Lesezeichen
‹ Alle Einträge

„Fahrlässiges Signal an die extreme Rechte“

 

Die neue Bundesregierung will in Zukunft „Extremismus“ bekämpfen statt wie bisher „Rechtsextremismus“. Zehn Universitäts-Professoren, die im Arbeitsbereich tätig sind, verurteilen dies scharf als Parteipolitik, die an der Realität völlig vorbei geht und warnen vor einer Stärkung des Rechtsextremismus. Sie wehren sich auch vehement gegen die Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus. Wir dokumentieren an dieser Stelle die Argumentation der Professoren.

Folgenreiche Realitätsverleugnung:
 Das neue Extremismusbekämpfungsprogramm der Bundesregierung

Von Prof. Dr. Benno Hafeneger (Marburg), Prof. Dr. Albert Scherr (Freiburg), Dr. Reiner Becker (Marburg), Dr. Renate Bitzan (Frankfurt/M.), Prof. Dr. Christoph Butterwegge (Köln), Prof. Dr. Franz Hamburger (Mainz), Prof. Dr. Rudolf Leiprecht (Oldenburg), Prof. Dr. Roland Roth (Magdeburg), Prof. Dr. Wilfried Schubarth (Potsdam), Dr. Fabian Virchow (Köln/ Marburg)

Seit den 1990er Jahren gab und gibt es bis heute von Seiten des Bundes zahlreiche Programme zur Bekämpfung des bzw. Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Das erste Programm war das „Aktionsprogramm gegen Gewalt und Aggression“ (AgAG) für die östlichen Bundesländer in den Jahren 1992 bis 1996. Dann folgten von 2001 bis 2006 unter dem Dach des Bundesprogramms „Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ die drei Teilprogramme „Entimon“, „Civitas“ und „Xenos“; unter der großen Koalition waren es seit 2007 und sind es bis heute die noch laufenden beiden Bundesprogramme „Vielfalt tut gut“ und „kompetent. für Demokratie“. Die Programme sind mit ihren vielfältigen Projekten, Initiativen und Praxiserfahrungen gut dokumentiert und ausgewertet; sie wurden wissenschaftlich begleitet und es liegen zahlreiche Berichte und Ergebnisse vor. Auch wenn sie in ihrer Anlage, Reichweite und ihren Wirkungen kontrovers diskutiert wurden, so war und ist ein zentrales Ergebnis aller Programme: Sie haben eine bunte und gehaltvolle Praxis im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit und Bildung, der Beratung, von Ausstiegshilfen, der Netzwerk- und Infrastrukturentwicklung, der Entwicklung von Aktions- und Handlungsplänen, der Unterstützung und Förderung demokratischer Jugendstrukturen sowie Hilfen für Opfer initiiert. Ermöglicht wurde die Entwicklung und Realisierung einer pädagogischen Praxis, die sich in vielfältiger Weise gegen fremdenfeindliche, rassistische und antidemokratische Tendenzen unter Jugendlichen richtet – dies trotz der erheblichen Schwierigkeiten, die aus der zeitlichen Befristung der Programme und den Förderrichtlinien resultieren.

Bei allen politischen und wissenschaftlichen Kontroversen über die Anlagen, Strukturen und Förderpraxis der verschiedenen Programme war es weitgehend Konsens, dass diese sich zentral gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus wenden sollen. Denn die Herausforderung, die seit Anfang der 1990er Jahre unübersehbar wurde, lag in der wachsenden Resonanz rechtsextremer und rechtspopulistischer Tendenzen unter Jugendlichen, einschließlich der Entstehung neuer Organisationsformen, wachsender Militanz und Gewaltbereitschaft. Es gehörte weitgehend zum politisch-gesellschaftlichen Konsens seit Beginn der neunziger Jahre, solche Entwicklungen zu bekämpfen, die Ausbreitung von Rechtsextremismus zu verhindern und Demokratie zu stärken.

Nach der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung sollen sich die Programme künftig nicht mehr nur mit Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus auseinandersetzen, sondern in ein „Extremismusbekämpfungsprogramm“ umgewandelt werden; sie sollen sich gleichermaßen gegen linken und rechten Extremismus sowie gegen Islamismus richten. Das soll auch für die Arbeit des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz“, die bisherigen Aussteigerprogramme und den Fond für Opfer rechtsextremer Gewalt gelten.

In der Koalitionsvereinbarung heißt es u. a.: „Die Entwicklung und Stärkung von Toleranz und Demokratie ist ein zentrales Ziel der Kinder- und Jugendpolitik. Durch ein umfassendes Unterstützungsprogramm, das stets evaluiert wird, wollen wir Kinder und Jugendliche und alle anderen Akteure vor Ort in ihrem Engagement für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, Menschenwürde und Gewaltfreiheit gegen Rechts- und Linksextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus motivieren und unterstützen“. Weiter heißt es: „Gewalttätige und extremistische Formen der politischen Auseinandersetzung nehmen wir nicht hin. Extremismen jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamismus, treten wir entschlossen entgegen. … Die Ursachen von Extremismus wollen wir mit einem langfristigen Engagement und einer nachhaltigen Prävention bekämpfen. Aussteigerprogramme gegen Extremismus werden wir weiterentwickeln, ihre Finanzierung sicherstellen und dabei Schwerpunkte in gefährdeten Regionen setzen. Die Aufgabenfelder des Fonds für Opfer rechtsextremistischer Gewalt sowie des Bündnisses für Demokratie und Toleranz sollen auf jede Form extremistischer Gewalt ausgeweitet werden.“ Und weiter geht es um „Die Fortführung der vom Bund geförderten Programme gegen Rechtsextremismus als „Extremismusbekämpfungsprogramme“ unter Berücksichtigung der Bekämpfung linksextremistischer und islamistischer Bestrebungen sowie die Erstellung eines Jahresberichts der Bundesregierung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.“

Dies ist aus vielerlei Gründen problematisch und zu kritisieren.

1. Eine Reduzierung der Förderung von Projekten und Programmen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus in Folge einer Aufteilung der Mittel ist nicht akzeptabel. Die durch die wissenschaftliche Forschung, die Arbeit von zahlreichen Projektträgern und journalistische Recherchen dokumentierten Entwicklungen weisen vielmehr darauf hin, dass die diesbezüglichen Anstrengungen fortgesetzt und ausgeweitet werden müssen.

2. Mit den von der Koalition vereinbarten „Extremismusbekämpfungsprogrammen“ wird eine neue „Gefahrendiagnose“ angeboten und implizit unterstellt, dass alle drei Extremismen aktuell von gleichem Ausmaß, gleicher Bedeutung und Brisanz wären. Die Realität der Republik zeigt jedoch keine empirisch nachweisbaren Strömungen in der jungen Generation, die eine solche Veränderung der bisherigen Programme begründen könnten.

So ist in der jungen Generation z. B. nicht erkennbar, dass sich ein gewaltförmiger Linksextremismus ausbreitet und etabliert, der demokratische und menschenrechtliche Grundsätze ablehnt. Vorliegende Studien weisen nach, dass antidemokratische Tendenzen nur unter einer kleinen Minderheit muslimischer Jugendlicher verbreitet sind. Wie immer man Entwicklungen, Gefahren- und Gefährdungslagen einschätzen mag, es gibt keinen Grund an den beiden Programmen gegen Rechtsextremismus zu sparen oder Aktivitäten von Trägern und finanzielle Mittel in andere Extremismusbereiche zu transferieren.

Die Gründe für die Programme gegen Rechtsextremismus und für Demokratie waren und sind für die Situation in der Bundesrepublik seit Jahren u. a. mit sechs Entwicklungen verbunden:

– Die extreme Rechte findet wiederholt wahlpolitisch Zuspruch, sie ist in Landes- und kommunalen Parlamenten vertreten und sie wird überdurchschnittlich von (männlichen) Jung- und Erstwählern gewählt. In Ostdeutschland verfügt sie über mehr als 300 Mandate in kommunalen Parlamenten; und die NPD hat in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern eine Stammwählerschaft.

– Mit der Herausbildung von Kameradschaften/Autonomen Nationalisten, der rechten Cliquenszene und Jugendkultur zeigen sich die Verjüngung der Szene, neue Organisations- und Gesellungsformen vor allem unter (männlichen, aber auch weiblichen) Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ein neuer „rechter Alltag“ in vielen Kommunen und Regionen der Republik.

– Empirische Studien haben wiederholt das Ausmaß von fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Orientierungen in der jungen (und älteren) Generation nachgewiesen. Dieses Einstellungspotential reicht von geschlossenen rechtsextremen Weltbildern bei einem kleineren Teil der jungen Generation bis hin zu Zustimmungen zu einzelnen fremdenfeindlichen, rassistischen oder antisemitischen Items bis zu 40 Prozent.

– Die neuen Medien (und hier vor allem das Internet) sind für die extreme Rechte zu einem bedeutsamen Informations-, Kommunikations- und Werbeinstrument geworden. Damit kommuniziert sie intern, sie erreicht aber auch viele Jugendliche und macht diese mit ihren Ideologemen und Themen vertraut.

– Mit ihrer nationalen und vor allem regionalen Vernetzung sowie Infrastrukturbildung entwickelt, koordiniert und stabilisiert die extreme Rechte – bei aller internen Konkurrenz – ihre Präsenz, ihre Aktivitäten und „Normalisierung“. Netzwerkstrukturen haben vor allem zur lokalen und regionalen Bedeutung der extremen Rechten in (ländlichen) Teilen der Republik beigetragen.

– Die Berichte und Daten der Behörden, aus der Wissenschaft, von Trägern der Jugendarbeit und von Medien zeigen wiederholt, mit welchen Ausmaßen von Gewalt und Radikalisierung wir es in der rechtsextremen Szene zu tun haben, dass rechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Straf- und Gewalttaten seit Jahren ein hohes Niveau haben. Seit 1993 sind über 140 Menschen durch Gewalt von rechts ums Leben gekommen.

Diese Hinweise zeigen seit den 1990er Jahren eine politisch-kulturelle Entwicklung und Mentalitätsbestände in der Bundesrepublik, die menschen- und gruppenfeindlich sowie Demokratie gefährdend sind. Solche Entwicklungen und Daten waren und sind jenseits von Verharmlosung und Alarmismus die „guten“ und empirisch fundierten Gründe für die bisherigen Programme.

3. In der bundesdeutschen Geschichte gibt es eine politische Denktradition des „Kalten Krieges“, mit der Rechts- und Linksextremismus gleichgesetzt wird. Demgegenüber haben historische und ideengeschichtliche Analysen und Differenzierungsangebote immer wieder darauf hingewiesen, dass es – bei durchaus ähnlichen Phänomenen (Gewalt von rechts, Militanz von links) und Kritiken (an der parlamentarischen Demokratie) – vielschichtige Trennlinien und Unterschiede gibt, die es – jenseits von politischer Kampfrhetorik – zu beachten gilt. Die Extremismen dürfen weder „in einen Topf geworfen werden“ noch zur Instrumentalisierung und Verharmlosung beitragen; sie dürfen nicht aufgerechnet, missbraucht und gegeneinander ausgespielt werden. So ist z. B. die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Rechtsextremismus in der Bundesrepublik (u. a. in der jungen Generation) eine Sache, die Aufarbeitung der DDR und des SED-Regimes eine andere Sache; und die Arbeit mit muslimischen Jugendlichen – die zum Islamismus neigen – wäre wieder eine ganz andere Sache. Die Abkehr der beiden Bundesprogramme von ihrem Zentrum „Rechtsextremismus“ ist ein Zeichen für die politische Ignoranz gegenüber einem handfesten Problem der Republik; sie ist weiter ein Zeichen für die Koordinatenverschiebung in der Wahrnehmung und Deutung von gesellschaftlicher Realität. Es droht eine vordergründig politisch motivierte „Rückkehr“ in die Denkschablonen des Kalten Krieges.

4. Auch wenn zunächst noch unklar ist, was die neuen „Extremismusbekämpfungsprogramme“ praktisch bedeuten, werden sich die Mittel der bisherigen Bundesprogramme – bisher 24 Millionen Euro für die beiden Bundesprogramme, ca. 1 Million Euro für das Bündnis für Demokratie und Toleranz und ca. 300.000 Euro im Fond „Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe“ – neu verteilen und die Mittel für die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus erheblich reduzieren (ggf. halbieren). Auch wenn die neuen Programme noch nicht ausformuliert sind, sollen wohl ähnliche Instrumente (Beratung, Bildung, Projekte etc.) auf Linksextremismus und Islamismus angewandt werden, obwohl zu diesen keine erprobten Präventions- und Interventionskonzepte vorliegen. Die Folge wird sein, dass damit bisherige, über einen langen Zeitraum entwickelte Strukturen und Projekte, Ansätze und Initiativen aufgelöst und reduziert werden, Anlaufstellen ihre Arbeit beenden müssen, Hilfen eingestellt werden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren ihre Arbeit.

Dazu gehören vielfältige Aktivitäten wie: Ausstiege aus der rechtsextremen Szene ermöglichen; zivilgesellschaftliche Ansätze der Auseinandersetzung initiieren und stabilisieren; mit Aufklärung, Bildung und Beratung sensibilisieren und helfen; Öffentlichkeit herstellen und runde Tische begleiten und beraten; Anlaufstellen für professionelle Hilfen, Beratung und Informationen; mit Bildungsarbeit vor allem Träger der Jugendarbeit qualifizieren; die Arbeit dokumentieren und mit Hinweisen, Tipps und best practice-Beispielen Mut machen; beizutragen, dass das Thema in der Diskussion bleibt.

Wenn die Förderung wegbricht bzw. reduziert wird, dann sind viele dieser Aktivitäten gefährdet und/oder müssen voraussichtlich aufgelöst werden und es ist fraglich, ob Länder und Kommunen bei anhaltend schwieriger Haushaltslage in der Lage sein werden, in Eigenregie oder teilweise die vorhandenen Projekte zu finanzieren. Dabei ist gleichzeitig zu befürchten, dass es auch Kommunen und Regionen geben wird, denen in der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten ein wichtiger Akteur verloren geht. Bei „dünner“ Demokratie bewusster Basis in Kommunen und bei fehlender engagierter zivilgesellschaftlicher Kultur ist dies ein entmutigendes bundespolitisches Signal für die Akteure; das kann als Hinweis für lokale Politik gelesen werden, dass solche Programme, Projekte und Initiativen wohl nicht so wichtig sind. Mit dem Rückzug von Förderungspolitik des Bundes sind immer auch Signale an die „unteren Ebenen“ verbunden, ob und wie ernst und bedeutsam Probleme und Entwicklungen wahrgenommen und kommuniziert werden.

5. Ohne politische Vorklärungen und Gespräche, ohne Vergewisserung empirischer Befunde ist ein „Bekämpfungsprogramm“ beschlossen worden, das vor allem parteipolitischen Interessen und spezifischen Weltsichten folgt, aber wenig mit der bzw. den empirischen Jugendrealität(en) zu tun hat. So darf man auf die weitere Ausformulierung und Konkretisierung des neuen Programms gespannt sein; man darf gespannt sein, wie die Vorgaben/Richtlinien aussehen und welche Träger aus welchem politischen Spektrum hier Anträge stellen; wie Zielgruppen und Probleme definiert werden und welche Zugänge zum „Feld“ angeboten werden. So ist mit Blick auf die junge Generation – um auf ein Beispiel hinzuweisen – fraglich, ob und wo es im Osten der Republik denn Projekte gegen Islamismus geben könnte und wer die Träger sein sollten. Zu befürchten ist, dass nun jene Gruppen, die sich entschieden gegen rechtsextreme Landnahmen wenden und oft mit dem Etikett „Antifa“ belegt werden, selbst zum Objekt von Extremismusprogrammen gemacht werden.

6. Ein Blick auf die Folgen der verabschiedeten und beabsichtigten Programmveränderungen muss auch der rechtsextremen Szene gelten. Dabei kann die Neuorientierung der Programme auch als ein ungewolltes bzw. fahrlässiges Signal an die extreme Rechte gelesen werden, dass sie wohl doch keine so große Gefahr für die Demokratie und Beeinflussung der jungen Generation sei. Man kann davon ausgehen, dass sie solche Veränderungen geradezu als Mut machende Geste begrüßt. Mit der Ausdünnung und wohl auch Auflösung von lokalen Projekten und Initiativen wird sie ihre „Arbeit“ in Zukunft „erleichtert“ und „unbehelligter“ fortsetzen können. Verharmlosung und Relativierung des Rechtsextremismus haben lange Zeit dominiert und sind immer noch bekannte politisch-gesellschaftliche Muster des Umgangs, die in den letzten Jahren aber von einer breiteren Ernsthaftigkeit und Auseinandersetzungsbereitschaft vor allem in Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Gruppen – unterstützt durch öffentliche Programme – abgelöst worden sind. Nun ist ein „Rückfall“ in Zeiten zu befürchten, die vorüber schienen. Es droht das Ende der staatlichen Ermutigung und finanziellen Unterstützung, sich mit der extremen Rechten öffentlich und offensiv auseinander zu setzen.

Unterzeichnende:
Prof. Dr. Benno Hafeneger (Marburg), Prof. Dr. Albert Scherr (Freiburg), Dr. Reiner Becker (Marburg), Dr. Renate Bitzan (Frankfurt/M.), Prof. Dr. Christoph Butterwegge (Köln), Prof. Dr. Franz Hamburger (Mainz), Prof. Dr. Rudolf Leiprecht (Oldenburg), Prof. Dr. Roland Roth (Magdeburg), Prof. Dr. Wilfried Schubarth (Potsdam), Dr. Fabian Virchow (Köln/ Marburg)