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V-Leute wichtig für den Rechtsstaat? Oder nur bezahlte Kriminelle?

 

Moin aus Hamburg,

habe heute folgenden Artikel bei tagesschau.de veröffentlicht. Dabei geht es um ein weiteres dunkles Kapitel in der Geschichte um vom Verfassungsschutz bezahlte Nazis.

Ein Skandal um einen schwerkriminellen V-Mann in Nordrhein-Westfalen bringt den Verfassungsschutz (VS) offenbar um seine Informanten. Laut einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ sind bis zu zwölf V-Männer in der rechtsextremen Szene enttarnt worden. Nun müsse der Verfassungsschutz ohne Informanten in Ostwestfalen auskommen – und hier liegt ein Schwerpunkt der Neonazi-Szene in den alten Bundesländern.

Vorausgegangen war die Enttarnung eines kriminellen Neonazis als V-Mann. Der 27-jährige Sebastian S. war in der Szene anerkannt, da er zahlreiche Konzerte organisiert hatte – unter anderem Veranstaltungen zum Andenken an den Kopf der britischen Neonazi-Band „Screwdriver“, Ian Stuart, der 1993 bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Bei diesen Konzerten treten vor allem Neonazi-Bands aus dem „Blood & Honour“-Umfeld auf, diese Skinhead-Organisation ist in Deutschland seit dem Jahr 2001 verboten. Auch die Mobilisierung zu diesen Veranstaltungen läuft über „Blood & Honour“, wie aus entsprechenden Internet-Seiten aus dem Neonazi-Netzwerk hervorgeht.

„B&H“ nicht aktiv in NRW?

Auch die Band „Oidoxie“ – eine Neonazi-Band aus Dortmund- steht in der rechtsextremen Szene nach der Enttarnung von S. nun unter Verdacht, mit dem Verfassungsschutz kooperiert zu haben – oder zumindest von der Verbindung gewusst zu haben. Denn „Oidoxie“ trat bei den von S. mitorganisierten Konzerten auf und war mit dem Ex-V-Mann lange Jahre befreundet, wie die Band in einer Stellungnahme bestätigte. Und noch etwas fällt in diesem Zusammenhang auf: „Oidoxie“ trat mehrmals bei „Blood & Honour“-Konzerten im Ausland auf, die unter anderem der enttarnte V-Mann Sebastian S. organisiert hatte. Doch im NRW-Verfassungsschutzbericht des Jahres 2006 heißt es zu den Aktivitäten von „Blood & Honour“ lediglich:

„Nach dem rechtskräftigen Verbot im Jahr 2001 sind bis heute keine Aktivitäten in NRW festzustellen, die den Fortbestand von Strukturen der ‘Blood & Honour’-Organisation belegen würden. Zwar ist davon auszugehen, dass persönliche Kontakte/Freundschaften der damaligen ‘Blood & Honour’-Mitglieder teilweise vorhanden sind, jedoch sind Organisationsstrukturen in NRW nicht erkennbar.“

 

[Bildunterschrift: „Ian-Stuart-Memorial-Day“. Werbung für ein Neonazi-Konzert am 1. September 2007 in Belgien. Die Veranstaltung wurde von dem aufgeflogenen V-Mann Sebastian S. aus NRW mitorganisiert. Die Veranstaltung steht in engem Zusammenhang mit dem „Blood&Honour“-Netzwerk, wie auch der Name der Webseite zeigt, über die für das Konzert geworben wurde. (Screenshot)]

„Er hat mir eine Waffe in die Hand gedrückt“

Der enttarnte V-Mann war auch in zahlreiche Delikte verwickelt. So wurde er 2004 in Gütersloh wegen Handels mit Betäubungsmitteln in 178 Fällen verurteilt. Im November 2005 wurde er in Dortmund wegen Nötigung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt. Ein gutes Jahr später, im Dezember 2006, wurde Sebastian S. erneut wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Außerdem soll er einen Komplizen zu einem Überfall angestachelt haben: „Er hat mir damals die Waffe in die Hand gedrückt und mich losgeschickt”, sagte ein Angeklagter vor dem Dortmunder Schwurgericht. In den Prozess ging es um einen bewaffneten Überfall auf einen Supermarkt in Brechten.

Inzwischen ermittelt die Bielefelder Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung gegen einen noch unbekannten Verfassungsschützer. Dieser Beamte soll den jetzt aufgeflogenen V-Mann vor Ermittlungen der Polizei gewarnt haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies, wollte sich aber nicht zu Einzelheiten äußern. Die Ermittlungen gegen den Verfassungsschützer liefen seit Mitte August, hieß es. Die Verbindung zum Verfassungsschutz habe sich ergeben, als Ermittler das Telefon von Sebastian S. abgehört hatten.

PKG untersucht die Vorgänge

In Nordrhein-Westfalen sorgt der Skandal um den kriminellen V-Mann natürlich für Aufregung. Laut einem Bericht des WDR wies das NRW-Innenministerium die mit den Berichten verbundenen Vorwürfe, der Verfassungsschutz habe möglicherweise einen kriminellen Verbindungsmann gedeckt, zurück. „Der Verfassungsschutz verhindert auf keinen Fall die Strafverfolgung von V-Leuten“, so Sprecher Ludger Harmeier. Nach seinen Angaben beendet der Verfassungsschutz die Zusammenarbeit, wenn V-Leute kriminell würden.

Auch Innenminister Ingo Wolf legte „großen Wert auf die Feststellung, dass der Verfassungsschutz keine schwerkriminellen V-Leute vor Strafverfolgung schützt“. Inzwischen beschäftigt sich das Parlamentarische Kontrollgremium mit den Vorgängen.