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Nach dem Ping kommt das Pong: Vogt und Braun haben auch einen Brief geschrieben

 

Nachdem der Chefredakteur der rechtskonservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (JF), Dieter Stein, in der letzten Woche mit einem Brief an Deutschlands Parlamentarier erneut zu einem Schlag gegen die SPD-Landtagsabgeordneten Ute Vogt und Stephan Braun ausgeholt hat, machen sie es Stein gleich und verschicken ebenfalls einen Brief.

In diesem lassen sie die interessierte Öffentlichkeit wissen, dass sie von der neuerlichen JF-Aktion und der Übersendung der Studie „Die offene Flanke der SPD“ keinesfalls überrascht seien: „Zunächst einmal ist kaum verwunderlich, dass das betreffende Werk erst in der zweiten Auflage an die Abgeordnetenbüros versandt wurde. Denn, wie Sie den im Anhang beigefügten Artikeln entnehmen können, hatte die erste Auflage den Herausgebern eine ganze Reihe teurer Unterlassungserklärungen eingebracht.“

Krautkrämers Studie „Die offene Flanke der SPD“, um die sich der Streit dreht, bezeichnen die beiden SPD-Abgeordneten als „Pamphlet“. Krautkrämer seien „schwerwiegende Recherchefehler“ unterlaufen und insgesamt würde das JF-Spektrum gezielt daran arbeiten, „die Grenzen zwischen demokratisch-‚rechtem‘ konservativen Denken und rechtsextremistischen Positionen zu verwischen“. Im Gegensatz hierzu würden Braun und Vogt in ihrem jüngsten Buch bei der „persönlichen Etikettierung einzelner Personen als ‚Rechtsextremisten’“ deutlich vorsichtiger sein als umgekehrt Krautkrämer und Stein.

Tatsächlich weisen die jeweiligen Vorgehensweisen jedoch erhebliche Ähnlichkeiten auf – jedoch unter umgekehrten Vorzeichen: Auch Krautkrämer bezeichnet bestimmte Personen schon aus rechtlichen Gründen keinesfalls leichtfertig als „Linksextremisten“. Er zitiert vielmehr selektiv aus amtlichen Quellen und verweist so auf mögliche Kontakte oder vermeintliche „Beziehungen“ von Linksextremisten zu Autoren des von Braun und Vogt herausgegebenen Buches und legt den Lesern so – offenbar absichtsvoll – Schlussfolgerungen nahe, die bisweilen den Charakter einer Insinuation tragen. Ein ähnliches Vorgehen lässt sich jedoch zumindest auch in einigen Beiträgen des von Braun und Vogt herausgegebenen Buches zeigen. Formal also wieder Gleichstand. Und wie geht’s weiter – in der Sache?

michael-schaefer
weitere Informationen: http://www.endstation-rechts.de