Drittstärkste Kraft im Land soll die NPD nach Meinung Holger Apfels werden. Und Abweichlern drohen künftig Konsequenzen. Von Armin Glatzmeier
Mit Holger Apfel an der Spitze geht die Sachsen-NPD in das Wahljahr 2009. Dies beschloss der Landesparteitag am 8. März in Wildberg. So unspektakulär wie die Personalentscheidungen blieb der Parteitag jedoch nicht in allen Punkten.
Da wäre zum einen der Auftritt Udo Voigts, der noch am Abend zuvor in Fürstenzell bei Passau die Vision einer neuen NPD beschworen hatte. Der angeschlagene NPD-Chef zeigt sich sichtlich bemüht, kurz vor dem angekündigten Parteitag, bei dem es um den Bundesvorsitz gehen wird, Allianzen zu schmieden. Es war denn auch ein strategischer Auftritt des Noch-Bundesvorsitzenden, der zwar mit Holger Apfel und dem DVU-Chef Matthias Faust für die Kameras posierte, allerdings auch offene Kritik an Apfel und seiner Unterstützung einer Kandidatur Andreas Molaus für den Parteivorsitz übte. Nach Angaben der rechtsextremen Internetplattform Altermedia soll es auf dem Parteitag am Rande zu einer Annäherung zwischen Voigt und Apfel gekommen sein, dies wäre ein wichtiger Schritt für Voigt, um seinen Posten zu sichern.
Außerdem „überraschte“ die Partei ihre Kandidaten damit, dass sie nach den Fraktionsaustritten im Jahr 2005 nunmehr von ihren Bewerbern eine Erklärung verlangt, die diese im Fall eines Parteiaustritts zum Mandatsverzicht verpflichtet. Die NPD hätte dann die Möglichkeit, das freigewordene Mandat mit einem eigenen Kandidaten zu besetzen. Auch die Preisgabe von Interna soll künftig sanktioniert werden: mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 EUR. Mit der ersten Maßnahme dürfte die NPD jedoch wenig Erfolg haben, denn Vorab-Verzichtserklärungen sind verfassungsrechtlich höchst problematisch. Bereits im Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Sozialistischer Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 (BVerfGE 2, 1) bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Freie Mandat. Insbesondere Abmachungen über Erwerb und Verlust des Mandats, die bedingte Annahme einer Wahl sowie Blankoverzichtserklärungen erachtete das Gericht seinerzeit als Verstoß gegen Art. 38 GG. Denn nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes sind Abgeordnete nach ihrer Wahl Vertreter des ganzen Volkes und nicht an Weisungen ihrer Partei im Sinne eines Fraktionszwangs gebunden.
Sein erklärtes Wahlziel „10 plus X“ will Holger Apfel übrigens mit Themen wie Ärztemangel und Bildung erreichen. Daneben kündigte er an, die NPD würde sich dafür einsetzen, dass „zunehmende Kriminalitätsimporte gestoppt werden und dem weiteren Zuzug von Ausländern ein Riegel vorgeschoben wird“. Damit positioniert sich die NPD wiederum sowohl mit bürgerlichen Themen als auch mit dem rechtsextremen Kernthema „Rassismus“, wenngleich in einer weichgespülten, für die bürgerliche Mitte
anschlussfähigen Variante.