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NPD klagt gegen antirassistische Mietverträge

 

Die NPD möchte weiterhin in gemieteten Räumen rassistische Reden schwingen © Thomas Wesenberg

Rechtsextreme dürfen ihre Parteitage in steuerfinanzierten Rathäusern abhalten – auch wenn das Bezirken und Antifaschisten nicht passt. So habe die NPD wie jede Partei einen Anspruch auf öffentliche Räume – ohne Einschränkungen oder Sonderauflagen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag: „Eine nicht verbotene Partei kann sich darstellen, wie sie will – solange nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird.“ Gleiches müsse für die rechtspopulistische Vereinigung „Pro Deutschland“ gelten, die sich an diesem Sonnabend zu ihrem Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg trifft. Das Bezirksamt war vor Gericht gescheitert, den etwa 100 erwarteten Pro-Deutschland-Anhängern seine Räume zu verwehren. Linke, Gewerkschaften, Grüne und die SPD rufen zu Protesten auf.

Von den Tagesspiegel-Autoren Hannes Heine und Kerstin Gehrke

Am Rathaus sind ab 12 Uhr Kundgebungen unter dem Motto „Kein Fußbreit den Rassisten“ angemeldet, unterstützt vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). „Auch Organisationen scheinbar weich gespülter Rechtsextremer wie Pro Deutschland dürfen bei uns auf keinen Fall Fuß fassen“, erklärte Wowereit. Die Vorläuferinitiative der rechtspopulistischen Organisation begann vor fünf Jahren in Köln, mit Islamkritik sowohl Rechtsextreme als auch Nationalkonservative zu vereinen. Ziel ist der Einzug ins Abgeordnetenhaus 2011. Stimmen erhofft man sich etwa durch Forderungen nach einem Baustopp für Moscheen. Anhänger wetterten auch gegen „Schwulenparaden“, der Lesben- und Schwulenverband protestiert nun ebenfalls gegen den Parteitag. In der NPD gab man sich am Freitag selbstbewusst. Vize-Parteichef Frank Schwerdt bewertete das Verwaltungsurteil als „bedeutenden Sieg für einen Rechtsstaat“.

Vor Gericht ging es um die Nutzung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf für den NPD-Bundesparteitag im April 2009. Nach der Weigerung des Bezirkes, der Partei die Nutzung des Rathaussaales für ein April-Wochenende 2009 zu erlauben, klagte die NPD und bekam damals Recht. Das Bezirksamt hatte den Saal zuvor anderen Parteien zur Verfügung gestellt, es musste deshalb auch die NPD in die Räume lassen – der Gleichbehandlung wegen. Doch der Bezirk ließ die NPD einen Mietvertrag unterzeichnen, wonach die Gäste umgehend des Saales verwiesen werden können, sollten bei dem Parteitag rassistische, antisemitische oder antidemokratische Äußerungen fallen. Dazu musste die Partei offizielle Beobachter des Bezirks auf dem Parteitag zulassen – zum Ärger vieler NPD-Leute. Diese Auflagen wurden erst danach zur neuen Raumvergabepraxis. Und das störte das Verwaltungsgericht. „Eine gefährliche Klausel“, sagte der Anwalt der NPD vor Gericht, musste sich aber vom Richtertisch mit der Bemerkung leben: „Die anderen Parteien haben damit kein Problem.“ Gesetzlich seien diese „Nebenbestimmungen“ aber nicht zulässig. Da Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht privilegiert seien, dürften deren Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden, solange sie nicht gegen Strafgesetze verstoßen, für die Polizisten zuständig sind – ganz ohne Sondermietvertrag.

Verwaltungsjurist Sven Richwin, der für die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“ (MBR) den Mustermietvertrag entwickelt hatte, erklärte jedoch: „Die juristische Auseinandersetzung mit rassistischer Propaganda fängt erst an.“ Denn die inhaltliche Bewertung des Mietvertrages muss das Zivilgericht vornehmen, hatten die Verwaltungsrichter gesagt. MBR-Chefin Bianca Klose warnte davor, dass Rechtsradikale in „symbolische Orte der Demokratie“ wie Rathäuser drängten. Öffentliche Räume müssten geschützt werden. Unter Fachleuten wurde der Mustermietvertrag gelobt, bei Juristen war er umstritten. Viele erwarten, dass das Zivilgericht den Vertrag nur in entschärfter Form für zulässig erklären wird. Dass etwa Beobachter des Bezirkes den Parteitag besuchen, könnte den Richtern missfallen. Bezirksämter könnten nun anders reagieren, regte die Richterin am Freitag an: „Warum beschließen Sie nicht, dass es im Ernst-Reuter-Saal keine Bundesparteitage für irgendeine Partei gibt.“ Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ ist Berufung zugelassen.

Vor drei Wochen hatte NPD-Chef Udo Voigt gegen ein Hotel in Bad Saarow vor Gericht verloren. Das Hotel hatte Voigt wegen seiner politischer Überzeugung kein Zimmer vermietet. Das Landgericht in Frankfurt (Oder) wies Voigts Klage dagegen ab. Das Haus ist jedoch Privateigentum und darf seine Gäste aussuchen.