Das Urteil gegen den tschadischen Folterer und Vergewaltiger Hissène Habré zeigt: Gerechtigkeit für Menschenrechtsverletzungen ist keine vom Westen oktroyierte Idee.
Lebenslange Haft für Vergewaltigung, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter – damit haben die Extraordinary African Chambers im senegalesischen Dakar Rechtsgeschichte geschrieben. Das Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des Tschad, Hissène Habré, markiert den beispiellosen Erfolg des seit über 25 Jahren andauernden Kampfes der Überlebenden seiner Terrorherrschaft um Gerechtigkeit.
Habré ließ zwischen 1982 und 1990 mehr als 40.000 Oppositionelle und Kriegsgefangene foltern und ermorden sowie Frauen sexuell versklaven. So belegen es Berichte von Menschenrechtsorganisationen aus dem Tschad und der ganzen Welt. Als Schlüsselverbündeter der US-Regierung gegen das Libyen von Muammar Gaddafi konnte er seit 1990 ein luxuriöses Leben im senegalesischen Exil führen.
Doch eine Gruppe von Aktivisten um den Folterüberlebenden Souleymane Guengueng erreichte, dass Habré 2013 seine Villa gegen eine Gefängniszelle tauschen musste. Gemeinsam mit einem internationalen zivilgesellschaftlichen Netzwerk dokumentierten sie ab 1990 Zeugenaussagen, absolvierten eine Odyssee durch verschiedenste Gerichtssäle und gewannen damit weltweite Aufmerksamkeit für den Fall. Sie haben nicht nur Gerechtigkeit für Habrés Opfer erkämpft, sondern ein Verfahren angestoßen, das weit über den Tschad und Senegal hinaus Bedeutung hat.
Natürlich kommt die Verurteilung 25 Jahre nach den Verbrechen spät, aber dieser Prozess macht unabhängig davon Sinn: Er belegt die wichtige symbolische Funktion strafrechtlicher Verfahren unter maßgeblicher Beteiligung von Überlebenden in einem gesellschaftlichen Aufarbeitungsprozess von Massengewalt.
Mit der sexuellen Sklaverei unter Habré wurde ein Thema aufgearbeitet, das viel zu häufig mit einem Mantel des Schweigens belegt ist. Auch in Dakar waren Vorwürfe sexualisierter Gewalt zunächst nicht in der Anklageschrift enthalten. Doch die überlebenden Frauen hielt dies nicht davon ab, das ihnen angetane Leid zu bezeugen. Eine Zeugin, die von Habré selbst vergewaltigt worden war, sprach offen von ihrer Scham, doch diese werde sie nicht dazu bringen zu schweigen.
Ihre Aussage und die der anderen Überlebenden sind ein eindrucksvoller Beleg, wie die öffentliche Aussage im Gerichtssaal, die Konfrontation mit dem ehemaligen Peiniger und die Anerkennung ihrer Geschichte und des erlittenen Unrechts durch das Gericht vermeintlich passive Opfer ermächtigen kann, aus der Rolle des Objektes absoluter Gewalt in eine Subjektrolle zu wachsen.
Schließlich hat die erste Verurteilung eines ehemaligen afrikanischen Staatsoberhauptes in einem anderen afrikanischen Staat eine unermessliche Bedeutung für die Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen auf dem ganzen Kontinent. Angehörige afrikanischer Eliten haben das internationale Strafrechtssystem immer wieder als neokolonial gebrandmarkt – beispielsweise der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta, als der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen gegen ihn einleitete. In der Tat sind vor dem IStGH bisher nur Afrikaner angeklagt worden. Und nationale Verfahren auf Grundlage universeller Jurisdiktion richten sich oft gegen Vertreter schwächerer Staaten, während westliche Verbrechen straffrei bleiben. Doch diese Kritik ist bigott, wenn sie von jenen vorgebracht wird, die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen fürchten müssen.
Das Habré-Verfahren, das von der Afrikanischen Union unterstützt wurde, nimmt dieser scheinheiligen Argumentation den Wind aus den Segeln. Es zeigt, dass Gerechtigkeit für Menschenrechtsverletzungen keine vom Westen oktroyierte Idee, sondern ein Anliegen ist, das von tschadischen Aktivisten gemeinsam mit ihren internationalen Partnern erkämpft wurde.
Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghraib und Kolumbien bis zu den Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.