Das Landgericht Frankfurt (Oder) bestätigt das vom Hotel Esplanade verhängte Hausverbot gegen NPD-Chef Udo Voigt. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass das Hotel „in Sorge ist um sein Image und seine Außenwirkung“.
Von Tagesspiegel-Autor Frank Jansen
Udo Voigt lächelt süffisant, als er das Urteil vernimmt. Möglicherweise fühlt sich der NPD-Chef als Märtyrer bestätigt. Jedenfalls weist der Vorsitzende Richter der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder), Hans-Dieter Peine, am Dienstag Voigts Klage gegen das Hausverbot des Bad Saarower Hotels Esplanade ab. Bei einer Abwägung zwischen den Rechtsgütern Voigts und denen des Hotels sei die Kammer zum Ergebnis gekommen, „dass die Rechtsgüter des Klägers nicht überwiegen“, sagt Peine. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass das Hotel „in Sorge ist um sein Image und seine Außenwirkung“, betont der Richter. Was er damit meint, ist offenkundig: Es könnte den Ruf des Esplanade schädigen, sollte sich der Vorsitzende der rechtsextremen Partei dort einquartieren. Hoteldirektor Heinz Baumeister kann sich nun ebenfalls bestätigt fühlen – mit dem Segen der Justiz.
Baumeister hatte Ende 2009 die Reservierung Voigts und seiner Frau zurückgewiesen und dem NPD-Chef schriftlich Hausverbot erteilt. Voigt hatte für die Zeit vom 6. bis 10. Dezember 2009 einen Kurzurlaub im Esplanade gebucht, der fiel nun aus. Der gekränkte NPD-Vorsitzende strengte eine Klage an, vor vier Wochen fand der erste Termin am Landgericht statt. Die Zivilkammer demonstrierte bereits damals, dass sie dem Fall größere Bedeutung beimisst. Peine diskutierte länger mit den Anwälten über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung verhindern soll. Doch im entscheidenden Paragrafen fehlt der Hinweis auf eine „Weltanschauung“ als Kriterium für ein „zivilrechtliches Benachteiligungsverbot“. Der Bundestag hatte 2006 bei der Formulierung des Gesetzes auf „Weltanschauung“ verzichtet – wegen der Gefahr, „dass zum Beispiel Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert werden“, wie es in der Bundestagsdrucksache heißt.
Folglich gebe es in diesem Fall für das AGG „keinen Anwendungsbereich“, sagt der Richter. Die Zivilkammer sieht allerdings Voigts Persönlichkeitsrecht durch das Hausverbot verletzt, vor allem den Schutz seiner „Individualsphäre“. Doch daraus ergebe sich noch nicht, dass das Hotel rechtswidrig gehandelt habe, sagt Peine. Und so kommt er zu dem Schluss, dass bei der Abwägung der Rechtsgüter Voigts Persönlichkeitsrecht weniger wiege als die Vertragsfreiheit des Hotels.
„Wir haben jetzt ein Signal für die ganze Gaststätten- und Hotellandschaft“, freut sich die Geschäftsführerin des Esplanade, Gerhild Heitzmann. Im Verfahren vertritt sie mit dem Berliner Anwalt Jörg Umlauf das Hotel. Doch Baumeister, der nach dem Hausverbot von Neonazis bedroht wurde, ist auch gekommen und bekräftigt, „wofür Voigt politisch steht, ist für uns nicht vereinbar mit dem Wohlfühlen in einem Wellness-Hotel“. Voigt hingegen bleibt seiner Weltanschauung treu und setzt auf Wohlfühlen durch Kampf. Er kündigt an, beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen.