz. Deshalb erwarteten wir geringere Budgets bei reinen Listenkandidatinnen und -kandidaten, höhere bei Wahlkreis- und schließlich die höchsten bei Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten der Volksparteien, die eine reale Chance haben, das Mandat auch tatsächlich zu gewinnen. Gespannt waren wir aber auch darauf, wie hoch das Budgets eines durchschnittlichen Kandidaten ist, und darauf, wie viel Geld er oder sie selbst in den eigenen Wahlerfolg investiert.

Für die gut 1.000 Kandidatinnen und Kandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien, die sich an unserer Befragung beteiligt haben, können wir sagen, dass sie im Durchschnitt 10.600 € im letzten Bundestagswahlkampf ausgegeben haben. Die Extremwerte waren 0 € und 150.000 €. Von ihren Parteien bekamen sie im Schnitt 46% dieser Ausgaben finanziert, doch im Durchschnitt 5.700 € Euro (54%) trugen sie entweder selbst bei oder es gelang ihnen, einen Teil davon über Wahlkampfspenden zu finanzieren. Die Parteianteile variierten dabei sehr stark, denn die CSU-Kandidatinnen und -Kandidaten finanzierten gerade einmal 4% über die Parteikasse, die der Grünen immerhin 70%.

Unsere anreizspezifischen Annahmen spiegelten sich ebenfalls gut in den Umfrageergebnissen wider. Wer nur auf einer Parteiliste kandidierte, gab im Durchschnitt lediglich 2.600 € für den Wahlkampf aus, wobei die Spannbreite von durchschnittlich 1.000 € bei den Grünen bis 9.700 € bei der CSU vergleichsweise moderat war. Die Wahlkreiskandidaten von CDU, CSU und SPD gaben im Durchschnitt über 22.000 € für den Wahlkampf aus, wobei die reinen Wahlkreiskandidaten der CDU mit durchschnittlich 39.700 € am meisten investierten. Während bei den SPD-Kandidatinnen und -Kandidaten die Partei mehr als die Hälfte der Ausgaben übernahm, waren es bei CDU und CSU je nach Kandidaturform (nur Wahlkreis oder beides) nur zwischen 0% und 16%. Die Budgets der Wahlkreiskandidaten von FDP, Grünen und Linke waren übrigens erheblich niedriger (2.300€ bis 9.200 €) mit Parteianteilen der Finanzierung zwischen 40% (FDP, Liste und Wahlkreis) und 80% (Grüne, nur Wahlkreis).

Nicht nur die Parteien lassen sich demnach den Wahlkampf einiges kosten. Die Budgets der Wahlkreiskandidaten der Volksparteien sind beträchtlich, und der eigene Beitrag für die Wahlkampfkasse ist ebenfalls erwähnenswert. Wer nur „Listenfüller“, vor allem einer kleineren Partei ist, gibt auch erheblich weniger für den Wahlkampf aus. Die eigene Partei schießt fast immer Geld hinzu, denn die lokale, personifizierte Sichtbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten ist keine unwichtige Komponente im Werben um Erst- und Zweitstimmen.

Literatur: Wüst/Schmitt/Gschwend/Zittel in German Politics 15 (4), 2006.

 

Nur eine Frage der Definition? Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund

Erstmals hat sich am gestrigen Freitag der Bundeswahlleiter zur Anzahl der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund bei einer Wahl geäußert. Auf Grundlage von Daten des Mikrozensus 2007 kommt er auf insgesamt 5,6 Millionen. Das entspricht 9 Prozent aller Wahlberechtigten und damit wahrscheinlich mehr als bei jeder vorherigen Bundestagswahl. 2,6 Millionen seien Spätaussiedler, 2,1 Millionen eingebürgerte Zuwanderer. Hinzu kämen 290.000 Personen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden sowie 566.000 Deutsche, die mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund haben. Als Hauptherkunftsländer werden Polen mit 762.000, Russland mit 705.000, Kasachstan mit 442.000, die Türkei mit 327.000 in der ersten und 149.000 in der zweiten Generation sowie Rumänien mit 313.000 Personen genannt.

Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund scheint damit höher zu sein als bislang angenommen. Ich selbst kam auf der Grundlage des Mikrozensus (MZ) 2005 auf schätzungsweise 4,1 Millionen Wähler mit Migrationshintergrund. Wie der Bundeswahlleiter machte ich die Sowjetunion und ihre Nachfolgestaaten (ca. 1 Million), gefolgt von Polen (ca. 500.000), der Türkei (ca. 500.000) und Rumänien (ca. 300.000) als wichtigste Herkunftsländer aus. Während also die Angaben für die Herkunftsländer sehr ähnlich sind, ergibt sich doch eine erstaunliche Differenz bei der Gesamtzahl der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund.

Die Materie ist – zugegebenermaßen – komplex, denn im Mikrozensus wird, übrigens erst seit 2005, zwischen etlichen Personen(-gruppen) mit Migrationshintergrund differenziert. Da sind zunächst diejenigen mit eigener Migrationserfahrung und diejenigen ohne eigene Migrationserfahrung. Beide Gruppen kann man unter anderem danach differenzieren, ob die deutsche Staatsbürgerschaft ohne Einbürgerung oder erst durch Einbürgerung vorliegt. Auf der Grundlage des MZ 2005, der ein wenig verlässlicher über den Migrationshintergrund Auskunft geben kann als der MZ 2007, komme ich auf 7,7 Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund. Da die Verteilung nach Altersgruppen für Wahlforscher ungünstig ausgewiesen wird (die 15- bis 20-Jährigen bilden eine Gruppe), kann die Zahl der Wahlberechtigten (also derjenigen ab 18 Jahren) auf der Grundlage der publizierten Ergebnisse nicht exakt beziffert werden. Ich kam und komme durch eine Schätzkalkulation für 2005 auf insgesamt 5,1 Millionen wahlberechtigte Deutsche mit Migrationshintergrund – nach der Definition „Migrationshintergrund“ des Mikrozensus. Es ist plausibel, dass sich diese Zahl seit 2005 auf nun 5,6 Millionen erhöht hat.

Nun vermute ich allerdings, dass die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund im Mikrozensus zu hoch ist. Dabei bestehen überhaupt keine Probleme bei den Eingebürgerten und den Befragten mit Migrationshintergrund der zweiten Generation. Als problematisch betrachte ich aber die Gruppe der „Deutschen mit eigener Migrationserfahrung, die nicht eingebürgert wurden“. Diese Gruppe umfasst im MZ 2005 1,77 Millionen. Laut Definition des Mikrozensus fallen hierunter „Spätaussiedler, Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit ohne Einbürgerung“. Diese Personen und Gruppen sind unzweifelhaft gewandert (größtenteils unter erheblichem Zwang), aber sollte man ihnen deshalb auch gleich das Etikett „Migrationshintergrund“ anheften? Durch den expliziten Ausschluss von Personen, die vor 1949 zugewandert sind und derjenigen, die vor 1949 mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, versucht der MZ immerhin, die Kriegsjahre und folgen auszuklammern. Ob dies dadurch gelingt, ist zumindest mir nicht klar. Aussiedler und (ab 1993) Spätaussiedler mussten sich jedenfalls bis Juli 1999 einbürgern lassen und fallen daher nach meinem Kenntnisstand in der Regel nicht in diese Gruppe. Wer aber dann?

Aufgrund dieses potenziellen Problems mit der Gruppendefinition „Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, ohne Einbürgerung“ habe ich versucht, zu quantifizieren, wie viele Spätaussiedler seit 1999 ohne Einbürgerung nach Deutschland gekommen sind. Laut MZ 2005 sollten es für die Jahre 1999 bis 2004 („Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, ohne Einbürgerung, seit weniger als 6 Jahren in Deutschland“) etwa 397.000 sein. Hinzu kommen für die Jahre 2005 bis 2009 weitere rund 50.000 Spätaussiedler (Annäherung, da addierte Zuzugszahlen). Dies sind gerade einmal knapp 450.000. Bei informierter Schätzung der Wahlberechtigten unter diesen 450.000 (exakte Zahlen liegen mir nicht vor) komme ich auf knapp 400.000 Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, die seit 1999 nach Deutschland gekommen sind und nicht mehr formal eingebürgert wurden. Demnach kalkuliere ich auf der Basis des MZ 2005 rund 3,9 Millionen Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund, zu denen ich noch diejenigen Deutschen hinzugerechnet habe, die nicht eingebürgert wurden, aber eine eigene Migrationserfahrung haben und aus binationalen Ehen stammen (199.000). Dies ergibt zusammen die von mir genannten 4,1 Millionen.

Alles nur definitorisches Klein-Klein oder lässt sich auch etwas schlussfolgern? Meiner Ansicht nach gibt es auf Grundlage des Mikrozensus 2005 mindestens 4,1 Millionen Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund, für die diese Bezeichnung auch treffend ist. Berücksichtigt man die vom Bundeswahlleiter genannten Erstwähler auf der Grundlage des Mikrozensus 2007, dann haben nun möglicherweise 4,5 bis 4,6 Millionen Wahlberechtigte einen Migrationshintergrund. Dies ist eine konservative Schätzung – weniger Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund wird es wohl nicht geben.

Ich will aber nicht ausschließen, dass die Zahl der Wähler mit Migrationshintergrund insgesamt höher ist und bis zu 5,6 Millionen – wie vom Bundeswahlleiter beziffert – beträgt. Als Wissenschaftler, der sich schon länger mit dem Thema beschäftigt, wären diese höheren Zahlen sogar eine hervorragende Nachricht und unterstrichen die Bedeutung dieses Forschungsbereichs. Andererseits ist mir, gerade als Wissenschaftler, die Definition der Gruppe „Deutsche mit eigener Migrationserfahrung, ohne Einbürgerung“ mit zu vielen Unwägbarkeiten behaftet, als dass ich bislang von der Validität dieser Gruppengröße überzeugt wäre. Es bedarf weiterer Informationen und wahrscheinlich eines Einblicks in die Daten des Mikrozensus (am besten, sobald dann die 2009er Daten vorliegen), um zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen.

Letztlich ist es aber begrüßenswert, dass sich nun auch der Bundeswahlleiter der (wahlberechtigten) Bürger mit Migrationshintergrund angenommen hat. Dies könnte der Auftakt zu einer intensiveren Beschäftigung mit dieser Wählergruppe (siehe z.B. Skandinavien) sein. Ich würde sehr begrüßen, wenn es bald einmal Wahlbeteiligungsanalysen für diese Gruppe auf der Grundlage einer erweiterten Repräsentativen Wahlstatistik gäbe, denn über die Wahlbeteiligung in der Gruppe der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund wissen wir in Deutschland immer noch viel zu wenig.

 

Über Schaden und Nutzen von Exit Polls

Es gibt für sie nur unschöne Bezeichungen wie Wahlnachfragen, Wahltag- oder Wahltagsbefragungen. In exit polls werden am Wahltag Wähler, die gerade das Wahllokal verlassen haben (exit), mit einem Kurzfragebogen nach ihrer Wahlentscheidung, einigen wenigen möglichen Erklärungen hierfür und nach zentralen sozio-demographischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Berufsgruppenzugehörigkeit etc. befragt (poll). Die Umfrageinstitute und Fernsehsender erstellen auf der Grundlage dieser Daten ihre sogenannten 18-Uhr-Prognosen, und auch für die ersten Hochrechnungen werden diese Daten immer noch mitverwendet. Darüber hinaus ermöglichen die Exit-Poll-Daten erste Einblicke in die Hintergründe der Wahl, vor allem im Kontrast zu Ergebnissen der jeweiligen exit poll bei der Vorwahl. So ließ sich zum Beispiel in den letzten Jahren immer sehr schön zeigen, wie die Linke sukzessive bei Arbeitslosen erfolgreich wurde, bei denen zuvor die SPD dominierte.

Aufgrund des Durchsickerns von Ergebnissen einiger Exit-Poll-Daten, das in diesem Blog schon länger und wiederholt von Thorsten Faas thematisiert wurde und deshalb hier per se nicht mehr diskutiert werden muss, entbrannte nun eine Diskussion über ein mögliches Verbot der Wahlnachfragen. Man müsse sicher gehen, so die Argumentation, dass jeder Wähler bis zur Schliessung der Wahllokale seine Stimme ohne Kenntnis von Zwischenergebnissen abgeben kann. Dies ist grundsätzlich ein ehrenwertes Ansinnen, das mindestens zwei Fragen nach sich zieht: 1. Beeinflusst die Kenntnis von (Zwischen)Ergebnissen die Wahlentscheidung? 2. Ist der mögliche Schaden der exit polls größer als ihr Nutzen?

Zur ersten Frage lässt sich sagen, dass eine gewisse Beeinflussung nicht auszuschliessen ist. Ein oft zitiertes Beispiel sind die USA. Hier werden nach der Schließung der Wahllokale an der Ostküste die Ergebnisse der dortigen exit polls veröffentlicht. In vielen anderen Bundesstaaten wissen also diejenigen Wähler, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewählt haben, wie in anderen Landesteilen gewählt wurde. In diesem Zusammenhang gibt es im Kern zwei Effekte: Scheint die Wahl deutlich auszugehen, dann ist der Anreiz, noch zu wählen, gering. Ist es knapp, dann mag erst recht jede Stimme zählen. Beide Effekte, die primär Beteiligungseffekte sind, wurden schon beobachtet.

Zur zweiten Frage wird von den Umfrageinstituten gerne auf den wissenschaftlichen Nutzen der exit polls verwiesen. Dieser ist, nüchtern betrachtet, moderat. Ohne Zweifel einmalig sind die hohen Befragtenzahlen von 20.000 Wählern und mehr, verglichen mit 1.000 bis 2.000 Befragten in üblichen Umfragen. Andererseits sind die Exit-Poll-Fragebögen in Deutschland (anders als bspw. in den USA) mit ein bis zwei Seiten sehr kurz, so dass nur sehr wenige Fragen aufgenommen und später zur Kommentierung und Teil-Analyse des Wahlergebnisses herangezogen werden können. Ohne Umfragedaten, die vor und nach der Wahl erhoben werden, lassen sich die Wahlergebnisse nicht wirklich gut erklären. Darüber hinaus werden Exit-Poll-Daten, anders als viele Umfragedaten, der Wissenschaft nicht oder nur in Ausnahmefällen zur Sekundäranalyse zur Verfügung gestellt. Und für die Umfrageinstitute ist die Wahl spätestens mit der Erstellung ihrer Wahlberichte ein bis zwei Wochen nach der Wahl „gelaufen“. Die Exit-Poll-Daten, deren Erhebung sehr viel Geld kostet (und im Übrigen von uns allen durch die Rundfunk- und Fernsehgebühren mitfinanziert werden), verschwinden in den Schubladen der Institute. Sie dienen ihnen primär als Ausweis dafür, wie „exakt“ sie das Wahlergebnis bereits um 18 Uhr „vorhersagten“ – nett, aber, wie Justizministerin Zypries bereits anmerkte, nicht wirklich wichtig, wenn bereits zwei bis drei Stunden später ein vorläufiges Endergebnis vorliegt.

Welche Schlüsse sollte man also ziehen? Exit Polls verbieten? Ich würde sagen: Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten! Wer über Zwischenergebnisse plappert, sollte ernste Konsequenzen zu fürchten haben. Aber auch der Nutzen der exit polls sollte gesteigert werden. Letzteres bedeutet, dass das Instrument mehr Analysemöglichkeiten eröffnen, d.h. die Befragungen umfangreicher werden sollten. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn die Fernsehanstalten schon früh am Wahlabend Analysen auf dieser Datengrundlage anbieten und nicht die erste Stunde primär mit Interviews von Wahlparties, mit Politikern und ein paar Hochrechnungen füllen. Und schliesslich – sozusagen ein Hinweis in eigener Sache – müssten zumindest die Exit-Poll-Daten der öffentlich-rechtlichen Anstalten auch der Wissenschaft zur Analyse zur Verfügung gestellt werden. Zeitnah. Ohne Wenn und Aber.

Literaturhinweise:

Jürgen Hofrichter (1999): Exit Polls and Election Campaigns, in Newman (Hg.).: Handbook of Political Marketing.
Warren J. Mitofski (2000): Exit Polls, in: Rose (Hg.): International Encyclopedia of Elections.
Andreas M. Wüst (2002 u.a.): Exit Poll, in: Nohlen/Schultze (Hg.): Lexikon der Politikwissenschaft, Bd. 1.

 

Thüringen: Warum nicht eine grüne Ministerpräsidentin?

Nach der Landtagswahl gibt es in Thüringen zwei realistische Koalitionsoptionen: Schwarz-Rot oder Rot-Rot-Grün. Der Spitzenkandidat der SPD, Christoph Matschie, hat am Wahlabend und am Tag darauf betont, dass es mit der Thüringer SPD keinen Ministerpräsidenten der Linken geben wird. Auch die Grünen haben große Vorbehalte gegen Bodo Ramelow. Wie die SPD stößt man sich an zwei Kandidaten (jetzt: Abgeordnete) auf der Landesliste der Linken, die keine ganz reine „DDR-Weste“ haben. Ramelow und die Linke beanspruchen dagegen das Amt des Ministerpräsidenten. Matschie lässt verlauten, dass er eher eine Koalition mit Dieter Althaus und der CDU eingehen wird als unter der Führung eines linken Ministerpräsidenten Rot-Rot-Grün zu versuchen. Andererseits weisen die drei Parteien der Linken auf programmatische Übereinstimmungen hin, die ein Rot-Rot-Grünes Bündnis lohnenswert machten.

Was tun? Nun, die Linke wird nie und nimmer Herrn Matschie zum Ministerpräsidenten wählen, SPD und Grüne dagegen nicht Herrn Ramelow. Da bleibt eigentlich nur noch die Große Koalition, die vielleicht gar nicht das Schlechteste für Thüringen wäre. Andererseits könnte man gleich ein weiteres Mal etwas Neues wagen: Warum nicht eine grüne Ministerpräsidentin in Thüringen? Diese hiesse dann Astrid Rothe-Beinlich. Für die Grünen könnte sich mit diesem Personalvorschlag eine Regierungsoption eröffnen. In Thüringen haben sie – verglichen mit dem Saarland oder Sachsen – nur eine Option: Rot-Rot-Grün. Eine grüne Ministerpräsidentin hätte zwischen zwei roten Blöcken zu moderieren und liefe natürlich Gefahr, zwischen SPD und Linken aufgerieben zu werden. Andererseits: Wer es nicht versucht, hat in jedem Fall verloren. Aber vielleicht gehen die Grünen ja gern in die Opposition. Hierzu meinte ein gewisser Franz Müntefering einmal: Opposition ist Mist.