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Recht subversiv pausiert

Es war wohl einer meiner hoffnungsfroheren Momente, als ich im April 2014 dieses Blog mit den Worten ankündigte:

Wir bedienen uns des Rechts, sprechen die Sprache des Rechts, nutzen juristische Verfahren, um an vielen Orten der Welt zur Änderung der Verhältnisse  beizutragen.

Und heute, zwei Jahre später? Mit Apocalypse Now übertitelt Mathieu von Rohr seinen Essay im aktuellen Spiegel. Wenn, sei es auch nur in den Köpfen, die Apokalypse bevorsteht oder gar schon eingetreten ist, lassen entsprechende Reaktionen nicht lange auf sich warten: Allenthalben rufen Regierungen den Ausnahmezustand aus (Frankreich, Türkei), mal rechtlich verbrämt, mal ohne auf das Recht überhaupt noch Bezug zu nehmen. Es wird die Abschaffung der Rechte von (Zutreffendes bitte ankreuzen) Kriminellen, Staatsfeinden, Attentätern, Terroristen, Amokläufern, Muslimen, Ungläubigen, Homosexuellen oder Geflüchteten (in etwa der Hälfte aller Staaten) gefordert oder bereits praktiziert.

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Folteropfer aus Syrien sollen in Deutschland klagen können

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreibt Ibrahim Alkasem aus Syrien. Der Rechtsanwalt ist aus seiner Heimat geflohen und  arbeitet derzeit von Berlin aus. Dabei kooperiert er unter anderem mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Als 2011 der Aufstand gegen das syrische Regime und den Machthaber Baschar al-Assad begann, unterstützte eine Mehrheit des syrischen Volkes diese revolutionäre Bewegung. Auch ich persönlich war von Anfang an Teil dieser friedlichen Bewegung. Ich nahm an gewaltlosen Demonstrationen teil und leistete humanitäre Hilfe, verteilte Lebensmittel und Medikamente. Die wichtigste Art des Engagements kam jedoch durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt zustande.

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Die Irak-Invasion ist ein Verbrechen

Die von den USA und Großbritannien angeführte Invasion des Iraks im Frühjahr 2003 ist ein Verbrechen. In dem seit mehr als dreizehn Jahre dauernden bewaffneten Konflikt starben Hundertausende Menschen. Alle Seiten, also auch die USA und Großbritannien, haben massive Kriegsverbrechen, unter anderem Massaker und Folter, begangen. Von Tony Blair, dem damaligen britischen Premier, ist dahingehend keine Einsicht zu erwarten. Daran wird auch der Bericht der britischen Untersuchungskommission, den der frühere Diplomat Sir John Chilcot heute vorgestellt hat, nichts ändern. Weiter„Die Irak-Invasion ist ein Verbrechen“

 

LuxLeaks – das öffentliche Interesse vor Gericht

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreiben William Bourdon und Apolline Cagnat, Rechtsanwälte aus Paris. Bourdon und Cagnat sind langjährige Kooperationsanwälte des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und sind Verteidiger des Whistleblowers Antoine Deltour im sogenannten LuxLeaks-Prozess in Luxemburg.

Im November 2014 enthüllte Antoine Deltour, ehemaliger Mitarbeiter der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers, dass multinationale Konzerne in Luxemburg jahrelang von Steuerabsprachen mit den dortigen Finanzbehörden profitiert haben. Nun steht er im so genannten LuxLeaks-Verfahren vor Gericht und wir haben die Ehre, als seine VerteidigerInnen zu agieren.

Antoine Deltour verkörpert einen gewaltigen Antagonismus, der in Europa besteht: Da gibt es auf der einen Seite eine große Bürgerbewegung, der die Notwendigkeit, Whistleblower zu schützen, immer bewusster wird. Auf der anderen Seite steht eine politisch-finanzielle Oligarchie, die sich gegen jede Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern stemmt.

Wie ich während des Prozesses klargemacht habe, findet diese Schizophrenie ihre Fortsetzung im politischen Bereich, denn Antoine Deltour erhielt 2015 nicht nur den European Citizen’s Prize, sondern wurde auch vom Europäischen Parlament und dem in Folge seiner Enthüllungen eingesetzten Sonderausschuss als Whistleblower anerkannt. Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, äußerte, Antoine Deltour habe in moralisch verantwortungsvoller Weise gehandelt und es sei keine gute Wahl, ihn strafrechtlich zu verfolgen.

Dennoch wurde sein Verhalten in Luxemburg kriminalisiert: Er wurde angeklagt und die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung.

Tatsächlich steht Deltours Selbstlosigkeit außer Frage, ebenso wenig wie die Bedeutsamkeit seiner Enthüllungen für das öffentliche Interesse und damit für alle Bürger Europas. Seine Motivation ist von besonderer Integrität, weil er keinerlei persönliches Interesse an der Veröffentlichung der durch ihn zugänglich gemachten Informationen hatte, sondern ausschließlich seinen moralischen Überzeugungen folgte. Das verbindet ihn mit Edward Snowden, den einer von uns, William Bourdon, ebenfalls vertreten durfte.

Wenn das aber weder anerkannt wird, noch ihn vor Strafverfolgung schützt, wird das andere potenzielle Whistleblower davon abhalten, an die Öffentlichkeit zu gehen. Dabei sollte man nicht vergessen, dass etliche große europäische Skandale nur durch Whistleblowing öffentlich wurden. Diejenigen, denen rechtliche Konsequenzen oder eine Schädigung ihres Rufes drohten, wenn ihr Verhalten auf Kosten des Gemeinwohls öffentlich würde, tun alles, um dies mithilfe komplexer Manöver und raffinierter Geheimhaltungstaktik zu verhindern. In dem Maße, in dem Verhalten, das dem öffentlichen Interesse entgegensteht, in unzugänglichen Computern und durch undurchsichtige Buchhaltungsmethoden verborgen, oder ans andere Ende der Welt outgesourct wird, muss der Schutz von Whistleblowern verbessert werden. Nur sie können diese Machenschaften öffentlich machen.

Wir haben darauf plädiert, dass Antoine Deltour freigesprochen wird. Wenn sein Fall die Maßgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutz von Whistleblowern nicht erfüllt, welcher dann? Er erfüllt alle Kriterien der Straßburger Richter. Niemand kann anzweifeln, dass seine Enthüllungen im öffentlichen Interesse waren. Er sollte eigentlich unangreifbar sein.

Zudem stellte die Veröffentlichung der Enthüllungen durch die Presse die einzige Handlungsmöglichkeit dar, schließlich gab es keinen internen Mechanismus bei PricewaterhouseCoopers, der ihm gestattet hätte, in einen sicheren und effizienten Dialog einzutreten. Intern wurde Antoine Deltour erwidert, dass das, was ihn umtrieb, nicht nur legal, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens sei.

Niemand kann verhehlen, dass der Schaden für PricewaterhouseCoopers durch seine Enthüllungen nichtig ist im Vergleich zu dem Nutzen für die Öffentlichkeit. Dies gilt umso mehr, als der Profit des Unternehmens seit den Enthüllungen nicht etwa gesunken, sondern gestiegen ist.

Vom konkreten Fall einmal abgesehen, ist vollkommen klar, dass der beste Schutz für Whistleblower im Schutz gegen Strafverfolgung und nicht in nachträglicher Wiedergutmachung liegt. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten stehen hier in der Pflicht und sollten den Erlass entsprechender Gesetze fördern, zum Beispiel durch eine Richtlinie. Genau das hat der TAXE-Ausschuss des Europaparlamentes vorgeschlagen und die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Schutz der Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen, die das Europäische Parlament am 14. April 2016 angenommen hat, ist jedenfalls unzureichend. Der Schutz von Whistleblowern muss sich auf alle denkbaren Fälle erstrecken, nicht nur auf das Aufdecken illegaler Praktiken. Was Antoine Deltour aufdeckte, war nicht per se illegal, aber stand eindeutig im Widerspruch zum öffentlichen Interesse.

Französische Abgeordnete sind hier vorangegangen, und auch wenn ihr Gesetzesvorhaben zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern nicht perfekt ist, wäre es doch ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings hat der französische Senat seine Feindseligkeit gegenüber Whistleblowern zum Ausdruck gebracht, sodass wir jetzt schon sicher sein können, dass der Gesetzesentwurf seiner effektivsten Mechanismen beraubt werden wird – während anderswo in Europa Lobbyisten bereits hart daran arbeiten, ähnliche Initiativen von Bürgern und Abgeordneten zu unterlaufen.

Whistleblower verkörpern die Vision einer Welt, in der diejenigen, die das öffentliche Interesse schädigen, zur Verantwortung gezogen werden. Sie verkörpern zugleich die Hoffnung, dass diejenigen, die sich dem entgegenstellen, gegen die Kräfte des Zynismus und der Hyper-Individualisierung obsiegen. Ein wirksamer Schutz von Whistleblowern vor Strafverfolgung wäre ein erster Schritt in diese Richtung.

 

Wer zahlt den Preis der Katastrophen in den Textilfabriken Südasiens?

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreibt Dr. Miriam Saage-Maaß. Sie leitet den Bereich Wirtschaft und Menschenrechte des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und arbeitet unter anderem zu den Menschenrechtsverletzungen in den Produktions- und Lieferketten der globalen Textilindustrie.

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Warum wir Whistleblower schützen müssen

Wer den oscargekrönten Dokumentarfilm Citizenfour anschaut, bekommt einen authentischen Einblick in das Geschehen der ersten Junitage 2013 in einem Hotel in Hongkong, als Edward Snowden die von ihm zusammengestellten Daten der NSA an den Journalisten Glenn Greenwald und die Filmemacherin Laura Poitras weitergab.

Zu Recht stellen sich anlässlich dieses Jahrestages viele die Frage: Was hat sich seitdem eigentlich getan? Weiter„Warum wir Whistleblower schützen müssen“

 

Gerechtigkeit nach 25 Jahren

Das Urteil gegen den tschadischen Folterer und Vergewaltiger Hissène Habré zeigt: Gerechtigkeit für Menschenrechtsverletzungen ist keine vom Westen oktroyierte Idee.

Lebenslange Haft für Vergewaltigung, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter – damit haben die Extraordinary African Chambers im senegalesischen Dakar Rechtsgeschichte geschrieben. Das Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des Tschad, Hissène Habré, markiert den beispiellosen Erfolg des seit über 25 Jahren andauernden Kampfes der Überlebenden seiner Terrorherrschaft um Gerechtigkeit.

Habré ließ zwischen 1982 und 1990 mehr als 40.000 Oppositionelle und Kriegsgefangene foltern und ermorden sowie Frauen sexuell versklaven. So belegen es Berichte von Menschenrechtsorganisationen aus dem Tschad und der ganzen Welt. Als Schlüsselverbündeter der US-Regierung gegen das Libyen von Muammar Gaddafi konnte er seit 1990 ein luxuriöses Leben im senegalesischen Exil führen.

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Die EU hebelt die Flüchtlingsrechte aus

Seit es dieses Blog gibt, war geplant, Kollegen, denen ich viel Inspiration und Motivation verdanke, ebenfalls zu Wort kommen zu lassen. Heute schreibt Eva Bitran. Sie arbeitet im Programm „Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung“ des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und hier insbesondere zum Thema Flucht und Migration. Eva Bitran war in den vergangenen Wochen zwei Mal im Geflüchtetenlager Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze.

Verzweiflung, Elend und Verunsicherung: Das waren und das bleiben die Hauptkennzeichen des Lebens ins Idomeni, einem kleinen griechischen Dorf nahe der Grenze zur Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien. Das Städtchen hat sich im Laufe der Zeit von einer Durchgangsstation auf der Route nach Westeuropa in ein semi-permanentes Lager für mehr als zehntausend Flüchtlinge verwandelt, die auf halbem Weg steckengeblieben sind. In dieser Woche durchläuft Idomeni eine weitere Verwandlung, denn die griechische Polizei hat damit begonnen, das Lager zu räumen. Weiter„Die EU hebelt die Flüchtlingsrechte aus“

 

Lieber gegen Journalisten als gegen Waffenhändler

„Warum braucht ein Staatsanwalt einerseits fünfeinhalb Jahre, um Anklage gegen ein Rüstungsunternehmen zu erheben, und versucht andererseits, innerhalb kürzester Zeit mit enormem Aufwand ein Strafverfahren wegen eines Filmes herbeizuziehen?“ – diese Frage stellt zu Recht der Anwalt des Rüstungsforschers und Friedensaktivisten Jürgen Grässlin, der gemeinsam mit anderen in der preisgekrönten Dokumentation Meister des Todes die illegale Ausfuhr von Heckler-&-Koch-Sturmgewehren nach Mexiko aufdeckte.

Anfang dieser Woche machte Reporter ohne Grenzen anlässlich des Tages der Pressefreiheit auf deren beklagenswerten Zustand in vielen Teilen der Welt aufmerksam. Auf einer Weltkarte, die die Freiheit der Presse in aller Welt illustriert, ist Deutschland neben den skandinavischen Ländern als einer der wenigen Staaten gekennzeichnet, denen eine gute Lage der Pressefreiheit attestiert wird.

Dies mag relativ gesehen zu Ländern wie Afghanistan, Irak, Russland und Mexiko, in denen investigative JournalistInnen um Leib und Leben fürchten müssen, der Fall sein. Auch gegenüber der Türkei und Ungarn heben sich deutsche Verhältnisse wohltuend ab. Dennoch ist auch der deutsche Staat gegen den Virus der Repression gegen unliebsame Berichterstatter nicht immun. Immer wieder kommt es zu Einschüchterungsversuchen, insbesondere in den als sensibel erachteten Bereichen von sogenannter innerer und äußerer Sicherheit. Davon zeugt das Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats im Zusammenhang mit netzpolitik.org von letztem Sommer, ebenso wie die nicht ganz so bekannt gewordenen Versuche, gegen Journalisten der Süddeutschen Zeitung wegen ähnlicher Vorgänge zu ermitteln.

Und jetzt der Auftritt der Staatsanwaltschaft München im Zusammenhang mit den Enthüllungen zu Heckler & Kochs Exportpraxis. Die Aufnahme der Ermittlungen gegen die Filmemacher mutet, gelinde gesagt, absurd an. Denn die Strafverfolger wenden den höchst umstrittenen Paragrafen 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuches an, nach dem die Veröffentlichung von Anklageschrift oder anderen amtlichen Schriftstücken eines Verfahrens unter Strafe gestellt ist. Diese immer wieder kritisierte Vorschrift auf genau diejenigen Rechercheure anzuwenden, die ihrerseits über Jahre hinweg versucht haben, mit eigenen Untersuchungen die Staatsanwaltschaft Stuttgart dazu zu bewegen, gegen die Waffenhändler von Heckler & Koch tätig zu werden, ist nichts anderes als ein billiger Versuch der Einschüchterung von aufrechten Journalisten.

Wolf-Dieter Vogel, gegen den in München ermittelt wird, lieferte mit seinen Recherchen weitere Vorwürfe gegen die Waffendealer. Er hat in Mexiko herausgefunden, dass die Heckler-&-Koch-Sturmgewehre nicht nur an den korrupten und gewalttätigen mexikanischen Polizeiapparat geliefert, sondern – Überraschung, Überraschung – auch eingesetzt wurden. Dies soll beim schlimmsten mexikanischen Massaker der jüngsten Zeit, das an den 43 Studenten von Ayotzinapa im September 2014, der Fall gewesen sein. Niemanden verwundert es, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart diesen Hinweisen bisher nicht nachgeht, denn wie das Münchner Ermittlungsverfahren wegen Paragraf 353d Nr. 3 eindringlich belegt, tun sich deutsche Staatsanwaltschaften traditionell einfacher damit, politisch missliebige Journalisten, denn ehrwürdige Unternehmer, die Waffen verkaufen, anzugehen.

PS: In unserem Nachbarland Luxemburg, dem ebenfalls eine gute Lage der Pressefreiheit bescheinigt wird, stehen im sogenannten Lux-Leaks-Prozess nicht nur die beiden Whistleblower Antoine Deltour und Raphaël Halet, sondern auch der Journalist Edouard Perrin vor Gericht. Grund dafür ist, dass sie Dokumente veröffentlicht haben, welche die von Luxemburg aus geplante sogenannte Steuer-„Optimierung“ dokumentieren, bei der die anderen EU-Staaten geschätzte 65 bis 70 Milliarden Euro an Steuereinnahmen jährlich verlieren. Auf dem ganzen Kontinent wird die Belastung durch Flüchtlinge beklagt, doch diejenigen, die unseren Gesellschaften wirklich schwer und nachhaltig schaden, wird das Handwerk nicht gelegt.

Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghraib und Kolumbien bis zu den Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.