Die Europäer begehen ein andauerndes Verbrechen an denen, die aus vielen unterschiedlichen Gründen nach Europa immigrieren wollen. Ein Verbrechen an Menschen, die jenes Recht in Anspruch nehmen, welches die Europäer seit Jahrhunderten selbstverständlich ausüben.
Schon kurz nach dem letzten großen Sterben vor der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa im vergangenen Herbst war zu befürchten, dass die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nicht lange währen würde. Die verantwortlichen Politiker in Europa wissen das und spielen auf Zeit. Und so geschah es leider erneut: Am 27. Januar dieses Jahres ertrinken zwölf Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien, als die griechische Küstenwache ihr Boot abschleppt. Drei Frauen und neun Kinder. Am 6. Februar kommen 15 afrikanische Flüchtlinge bei dem Versuch ums Leben, die auf marokkanischem Boden liegende spanische Exklave Ceuta schwimmend zu erreichen. Sie werden von spanischen Grenzschützern mit Gummipatronen beschossen. Einige sterben, weil sie die Geschosse treffen, andere ertrinken. Die Opfer sind zum Teil namentlich bekannt, Ibrahim Keïta, Armand Debordo Bakayo, Joseph Blaise, Yves Martin Blong, Ousman Kenzo und Oumar Ben Sanda sind unter ihnen.
Seitdem ich mit der ZEIT darüber diskutiere, regelmäßig auf ZEIT ONLINE zu bloggen, beschäftigt mich die Frage, die unsere Arbeit als Anwälte und Menschenrechtler täglich durchzieht: Mit welchem der vielen Menschenrechtsprobleme der Welt müssen wir uns beschäftigen? Eigentlich möchte ich nicht gewichten, nicht das Problem der einen gegen das der anderen ausspielen, schon gar nicht mich zum Richter aufspielen. Doch faktisch tue ich es natürlich.
Erzähle ich also zuerst eine Heldengeschichte? Etwa die über den ehemaligen spanischen Richter Baltasar Garzón, der jüngst in Berlin einen Vortrag darüber hielt, wie er 1998 die Verhaftung des ehemaligen chilenischen Diktators Pinochet veranlasste? Oder berichte ich von den aktuell stattfindenden Massakern, Vergewaltigungen, Morden in Syrien, Kolumbien, Indien und anderswo? Bediene ich den Voyeurismus und plaudere über meinen derzeit wohl bekanntesten Mandanten, Edward Snowden? Soll es nur um die anderen gehen: um Nordkorea oder Kongo, oder müssen wir nicht gerade auch den Menschenrechtsverletzungen Einhalt gebieten, die in Deutschland stattfinden oder die von Deutschland und Europa aus verursacht werden? Über all das und noch vieles mehr werde ich in den nächsten Monaten schreiben. Und zwar „recht subversiv“. So wird der Titel meiner Kolumne lauten.
Warum dieser Name? Recht und Subversion scheinen sich auszuschließen. Subversion bedeutet umstürzen oder umdrehen und wird im heutigen Sprachgebrauch auf Machtverhältnisse bezogen. Es sind genau diese Machtverhältnisse, die oft durch Recht aufrechterhalten werden, etwa wenn das Strafrecht als Repressionsinstrument eingesetzt wird. Doch der Anspruch auf Gleichheit und auf Universalität, der den Menschenrechten innewohnt, birgt auch ein emanzipatorisches Potenzial, das zunehmend genutzt wird, von Anwältinnen und Anwälten wie den jüdischen New Yorkern Peter Weiss und Michael Ratner, von der mexikanischen Feministin Alejandra Ancheita, von der jungen Inderin Isha Khandelwal oder Charles Abrahams aus Kapstadt und von ihren Organisationen auf der ganzen Welt. Auch von ihren Kämpfen will ich berichten.
Noch wird das Anwaltsbild oft bestimmt durch Darsteller wie Tom Cruise in dem Film Eine Frage der Ehre: der nordamerikanische männliche Weiße, der durch seine Genialität und seinen Mut im Gerichtssaal alleine das Unrecht besiegt. So einfach sind die Dinge natürlich nicht. Auch meinen Freunden und Kollegen fehlt häufig der Glaube an die Gerichte, an die Kraft des Rechtsstaats, der gerechte Verhältnisse für alle schafft; es geht ihnen um die Veränderung von ungerechten Strukturen, von Gewaltverhältnissen, in denen viele ohne Zugang zu Nahrung, Wasser, Behausung oder Bildung leben müssen, wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts diskriminiert, vergewaltigt oder gefoltert werden. Zunehmend bedienen sich die Unterdrückten selbst des Rechts, um Rechtsverletzungen anzuprangern, innerhalb, aber auch außerhalb der Gerichte. Sie kämpfen darum, Missstände zu skandalisieren und ihr Recht auf Recht durchzusetzen. Sie spüren oft am eigenen Leib, wer die Macht ausübt, sie wissen um die Paradoxie des Rechts als Instrument der Herrschaft auf der einen und seiner mitunter schützenden Form auf der anderen Seite.
Wir bedienen uns des Rechts, sprechen die Sprache des Rechts, nutzen juristische Verfahren, um an vielen Orten der Welt zur Änderung der Verhältnisse beizutragen. Eben subversiv zu sein. Davon werde ich jede Woche in meinem Blog berichten.
Griechische und spanische Anwälte haben sich übrigens des Falles der vor Ceuta und der türkisch-griechischen Küste ums Leben gekommenen Flüchtlinge angenommen. Wir unterstützen sie dabei, weil die menschenverachtende europäische Flüchtlingspolitik stark von Deutschland bestimmt wird. Gerichtsverfahren gegen Einzelne mögen zwar nicht unbedingt Strukturen verändern, uns nicht davon befreien, auch in Zukunft die Toten an den Außengrenzen Europas zu zählen. Doch subversiv zu agieren bedeutet eben nicht, auf den großen Wurf zu warten, sondern im Hier und Jetzt an all diesen finsteren Orten zu intervenieren.
Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghraib und Kolumbien bis Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.