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Schutz der eigenen Staatsbürger sieht anders aus

 

Khaled El-Masri ist deutscher Staatsbürger. Die Verbündeten Deutschlands, die USA, haben ihm schreckliches Unrecht zugefügt: Aufgrund einer Personenverwechslung, ja, auch solche Dinge passieren in Geheimdienstkreisen, wurde er im Dezember 2003 von der CIA nach Afghanistan verschleppt, misshandelt und mehrere Monate in Folterhaft festgehalten. All das ist lange und hinlänglich bekannt, wurde aber durch den im Dezember 2014 veröffentlichten Bericht des US-Senats zu den CIA-Folterpraktiken noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Die USA haben sich bei ihrem Opfer bis jetzt nicht entschuldigt und ihn auch nicht angemessen entschädigt. Also ist der Staat gefragt, dessen Bürger er ist: die Bundesrepublik Deutschland. Doch vor wenigen Tagen äußerte sich das Auswärtige Amt erneut abschlägig. „Herr El-Masri hat bereits vor Jahren vor US-amerikanischen Gerichten Klage auf Entschädigung erhoben, die jedoch in allen Instanzen abgewiesen worden ist“, lautet die Antwort auf eine Frage der Grünen Bundestagsabgeordneten Renate Künast. Sie hatte wissen wollen, ob die Bundesregierung ihren Bürger bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen will.

So wie das Auswärtige Amt kann man es auch ausdrücken. In der Tat hatte El-Masri in den USA durch alle Instanzen bis zum Obersten Gericht geklagt. Doch die Gerichte lehnten es ab, sich überhaupt mit seiner Angelegenheit zu befassen. Obwohl die Fakten des Falles weltweit bereits verbreitet waren, meinten die US-Richter, der Schutz von Staatsgeheimnissen gebiete die Verwerfung der Klage. Ein rechtsstaatliches Verfahren sieht anders aus, Doppelmoral der großen USA.

Die Bundesregierung verhält sich ebenfalls widersprüchlich. Die individuellen Ansprüche der griechischen Opfer des Nationalsozialismus lehnte sie dieser Tage erneut ab, weil nur Staaten untereinander derartige Regelungen treffen könnten. Auch die afghanischen Opfer des vom deutschen Oberst Klein angeordneten Bombenangriffs von Kundus wurden diesen Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Köln auf diese Rechtsmeinung verwiesen. Doch wenn dem so ist, also Einzelne ihr Recht nicht vor den Gerichten des Schädigerstaates einklagen können, dann müssen ihre Heimatstaaten für sie eintreten. Genau dies hat die Bundesregierung aber für Khaled El-Masri in den vergangenen elf Jahren eben nicht getan und sie will es offenkundig auch zukünftig nicht tun. Konsequenter Schutz der eigenen Staatsbürger sieht anders aus.

Ist es seine Herkunft, ist es sein Name, sind es seine wenig sympathischen politischen Äußerungen, der immer noch an ihm haftende Terrorismusverdacht oder einfach politische Opportunität? Wir wissen es nicht. Es bleibt aber zu hoffen, dass die lapidare Auskunft des Auswärtigen Amtes nicht das letzte Wort in dieser Sache ist – zumal in dem Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft München die an El-Masris Entführung beteiligten CIA-Agenten noch per Haftbefehl gesucht werden. Als nächster Schritt müsste die Bundesrepublik deren Auslieferung aus den USA fordern. Es liegt nun auch an der Öffentlichkeit, deutsche Stellen dazu anzuhalten, auch des Terrorismus Verdächtigen ihre Rechte zu garantieren – zumal wenn sich der Verdacht als falsch erwiesen hat.

Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghraib und Kolumbien bis Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.