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Vom zivilen Ungehorsam und Internetzensur

 

Sitzblockaden ohne Ende - die Neonazis kamen in Dresden nicht einen Meter weit
Sitzblockaden ohne Ende - die Neonazis kamen in Dresden nicht weit

Wir sehen den 13. Februar 2010 als Tag an, an dem dieses Land stolz auf diejenigen sein kann, die sich dem braunen Mob durch Zivilcourage entgegen gesetzt haben. Erstmals konnten die Nazis das Gedenken an die Opfer der Dresdner Bombennacht nicht auch noch mit einem Marsch durch Dresden schänden. Daran konnten unverhältnismäßige Maßnahmen der Staatsanwaltschaft im Vorwege auch nichts ändern. Ganz im Gegenteil, die Empörung wurde nur größer durch die Verfolgung der Falschen. Ein Kommentar des politischen Geschäftsführers der Piratenpartei Schleswig-Holstein.

Das, was die mutigen Demokraten in Dresden geleistet haben, kann man gar nicht hoch genug bewerten. Mit zivilem Ungehorsam haben sie der deutschen Demokratie einen unschätzbaren Dienst erwiesen. Wenn zwei das Gleiche tun, ist das jedoch immer noch nicht das Selbe. Diese Binsenweisheit ist selten so aktuell gewesen wie in diesen Tagen. Die einen, die sich für unsere Demokratie mit hohem körperlichem Risiko engagieren, werden kriminalisiert. Die anderen, die aufgrund des großen Mangels an Sachkenntnis die Zensur in Deutschland per Gesetz etabliert haben, unterbinden durch eine schlichte Dienstanweisung die Anwendung geltenden Rechts. Das Zugangserschwerungsgesetz wird infolge später Einsicht nicht angewendet. Nicht, dass ich mir wünschen würde, dass es anders wäre. Aber Fragen sind jetzt doch angebracht, oder?

Unsere Demokratie lebt also nicht vom strikten, buchstabengetreuen Anwenden der Normen. Das ist gut so. Wenn erkannt wird, dass Normen unser demokratisches Gemeinwesen schädigen, muss Widerstand geleistet werden. DAS ist lebendige Demokratie. Das muss für die Demonstranten in Dresden und anderswo in gleicher Weise gelten wie für die Internetausdrucker des Bundestages. Da die Nazis durch und durch infiltriert sind von Spitzeln des Verfassungsschutzes meint der Staat, die Nazis in ihrer organisierten Form nicht verbieten zu können. Die damit verbundenen „Peinlichkeiten“ will er sich ersparen und gleichzeitig kann er so das Leben seiner Spitzel schützen.

Das taktische Versagen dieses Staates an entscheidender Stelle verhilft den Nazis also dazu, sich organisieren zu können. Dieser Staat hilft indirekt dabei, dass der braune Mob Wochenende für Wochenende sein Faschistenjoggen veranstalten kann. Von seinen Bürgern erwarten die Staatsanwälte außerdem, dass sie tatenlos dabei zuschauen, wie sich Verfassungsfeinde die Straße erobern. Da ist ziviler Ungehorsam gefragt, um die Absurdität staatlichen Handelns zum Nachteil seiner Bürger zu unterbrechen.

Wenn die Nazis in den nächsten Wochen in Chemnitz, Gelsenkirchen und Lübeck dreist und perfide die grausam ums Leben gekommenen Opfer des II. Weltkrieges abermals missbrauchen wollen und auf diese Weise „politische Leichenschändung“ betreiben, sind diejenigen, die sich dem entgegen setzen, Beschützer unserer Demokratie. Sie dürfen deswegen keinesfalls kriminalisiert werden. Ein wahrhaft demokratisches Gemeinwesen würde diesen Leuten danken. Würde unser Staat in diesem Sinne handeln, könnte man ihm seine „Spitzellähmung“ vielleicht sogar verzeihen. Weil er jedoch um seinen Gesichtsverlust fürchtet, setzt er gedanklich kleinkariert Menschen mit mehr Zivilcourage, als seine gewählten Vertreter je aufbringen wollen oder können, der Strafverfolgung aus.

Die zivilen Ungehorsam leistenden Demokraten begehen tatsächlich politische Notwehr gegen diejenigen, die diesen Staat zugunsten einer braunen Diktatur abschaffen wollen. Wer als Strafverfolger in den nächsten Wochen diesem Denken Rechnung trägt, erweist diesem Staat einen besseren Dienst, als wenn er in unangebrachter Weise üblen preußischen Tugenden nachhängt und nicht selbst, sondern den Buchstaben des Gesetzes lebt.