…ist ziemlich sinnlos, wenn es sich um organisierte und ideologisch gefestigte Kader handelt. Immer wieder suchen organisierte Nazis gezielt öffentliche Veranstaltungen auf, bei denen Betroffene und Interessierte sich über Möglichkeiten austauschen wollen, sich gegen Rechte zu wehren. Ihr Ziel ist natürlich nicht die Diskussion, sondern vielmehr die Einschüchterung von Gegenwehr.
Am Mittwoch, den 07.11.07, fand im Bramfelder Kulturladen (Brakula) in Hamburg ein Diskussionsabend zu Rechten Strukturen im Hamburger Stadtteil Bramfeld statt. Mit dieser Veranstaltung sollte über die zunehmenden Gewalttaten der örtlichen Nazi-Szene informiert und gemeinsam Gegenstrategien überlegt werden.
Nach der von der NPD propagierten „Strategie der Wortergreifung“ wollten achtzehn junge Nazis – z.T. einschlägig bekannte Rechte Gewalttäter – „mit diskutieren“ und verlangten Einlass zu der Veranstaltung. Abgesehen davon, dass eine beherzte Gruppe von Antifaschisten und Antifaschistinnen den Weg zum Eingang für die Nazis versperrten, verwehrte die anwesende Polizei den Rechten erfreulicherweise den Einlass. Die Veranstalter hatten nämlich vorsorglich nach § 6 Versammlungsgesetz angekündigt, „Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren“.
Nachdem die sehr gut besuchte Veranstaltung beendet war, sorgte die Polizei zudem durch Verteilung von Platzverweisen gegen die Nazis dafür, dass alle Anwesenden sicher nach Hause kommen konnten. Ein recht erfolgloser Abend für die „Kameraden“!
Das Versammlungsrecht bietet also eine gute Möglichkeit, Störungen von Veranstaltungen durch Nazis zu verhindern. Näheres findet Ihr unter folgendem Link: