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Nachkriegsdeutschland: Milde gegen Nazis, Härte gegen Kommunisten

 

Im NPD-Blog-Info gibt es aktuell einen interessanten Beitrag zum Thema Opfermythos der Rechtsextremisten. Es wird in dem Beitrag eine Vorabmeldung des Spiegels über eine Studie  zitiert die belegt, dass im Deutschland der Nachkriegszeit die Justiz mit deutlicher Milde gegenüber ehemaligen  Nazis agierte, während die – oftmals gerade der Verfolgung im NS entkommenen – Kommunisten ungleich härter verfolgt wurden…

Das gehe laut Spiegel aus einer Studie des Historikers Josef Foschepoth in der “Zeitschrift für Geschichtswissenschaft” hervor.

NPD-Blog-Info schreibt: „Die Zahl der zwischen 1951 und 1968 gefällten Urteile gegen Kommunisten lag demnach fast siebenmal so hoch wie die gegen NS-Täter – obwohl die Nazis Millionen Menschen ermordet hatten, während man westdeutschen Kommunisten politische Straftaten wie Landesverrat vorwarf. Nach Kriegsende war die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) zunächst in fast allen Landesregierungen vertreten, verlor jedoch bis 1951 zwei Drittel ihrer 300.000 Mitglieder.

Kanzler Konrad Adenauer sah dennoch in ihr eine Gefahr und führte 1951 zahlreiche politische Straftatbestände ein; zudem verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD 1956. Foschepoth zufolge ermittelten Staatsanwälte bis 1968 gegen 125.000 Personen wegen politischer Delikte: „Das Ziel war weniger der Kampf gegen eine politisch bedeutungslose Partei als gegen kommunistische Gesinnungen.“ Zum Vergleich: NS-Ermittlungsverfahren richteten sich bis heute gegen rund 106.000 Verdächtige. Erst 1968 reformierte der Bundestag das Strafrecht und beschloss eine Generalamnestie, unter die die Kommunisten fielen.“

Letzlich verwundern die Ergebnisse der Studie nicht sonderlich, wurde doch ein nicht unerheblicher Teil des bundesdeutschen Justizapparates (um nur einen gesellschaftlichen Bereich zu nennen…) von ehemaligen NS-Richtern und NS-Rechtsanwälten aufgebaut.

Hier noch eine Seite zu aktuell noch offenen Verfahren gegen Nazi-Kriegsverbrecher.